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Die Zeit kurz nach dem Tod einer geliebten Person ist für die Hinterbliebenen schwer. Hinzu kommt, dass die Organisation der Bestattung sowie die Regelung finanzieller Angelegenheiten wenig Zeit zum Trauern lassen. Eine Bestattungsvorsorge stellt sicher, dass die Angehörigen in solch einer Situation entlastet sind. Sie ermöglicht zudem eine Bestattung nach eigenen Wünschen und Vorstellungen. Die Hinterbliebenen erhalten dadurch die Gelegenheit, den Verlust zu verarbeiten.

Die Bestattungsvorsorge

Für die Kosten einer Bestattung muss jeder selbst aufkommen beziehungsweise die hinterbliebenen nahen Angehörigen. Doch mit einer Sterbevorsorge lässt sich vorsorgen. Es ist sogar möglich, den Ablauf und die Ausgestaltung bis ins kleinste Detail zu organisieren und zu planen, sodass die eigenen Wünsche für die Bestattung abgesichert sind. Mit einer Trauerfallvorsorge lässt sich also noch viel mehr regeln als nur die finanziellen Aspekte rund um die Bestattung.

Der Tod eines geliebten Menschen bedeutet für die Hinterbliebenen ein großer Verlust. Umso schöner, wenn dann schon alle Fragen zum Thema Bestattung im Vorfeld geklärt wurden. Bildquelle: © Nik Shuliahin / Unsplash.com
Der Tod eines geliebten Menschen bedeutet für die Hinterbliebenen ein großer Verlust. Umso schöner, wenn dann schon alle Fragen zum Thema Bestattung im Vorfeld geklärt wurden. Bildquelle: © Nik Shuliahin / Unsplash.com

Warum ist eine Trauerfallvorsorge so wichtig?

Die Trauerfallvorsorge ist ein wichtiges Planungsinstrument für alle, die sich später eine würdevolle Bestattung wünschen und nichts dem Zufall überlassen möchten. Von entsprechenden Regelungen im Testament ist grundsätzlich abzuraten, da es zu einer Testamentseröffnung in der Regel erst nach der Bestattung kommt. Hinzu kommt, dass mit einer Bestattungsvorsorge das Geld vor dem Zugriff des Staates, beispielsweise durch das Sozialamt, geschützt ist. Für die Hinterbliebenen wiederum ist es eine Entlastung, wenn sie nicht innerhalb kürzester Zeit eine würdevolle Bestattung ohne Kenntnis der Wünsche des Verstorbenen nach eigenem Gutdünken organisieren müssen.

Möglichkeiten einer Bestattungsvorsorge

Bei der Vorsorge für die Bestattung stehen verschiedene Optionen zur Wahl, um über die Art der Bestattung, den Blumenschmuck, die Kleidung im Sarg oder die Musik für die Trauerfeier im Vorfeld zu entschieden. Verbreitete Modelle der Vorsorge sind die Sterbegeldversicherung mit Bestattungsverfügung und der Bestattungsvorsorgevertrag.

Die Bestattungsverfügung

Damit die Beerdigung den eigenen Wünschen entspricht, sollte es eine Bestattungsverfügung geben, die als Bestandteil der Bestattungsvorsorge bei einem Notar hinterlegt ist. Mit der Verfügung lassen sich Art und Ablauf der Bestattung festlegen, ebenso die Gestaltung des Grabsteins, inhaltliche Details der Trauerfeier, der Ort der Beisetzung, die Grabpflege u.v.m. Die Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung, enthält jedoch keine finanzielle Absicherung.

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Die Sterbegeldversicherung

Die Umsetzung der eigenen Wünsche finanziell abzusichern, ist mit einer Sterbegeldversicherung möglich. Die Kosten einer Beerdigung können je nach den individuellen Vorstellungen und Wünschen stark schwanken. Durchschnittlich ist mit Bestattungskosten in Höhe von 6.000 bis 8.000 Euro zu rechnen, was für Hinterbliebe eine enorme Belastung darstellt. Daher gibt es Anbieter wie etwa die Monuta Sterbegeldversicherung, die Ihnen helfen, die finanzielle Last zu stemmen.

Bei einer Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Art Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Dem im Versicherungsvertrag benannten Bezugsberechtigten zahlt die Sterbeversicherung im Todesfall die Versicherungssumme aus. Mit dem Geld lassen sich alle oder ein Großteil der anfallenden Rechnungen begleichen. Die Vorsorgesumme wird im Voraus individuell festgelegt und entweder in einem Betrag oder in Raten gezahlt. Vorteil der Sterbeversicherung ist, dass sie nicht an ein bestimmtes Bestattungsunternehmen gebunden ist, und somit die Versicherungssumme den Hinterbliebenen zur freien Verwendung zur Verfügung steht.

Der Bestattungsvorsorgevertrag

Anders verhält es sich mit einem Bestattungsvorsorgevertrag – denn solch ein Vertrag legt alle Details der Beisetzung vertraglich fest und regelt obendrein auch die finanzielle Absicherung für die Umsetzung der eigenen Wünsche. Im Gegensatz zur organisatorischen Bestattungsverfügung bindet ein Vorsorgevertrag an einen bestimmten Bestatter. Auch hier lässt sich der im Kostenvoranschlag festgelegte Geldbetrag durch Einmalzahlung oder in Raten einbringen. Zum Schutz vor dem Ausfallrisiko im Falle einer Insolvenz des Bestatters sollte der Vorsorgebetrag ausschließlich auf einem Treuhandkonto für die Bestattung hinterlegt sein.

Es ist immer gut auf möglichst viele Dinge gut vorbereitet zu sein, daher empfehlen wir von 59plus sich auf jeden Fall auch mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen. Bildquelle: Shutterstock.com
Es ist immer gut auf möglichst viele Dinge gut vorbereitet zu sein, daher empfehlen wir von 59plus sich auf jeden Fall auch mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen. Bildquelle: Shutterstock.com

Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorgevertrag – was sind die Unterschiede?

Die Möglichkeit einer Absicherung für den Todesfall bieten ein Bestattungsvorsorgevertrag und eine Sterbegeldversicherung gleichermaßen. Es geht vor allem darum, die finanzielle Belastung, die mit der Beerdigung einhergeht, nicht den Hinterbliebenen aufzubürden. Der entscheidende Unterschied ist, dass eine Sterbegeldversicherung nicht zweckgebunden ist. Die Versicherungssumme steht den Hinterbliebenen zur freien Verwendung zur Verfügung. Eine Sterbegeldversicherung ist auch für Jüngere empfehlenswert, die aufgrund ihres Alters monatlich nur geringe Beträge einzahlen – bis die Versicherungssumme erreicht ist. Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Vorsorgevertrag um einen Treuhandvertrag über ein Geldvermögen.

Rechtliches

Vorsorgeverträge haben eine „transmortale“ Wirkung. Das bedeutet, dass der mit dem Bestatter abgeschlossene Vertrag nach dem Bestattungsrecht verbindlich ist und über den Tod der betroffenen Vertragspartei hinaus gilt. Außerdem ist eine Einrede Dritter nicht möglich, sodass die Angehörigen nicht in den festgelegten Bestattungsablauf eingreifen können. Das Geld für die Absicherung zählt zum Schonvermögen. Normalerweise ist jeder Bürger verpflichtet, in Notlagen sein Vermögen einzusetzen, bevor er vom Staat finanzielle Unterstützung erhält. Schonvermögen ist jedoch von dieser Regelung ausgenommen und vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt.

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