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Eben ließ sich noch dem üblichen Tagewerk nachgehen: Früh aufstehen, zur Arbeit fahren, mit den Kollegen in der Mittagspause klönen und dann pünktlich zum Feierabend nach Hause fahren. Ein Unfall auf dem Heimweg verändert das ganze Leben: Die Leistungsfähigkeit ist so stark eingeschränkt, dass an die übliche Arbeitsbelastung langfristig nicht mehr zu denken ist.

Was tun bei dauerhafter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit?

Wenn Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können, könnte die Erwerbsminderungsrente die finanziellen Folgen ein Stück weit auffangen. Wer hat Anspruch und wie lässt er sich durchsetzen? Diese und andere Fragen beantwortet der Beitrag.

Das Wichtigste im Überblick

  • Voraussetzungen: Wer dauerhaft erkrankt und nicht mehr ins Berufsleben zurückkehren kann, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Zudem gilt, dass der Anspruch auf die volle Rente nur dann besteht, wenn weniger als 3 Stunden täglich gearbeitet werden kann. Ist das nicht der Fall, könnte eine Teil-Erwerbsminderungsrente infrage kommen.
  • Reha vor Rente: Gesetzlich krankenversicherte haben Anspruch auf rund 18 Monate Krankengeld. Diese bestehen aus 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die der Arbeitgeber leistet und anschließend daran bis zu 72 Wochen regulärem Krankengeld. Es ist ratsam, erst nach voller Ausschöpfung des Krankengeldes die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Wichtig: Reha vor Rente! Die richtigen Reha Maßnahmen können dafür sorgen, Betroffene zurück in den Beruf zu bringen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob Rehamaßnahmen dabei helfen können, die Erwerbsfähigkeit wieder zu erreichen.
  • Antrag: Ist unmissverständlich klar, dass die Krankheit die Arbeitsfähigkeit dauerhaft einschränkt, ist der Zeitpunkt gekommen, um den Antrag zu stellen.
  • Widerspruchsfrist: Falls der Antrag abgelehnt wird bleibt 1 Monat Zeit für den Widerspruch. Unterstützung bieten Sozialverbände an. Wer Hilfe in Anspruch nehmen will, muss dort Mitglied werden.

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung, zu den Berechnungen und über die Auswirkungen auf die Steuern liefert diese Plattform, die sich ausschließlich dem Thema Erwerbsminderungsrente widmet. Der vorliegende Beitrag greift das Thema Antragstellung heraus und stellt vor, wie Betroffene an die Erwerbsminderungsrente kommen und was dabei zu beachten ist.

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1.     Kontenklärung beantragen

Zuerst ist es ratsam, einen Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Gibt es Lücken im Versicherungsverlauf, sind diese zu klären. Beratende Unterstützung leistet die Deutsche Rentenversicherung selbst. Versicherte können sich telefonisch, per E-Mail, im Onlinechat oder persönlich in der nächsten Dienststelle beraten lassen.

2.     Rentenhöhe feststellen

Um zu prüfen, wie hoch der Anspruch ausfällt, hilft ein Blick in die Renteninformation. Die Rentenversicherung schickt diese jedes Jahr per Post. Darin steht der Anspruch schwarz auf weiß.

3.     Krankengeschichte dokumentieren

Das wichtigste zuerst: Alle Originale bleiben beim Versicherten! Als Dokumentation eignet sich eine tabellarische Aufstellung, in der der Krankheitsverlauf mit den relevanten Behandlungen, Operationen und Rehamaßnahmen eingetragen werden. Wichtig ist, dass der Nachweis lückenlos ist. Das Dokument wird bei der Antragstellung benötigt. Jeder Behandlungsschritt ist mit den dazugehörigen Belegen nachzuweisen.

4.     Antrag ausfüllen

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente besteht aus zahlreichen Dokumenten. Die einfachste Möglichkeit einen Antrag korrekt auszustellen ist, sich mit den versicherten Beratern der Rentenversicherung zusammenzusetzen. Antragsteller können einen Termin machen, um sich helfen zu lassen. Wichtig ist, die Krankengeschichte mit einzureichen und Nachweise (im Original und in Kopie) mitzubringen. Auch Informationen zu den Ausbildungszeiten und die Geburtsurkunde werden benötigt.

Wer den Antrag selbstständig stellen will, kann sich das Paket mit den nötigen Formularen direkt auf der Seite der Rentenversicherung herunterladen. Es handelt sich um insgesamt 12 Formulare:

  • R0100 – Antrag auf Versichertenrente
  • R0101 – Erläuterungen zum Antrag auf Versichertenrente
  • R0210 – Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung
  • R0215 – Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung
  • R0240 – Fragebogen zur Prüfung der Vertrauensschutzregelungen
  • R0810 – Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
  • R0811 – Ergänzungsblatt zu Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
  • R0815 – Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung
  • R0820 – Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI
  • R0821 – Bescheinigung des privaten Krankenversicherungsunternehmens zur Krankenversicherung
  • F0870 – Fragebogen wegen Übergang von Schadensersatzansprüchen
  • R0900 – Aufstellung über eingereicht bzw. nachzureichende Unterlagen

Allein die Vielzahl der zu berücksichtigenden Formulare schreckt viele Antragsteller ab. Wer sich nicht direkt an die Rentenversicherung wenden will, sollte darüber nachdenken in einem Sozialverband Mitglied zu werden.

5.     Mitgliedschaft im Sozialverband eingehen und Unterstützung holen

Zielorientierte Unterstützung können Antragsteller bei einem Sozialverband erhalten. Infrage kommen hier zum Beispiel der Sozialverband VdK Deutschland e. V. Der Bundesverband gliedert sich in Landesverbände auf, die wiederum in Ortsverbände aufgesplittet sind. Die Ortsverbände sind in vielen Orten in ganz Deutschland verteilt, sodass die Chancen gut stehen, eine VDK-Beratungsstelle in erreichbarer Nähe zu finden. Alternativ kommen auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) oder Gewerkschaften in Frage. Mit Unterstützung der Beratungsstellen lässt sich nicht nur der Antrag auf den Weg bringen, auch rechtlicher Beistand wird geboten, beispielsweise wenn der Antrag abgelehnt wird.

Scheuen Sie sich nicht um Rat zu fragen, wenn es um die Beantragung der Erwerbsminderungsrente geht. Bildquelle: © Shutterstock.com
Scheuen Sie sich nicht um Rat zu fragen, wenn es um die Beantragung der Erwerbsminderungsrente geht. Bildquelle: © Shutterstock.com

6.     Anspruch auf Arbeitslosengeld anmelden

Das Antragsverfahren zieht sich hin. Endet der Krankengeldanspruch, bevor das Verfahren abgeschlossen ist, haben Antragsteller in der Regel einen Rechtsanspruch auf Krankengeld oder Lohn. Endet der Anspruch auf Krankengeld, sollten Antragsteller sich bei der Arbeitsagentur melden. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht! Betroffene sollten überprüfen lassen, ob bis zur Entscheidung über den Erwerbsminderungsrentenantrag ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

7.     Bescheid überprüfen oder überprüfen lassen und ggf. Widerspruch einlegen

Liegt der Bescheid endlich vor, sollte er sofort überprüft werden. Erhalte ich die volle Erwerbsminderungsrente? Dann ist alles in Ordnung und der Bescheid wird innerhalb von 1 Monat rechtskräftig. Doch Vorsicht: Ein Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente ist nur in beschränktem Maße möglich und wird individuell berechnet. Diese Grenze ist bei Bedarf explizit zu klären, damit der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht gefährdet ist.

Ablehnung erhalten oder nur Teilrente bewilligt: Das ist zu tun

Für den Fall, dass ein abschlägiger Bescheid erteilt wird oder nur die halbe Rente bewilligt ist, haben Bescheidempfänger einen Monat Zeit für den Widerspruch. Die Gewerkschaften, die VdK oder SoVD sind dafür geeignete Anlaufstelle. Doch auch kostenpflichtige Rechtsanwälte für Sozialrecht können eingeschaltet werden. Wer in seiner privaten Rechtsschutzversicherung auch den Sozialrechtsschutz inkludiert hat, sollte die Versicherung anrufen und sich zuerst eine Kostendeckungszusage einholen. Alternativ unterstützen Experten des Bundesverbands der Rentenberater e.V. Falls der Termin mit dem präferierten Experten nicht rechtzeitig innerhalb der Monatsfrist gemacht werden kann, müssen Betroffene dafür sorgen, dass der Widerspruch trotzdem rechtzeitig eingelegt wird. Es reicht ein Schreiben in dem sinngemäß steht:

„Hiermit widerspreche ich dem Bescheid vom XX.XX.XXXX. Eine Begründung und weitere Dokumente reiche ich in Kürze nach.“

Danach bleibt noch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Bei Ablehnung des Widerspruchs, reichen Sie Klage vor dem Sozialgericht ein.

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