Der Personalausweis und der Reisepass haben eine begrenzte Gültigkeit und müssen alle zehn Jahre bei der örtlichen Behörde verlängert werden. Ähnlich sieht es mit EC-Karten der Bank, dem Ausweis für die Stadtbücherei oder anderen Dokumenten aus. Eine große Ausnahme stellte bislang der Führerschein dar. Einmal erworben behielt er seine Gültigkeit, bis sich der Inhaber vielleicht im Alter entschloss, ihn freiwillig abzugeben. Wieder einmal ist es eine Regelung der Europäischen Union (EU), die dieser Bequemlichkeit ein Ende setzt. Wer seit dem 19. Januar 2013 seine Führerscheinprüfung ablegt, bekommt automatisch einen Führerschein mit 15 Jahren Gültigkeitsdauer. Nach 15 Jahren muss die Autofahrerin oder der Autofahrer das Dokument erneut beantragen.
Das klingt zunächst schlimmer als es ist: Sie müssen sich keiner neuen Fahrprüfung unterziehen. Die Fahrerlaubnis gilt weiterhin unbegrenzt, zumindest solange Sie sich nichts zuschulden kommen lassen. Entrichten Sie die jeweils gültige Gebühr (derzeit: 24 Euro) und stellen ein aktuelles biometrisches Passbild von sich bereit, steht dem weiteren Fahrvergnügen nichts mehr im Wege. Um den neuen Führerschein zu beantragen, müssen Sie persönlich vorsprechen und Ihren alten Schein sowie Ihren Personalausweis mitbringen.
Wann muss ich meinen alten Führerschein austauschen?
Haben Sie sich gerade entspannt zurückgelehnt, weil Ihre Führerscheinprüfung lange vor dem Jahr 2013 erfolgte und Sie noch über einen rosafarbenen oder grauen „Lappen“ verfügen? Leider haben wir eine schlechte Nachricht. Auch Sie müssen Ihren Führerschein erneuern und das historische Dokument mit dem jahrzehntealten Foto durch die neue fälschungssichere Plastikkarte im Format einer EC-Karte ersetzen lassen. Der Gesetzgeber lässt Ihnen allerdings ausreichend Zeit, und zwar bis zum 19. Januar 2033. Gleichzeitig plädieren die Behörden dafür, den neuen Führerschein schon früher zu beantragen, damit nicht Millionen Inhaber von Führerscheinen gemeinsam die deutschen Ämter lahmlegen.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig den Antrag auf Umtausch zu stellen. Auch jetzt schon müssen Sie mit einer Bearbeitungsfrist von drei bis vier Wochen rechnen. Den Tausch nehmen Sie in der Regel bei Ihrer lokalen Führerscheinstelle oder dem zuständigen Bürgeramt vor. Möchten Sie sich den alten Führerschein ins Fotoalbum kleben, können Sie darum bitten, dass er entwertet wird. Andernfalls zieht die Behörde ihn ein und vernichtet das gute Stück.
Brauche ich für den Auslandsurlaub einen neuen Führerschein?
Wer im Ausland einen Mietwagen nutzen möchte, muss bei der Abholung seinen Führerschein vorlegen. Außerhalb der EU empfehlen die Behörden einen internationalen Führerschein: Das heimische Dokument wird in außereuropäischen Ländern oft nicht anerkannt. Innerhalb der EU gilt bis 2033 Ihr bisheriger Schein, unabhängig von Farbe und Form. Trotzdem kann es passieren, dass der Autovermieter vor Ort das alte und möglicherweise schlecht lesbare Dokument nicht akzeptiert. Auch bei Polizeikontrollen im Ausland stoßen Sie mit Ihrem Jahrzehnte alten Dokument mitunter auf wenig Verständnis. Wenn Sie daher auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie jetzt bereits Ihren Führerschein durch den neuen Kartenführerschein ersetzen. Sind Sie an Carsharing interessiert, vereinfacht das neue Dokument hier die Abwicklung. Bei vielen Apps der Anbieter von Carsharing können Sie sich mit den alten Dokumenten nicht online registrieren. Sie müssen dann umständlich eine Registrierungsstelle aufsuchen, um dort Ihre Fahrerlaubnis vorzuzeigen.
Haben Sie Ihren Führerschein schon umgetauscht oder warten Sie entspannt, bis die Frist abläuft? Wie sind Ihre Erfahrungen mit dem alten Führerschein im Ausland?