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Mit zunehmenden Alter steigt die Anfälligkeit für die ein oder andere Krankheit. Das Immunsystem braucht zudem meist länger als das eines jungen Menschen, um den Körper wieder fit zu bekommen. Das ist unangenehm, einen Verdienstausfall muss man allerdings in der Regel nicht sofort befürchten: Ist ein Arbeitnehmer krank, erhält er den vollen Arbeitslohn. Wichtig: Dies gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Was folgt dann?

Wenn Sie krank sind, gehen Sie zum Arzt und lassen sich eine Krankheitsbescheinigung ausstellen, die Sie dann dem Arbeitgeber übermitteln. Handelt es sich nur um einige Fehltage, erhalten Sie im Normalfall das gewohnte und vollständige Gehalt. Man spricht hierbei von der Lohnfortzahlung. Komplizierter wird es, wenn die Krankheit länger andauert. Sind Sie länger als sechs Wochen krank, stellt der Betrieb die Lohnfortzahlung ein. In diesem Fall springt die Krankenkasse ein. Sie zahlt das sogenannte Krankengeld. Dieses fällt allerdings niedriger aus als die Lohnfortzahlung: In der Regel erhält man 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettogehalts.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse wie hoch die Lohnfortzahlung sein wird, sollten Sie länger als 6 Wochen krank sein. Bildquelle: Shutterstock.com
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse wie hoch die Lohnfortzahlung sein wird, sollten Sie länger als 6 Wochen krank sein. Bildquelle: Shutterstock.com

Es entsteht eine Einkommenslücke, die je nach Länge der Krankheit starke finanzielle Auswirkungen haben kann. Je höher das Gehalt, desto höher ist auch der Betrag, der im Krankheitsfall fehlt. Ein Ausgleich ist allein durch private Absicherungen möglich, etwa durch eine Krankentagegeldversicherung. Viele Versicherer schnüren entsprechende Zusatzpakete. So finden beispielsweise Mitglieder der Techniker Krankenkasse beim Anbieter Envivas eine auf die Leistungen der TK abgestimmte Zusatzabsicherung, mit der sich Einkommenslücken ausgleichen lassen. Die Konditionen für solche Zusatzoptionen können Versicherte direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen.

Längere Krankheiten immer häufiger Grund für Fehltage

Im Schnitt fehlen Angestellte in Deutschland etwa 20 Tage im Jahr. Nach Untersuchungen des BKK Dachverbands, der Interessenvertretung der Betriebskrankenkassen, fallen Arbeitnehmer in den letzten Jahren immer häufiger aufgrund von langfristigen Erkrankungen aus. 2015 ging bereits die Hälfte der Fehltage auf Langzeiterkrankungen zurück. Immer mehr Arbeitnehmer fehlen also mehr als sechs Wochen am Stück – am häufigsten aufgrund von Rückenproblemen und psychischen Leiden.

Untersuchungen zeigen auch, dass die Zahl der Krankheitstage mit zunehmendem Alter steigt. Während Menschen der Altersgruppe zwischen 20 und 29 Jahren etwa 7 bis 10 Tage im Jahr fehlen, liegen 55- bis 59-Jährige bei durchschnittlich 20 Tagen, 60- bis 65-Jährige sogar bei 26 Fehltagen im Jahr. In Umfragen bewerten Ältere ihren Gesundheitszustand in Hinblick auf ihre Arbeitsfähigkeit schlechter als jüngere Arbeitnehmer. Untersuchungen zeigen auch, dass im höheren Alter Erkrankungen wie Grippe sowie Rücken- oder Ischias-Beschwerden länger für die Heilung benötigen als bei Jüngeren. Gerade im höheren Alter sollten Arbeitnehmer also für den Fall einer längerfristigen Erkrankung vorsorgen.

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Vor allem Probleme mit dem Rücken sorgen häufig für einen längeren Arbeitsausfall. Bildquelle: © Rawpixel / Unsplash.com
Vor allem Probleme mit dem Rücken sorgen häufig für einen längeren Arbeitsausfall. Bildquelle: © Rawpixel / Unsplash.com

Was passiert, wenn Sie länger krank sind?

Krankengeld von der Krankenkasse erhalten Sie in der Regel bei einer Krankheitsperiode von mehr als sechs Wochen, wenn Sie keine Lohnfortzahlung erhalten. Sie erhalten das Krankengeld für ein bestimmtes Leiden maximal bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Werden Sie innerhalb der drei Jahre mehrmals für dasselbe Leiden krankgeschrieben, zählen alle Zeiträume in die 78 Wochen hinein. Danach verfällt der Anspruch auf Krankengeld, da der sehr lange Krankheitszeitraum auf eine drohende Erwerbsunfähigkeit hindeutet.

In diesem Fall muss der Erkrankte Arbeitslosengeld beantragen. Das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit ist eine Sonderform des Arbeitslosengeldes und wird für den Zeitraum gezahlt, in dem geklärt werden muss, ob man vermindert erwerbsfähig ist oder nach absehbarer Genesung wieder vollständig arbeiten kann. Werden Sie als erwerbsunfähig eingestuft, haben Sie Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente und erhalten finanzielle Unterstützung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern eine abgeschlossen wurde.

Haben Sie schon einmal Erfahrungen mit einer längeren Krankheit und dem bezug von Krankengeld gemacht? Dann schreiben Sie uns!

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