Was bleibt von mir, wenn ich einmal nicht mehr bin? Diese Frage stellen sich viele Menschen irgendwann – oft nur als flüchtiger Gedanke, manchmal ganz konkret. In meiner Arbeit als Ansprechpartnerin für das gemeinnützige Vererben begegnet mir immer wieder der Wunsch, über das eigene Leben hinaus etwas Sinnvolles zu bewirken.

Dieser Gedanke ist längst keine Ausnahme mehr. Laut einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag der SOS-Kinderdörfer weltweit können sich 46 Prozent der Deutschen vorstellen, eine gemeinnützige Organisation in ihrem Testament zu bedenken. Und 67 Prozent würden es unterstützen, wenn ihre Eltern oder Angehörigen einen Teil des Nachlasses spenden, selbst wenn das bedeutet, persönlich weniger zu erben. Das zeigt: Gemeinnütziges Vererben ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Doch wie geht man es konkret an?

Wer offen miteinander redet, schafft Verständnis für gemeinnütziges Vererben © Getty Images/Paul
Wer offen miteinander redet, schafft Verständnis für gemeinnütziges Vererben © Getty Images/Paul

Früh anfangen schafft Klarheit

Viele schieben das Thema Testament vor sich her. Dabei erlebe ich in Gesprächen immer wieder, wie entlastend es sein kann, das eigene Leben und seine Wünsche zu ordnen. Wer früh beginnt, hat genügend Zeit zum Nachdenken und vermeidet Entscheidungen unter Druck. Und: Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt. Passen Sie es einfach an, wenn sich Lebensumstände ändern. Was viele nicht wissen: Auch notarielle Testamente können eigenhändig geändert oder ergänzt werden.

Die richtige Organisation finden

Wer gemeinnützig vererben möchte, sollte sich fragen: Wofür schlägt mein Herz? Ist es Kinder- und Jugendarbeit, Tierschutz, Kultur oder Umweltschutz? Wichtig bei der Wahl einer Organisation sind Transparenz, Seriosität und eine verlässliche Struktur. Ein Blick in die Jahresberichte oder ein persönliches Gespräch können dabei helfen, Vertrauen aufzubauen. Wenn man sich entschieden hat, ist es wichtig, die Organisation im Testament eindeutig mit korrektem Namen und Sitz zu benennen, damit es später keine Unklarheiten gibt.

Angehörige einbeziehen

Ein besonders sensibler Punkt ist das Gespräch mit der Familie. Selbst wenn man sein gesamtes Vermögen einer gemeinnützigen Organisation hinterlassen möchte, bleibt der Pflichtteilsanspruch naher Angehöriger bestehen. Ehepartner und Kinder etwa erben den gesetzlich garantierten Mindestanteil (Pflichtteil). Gegenüber der Familie empfehle ich immer Offenheit. Wer seine Beweggründe erklärt, schafft Verständnis und beugt Konflikten vor.

Form und sicheren Aufbewahrungsort beachten

Ein Testament muss persönlich handschriftlich verfasst und unterschrieben sein oder notariell beurkundet werden. Je klarer die Formulierung, desto besser. Wenn die SOS-Kinderdörfer weltweit bedacht werden, helfen wir das Testament entsprechend rechtssicher zu formulieren. Sobald das Testament verfasst ist, empfehlen wir die Hinterlegung beim Amtsgericht, damit das Dokument im Erbfall gefunden wird.

Gutes tun – ganz konkret

Viele Menschen möchten ihrem Nachlass eine persönliche Note geben. Sie verbinden ihre Zuwendung mit einem Herzensanliegen, beispielsweise der Förderung von Bildung oder dem Schutz besonders benachteiligter Kinder in einem bestimmten Land. Das ist möglich, und kann im Testament als Wunsch formuliert werden. Bevor man solche Wünsche festlegt, empfehlen wir, das Gespräch mit der Organisation zu suchen und gemeinsam zu überlegen, welche Regelung praktikabel und im Sinne aller Beteiligten ist. Denn nicht jeder Wunsch lässt sich tatsächlich umsetzen.

Was kann alles vererbt werden?

In der Praxis zeigt sich: Zum Nachlass gehören nicht nur Geldvermögen und Wertpapiere. Auch Immobilien, Sammlungen oder sehr persönliche Gegenstände werden testamentarisch weitergegeben. Im Laufe der Jahre haben wir die unterschiedlichsten und oftmals überraschenden Dinge vermacht bekommen: ein Segelflugzeug, eine Tankstelle, ein Gestüt oder eine umfangreiche Sammlung von Luxushandtaschen. Grundsätzlich gilt: Vererben kann man nahezu alles.

Gleichzeitig ist es aber wichtig zu wissen, dass solche Nachlassbestandteile bewertet und verkauft werden, damit sie dem gemeinnützigen Zweck zukommen können.

Christine Bähren, Nachlassberaterin bei den SOS-Kinderdörfern weltweit. © Felix Keil
Christine Bähren, Nachlassberaterin bei den SOS-Kinderdörfern weltweit. © Felix Keil

Fazit

Gemeinnütziges Vererben ist mehr als eine finanzielle Entscheidung. Es ist eine bewusste Haltung gegenüber dem eigenen Lebenswerk und der Frage, was wirklich bleiben soll. Wer sich frühzeitig mit seinem Nachlass beschäftigt, schafft Klarheit für sich selbst und Sicherheit für andere. Wer neben der Familie auch einen guten Zweck bedenkt, setzt ein Zeichen für Verantwortung, Mitgefühl und Zukunft. Denn am Ende geht es nicht nur darum Vermögen, sondern auch die eigenen Werte weiterzugeben.

Autorin

Christine Bähren ist Ansprechpartnerin für Nachlass und Spenden der SOS-Kinderdörfer weltweit. Sie informiert zu Testamentserrichtung und Nachlassabwicklung. Interessierte finden ihre Kontaktdaten unter: www.sos-kinderdoerfer.de/nachlass

 

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