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Noch vor 150 Jahren haben die Menschen so lange wie möglich gearbeitet. Ohne Arbeitseinkommen waren sie im Alter auf die Unterstützung ihrer Kinder angewiesen. Im Jahr 1889 führte Reichskanzler Otto von Bismarck die gesetzliche Rentenversicherung als wichtige Säule der neuen Sozialversicherung ein. Mit 70 Jahren gingen die Menschen in Rente, was oberhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung zur damaligen Zeit lag.

Der Reichskanzler Otto von Bismarck hat die Gesetzliche Rentenversicherung überhaupt erst eingeführt. Bildquelle: Pixabay.de
Der Reichskanzler Otto von Bismarck hat die Gesetzliche Rentenversicherung überhaupt erst eingeführt. Bildquelle: Pixabay.de

Kaiser Wilhelm II. senkte das Renteneintrittsalter im Jahr 1916 auf 65 Jahre. Seither ist viel Zeit vergangen und die gesetzliche Rentenversicherung hat zwei Weltkriege und einige Wirtschaftskrisen überstanden. Für den Jahrgang 1964 wird das Renteneintrittsalter erstmalig 67 Jahre betragen. Heute ist schon fraglich, ob es dabei bleibt oder wir irgendwann erst mit 70 in Rente gehen werden. Bis zum Eintritt in den Ruhestand zahlen je zur Hälfte der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber in die Pflichtversicherung ein.

Wieviel zahlen wir in die Rentenversicherung ein?

Die Höhe des Beitrags wird als Prozentsatz des Bruttoeinkommens von Angestellten und Arbeitern ermittelt. Wer 2018 berufstätig ist, zahlt 9,3 Prozent seines Einkommens an die Rentenversicherung und sein Arbeitgeber ebenfalls 9,3 Prozent. Diese 18,6 Prozent beziehen sich maximal auf ein Einkommen von 6500 Euro in Westdeutschland und 5800 Euro in Ostdeutschland – die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.

Über das gesamte Berufsleben hinweg bauen die Beschäftigten Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung auf. Dabei werden auch Jahre der Ausbildung oder der Arbeitslosigkeit angerechnet. Die Rentenansprüche von Frauen steigen zudem, wenn sie Kinder auf die Welt bringen. Zwei Jahre pro Kind werden für diese „Mütterrente“ angerechnet, für nach 1992 geborene Kinder sind es sogar drei Jahre. Neben der Altersrente sichert die gesetzliche Rentenversicherung auch den Fall ab, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. In diesem Fall erhält derjenige eine Erwerbsminderungsrente.

Was bedeutet Umlageverfahren?

Die Gesetzliche Rente ist ein System das darauf basiert, dass ausreichend Arbeitnehmer in das System einzahlen. Bildquelle: shutterstock.com
Die Gesetzliche Rente ist ein System das darauf basiert, dass ausreichend Arbeitnehmer in das System einzahlen. Bildquelle: shutterstock.com

Das deutsche System der Rentenversicherung funktioniert nach dem sogenannten Umlageverfahren. Das bedeutet, dass junge Berufstätige im Alter unsere Rente bezahlen. Dieser „Generationenvertrag“ kommt ins Trudeln, wenn sich das Verhältnis zwischen Rentnern und Berufstätigen verschlechtert. In den 1960er Jahren finanzierten bis zu sechs Beitragszahler einen Altersrentner. Mittlerweile sind es weniger als drei, und nach der jetzigen Prognose sind es in gut zehn Jahren nur noch zwei Menschen, die einzahlen. Dazu kommt, dass die Bevölkerung immer älter wird. Da sich der demografische Wandel schon lange abzeichnete, wird seit vielen Jahren appelliert, zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen. Wer nicht das Glück hat, durch seinen Arbeitgeber von einer betrieblichen Altersvorsorge zu profitieren, kann privat einen Riester- oder Rürup-Vertrag abschließen.

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Zu guter Letzt noch ein Tipp aus der Kategorie „Die häufigsten Rentenirrtümer“. Sie erhalten nicht automatisch Ihre Rente, wenn Sie eine bestimmte Altersgrenze erreichen. Stellen Sie rechtzeitig und schriftlich Ihren Antrag auf Altersrente, am besten drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn.

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