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Seit dem 25.01.2021 ist das Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften nach dem Beschluss der Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern Pflicht. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Virus-Mutationen wird darauf hingewiesen, dass medizinische Masken wie des Typs FFP2 und sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen.

Dieser Ratgeberbeitrag rückt den Schutzmasken-Typ FFP2 in den Mittelpunkt – hinsichtlich des Sachstandes der Verteilung und auch, worauf man im Umgang mit diesen Masken achten sollte. Die Buchstaben „FFP“ stehen für die englische Bezeichnung “filtering face pieces”, einfach übersetzt: partikelfiltrierende Halbmasken. Sie wurden ursprünglich als Staubschutzmasken entwickelt und sind beim Arbeitsschutz Bestandteil der “persönlichen Schutzausrüstung”.

Die FFP2-Maske sollte stets mit dabei sein, wenn Sie das Haus oder die Wohnung verlassen. Bildquelle: © Silke N. / Unsplash.com
Die FFP2-Maske sollte stets mit dabei sein, wenn Sie das Haus oder die Wohnung verlassen. Bildquelle: © Silke N. / Unsplash.com

Die Verteilung der FFP2-Masken

Seit dem 15. Dezember haben bereits 34 Millionen Bürger/innen über 60 Jahren und Risikogruppen mit bestimmten Vorerkrankungen einmalig drei Masken des Typs FFP2 in den Apotheken kostenlos erhalten. Seit dem 1. Januar besteht der Anspruch auf weitere zweimal sechs FFP2-Masken. Dazu benötigen sie entsprechende Berechtigungsscheine (Voucher). Diese erhalten die Berechtigten unaufgefordert von ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung zur Vorlage in ihrer Apotheke.

Der erste Berechtigungsschein (Coupon) ist gültig für sechs Masken in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar 2021. Der zweite Coupon ist gültig für sechs Masken in der Zeit vom 16. Februar bis 15. April 2021. Nach Angaben der Krankenkassen haben im Januar erst etwa ein Drittel der Bezugsberechtigten die je zwei Berechtigungsscheinen per Post erhalten. Die noch ausstehenden Berechtigungsscheine werden erst im Laufe der nächsten Wochen restlos von den Krankenversicherungen an die Versicherten verschickt worden sein, spätestens bis Mitte Februar, so berichten die Krankenkassen.

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Wirksamer Maskenschutz bei gleichzeitiger Einhaltung aller Hygieneregeln

Da die Infektionszahlen in Deutschland nach wie vor sehr hoch sind und zusätzlich die Gefahr der weitaus ansteckenderen Varianten um sich greift, ist es unverzichtbar, jetzt der Pflicht einer nachweislich wirksamen medizinischer Schutzmaske auch nachzukommen. Denn grundsätzlich können überall dort leicht Ansteckungen erfolgen, wo sich Menschen nahekommen, vor allem in geschlossenen Räumen. Kritisch kann es auch werden, wenn sich viele Menschen längere Zeit in einem Raum aufhalten, zum Beispiel beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr.

Daher ist es oberstes Gebot, sich und andere optimal zu schützen. Die FFP2-Masken dienen zusätzlich zur Schutzwirkung anderer auch ganz besonders dem Eigenschutz des Trägers. Entsprechend ihrer qualitätsgesicherten Norm können FFP2-Masken 95 Prozent der Partikel abfiltern. In der Maske befindet sich eine besondere Filterschicht. Dadurch werden nicht nur die größeren Partikel abgefangen, sondern auch kleinere, aber gefährliche Aerosol-Tröpfchen aus der Ein- und Ausatemluft abgewehrt.

Daher empfehle ich aus Apothekersicht nur noch FFP2-Masken zu tragen, da sie wie oben bereits erwähnt auch den Träger selbst sehr gut schützen. Deshalb tragen ja auch Ärzte und medizinisches Personal diese Masken, wenn sie potentiell Infizierte behandeln.

Trotz Tragen einer FFP2-Maske ist es weiterhin wichtig, alle Hygieneregeln einzuhalten, das heißt: Abstandhalten von mindestens 1,5 Meter, Kontakte reduzieren, Händehygiene beachten sowie regelmäßig lüften. 

Thomas Preis ist selbst Apotheker und Vorsitzender vom Apothekerverband Nodrhein e. V. und wünscht Ihnen beste Gesundheit in Zeiten von Corona. Bildquelle: Apothekerverband Nordrhein e. V.
Thomas Preis ist selbst Apotheker und Vorsitzender vom Apothekerverband Nodrhein e. V. und wünscht Ihnen beste Gesundheit in Zeiten von Corona. Bildquelle: Apothekerverband Nordrhein e. V.

Informationen zum richtigen Umgang

Es ist davon auszugehen, dass Risikopatienten ihre FFP2-Maske nicht jeden Tag durchgehend nutzen, sondern lediglich zum Einkaufen, bei einer Taxifahrt oder wenn beispielsweise ein Handwerker in die Wohnung kommt – also nur wenige Stunden am Tag. Deshalb gilt generell: Wenn man eine FFP2-Masken pfleglich behandelt, sie gut trocknen lässt und sauber aufbewahrt, kann man sie eine Woche lang tragen.

Menschen, die solche Masken beruflich den ganzen Tag lang tragen, sollten diese aber mindestens täglich wechseln.

Ist eine FFP2-Maske spürbar durchfeuchtet, entsorgen Sie sie bitte früher. Falls es schwieriger wird, durch die Maske zu atmen, kann das auch ein Zeichen sein, dass die Filterschicht beeinträchtigt ist. Bitte entsorgen Sie die Maske dann. FFP2-Masken sollen nicht durch Waschen oder Desinfizieren aufbereitet werden. Dabei wird die Filterschicht zerstört. FFP2-Masken gehören auch nicht in die Mikrowelle, denn in den Masken ist in den meisten Fällen ein Drahtbügel verarbeitet.

Für den Kauf von FFP2-Masken sind Apotheken vor Ort eine erste Anlaufstelle. Sie haben genug Masken vorrätig und beraten die Kunden auch, wie man sie richtig trägt und worauf man bei der Nutzung achten muss. Die Preise sind dort stabil, bewegen sich pro Stück etwa zwischen zwei bis sechs Euro. Darüber hinaus beraten die Apotheken vor Ort auch zu den anderen medizinischen Schutzmasken und haben diese auch vorrätig.

Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Ihr Apotheker

Thomas Preis

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