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Der 12. Juni steht als Welttag gegen Kinderarbeit im Zeichen des Kampfes gegen wirtschaftliche Ausbeutung von Jungen und Mädchen.

Der internationale Tag gegen Kinderarbeit wurde 2002 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen. Man will auf die Bedingungen unter denen Millionen arbeitende Kinder leben, aufmerksam machen und zum Kampf gegen die Kinderarmut aufrufen.

Kinderarbeit vor allem in Entwicklungsländern

Der Welttag gegen Kinderarbeit verdeutlicht, wie wichtig eine gute Schulbildung für den Weg aus der Kinderarmut ist. Bildquelle: pixabay.de
Der Welttag gegen Kinderarbeit verdeutlicht, wie wichtig eine gute Schulbildung für den Weg aus der Kinderarmut ist. Bildquelle: pixabay.de

Politiker, Medien, Organisationen, Schüler und Eltern sind angesprochen sich im Namen der 190 Millionen arbeitenden Kindern zwischen fünf und 14 Jahren zu engagieren. Kinderarbeit kommt vor allem in Asien, im Pazifikraum und in Afrika vor. Laut der ILO sind weltweit mindestens zehn Prozent der Beschäftigten in der Tourismus-Branche Kinder.

Viele der arbeitenden Kinder sind Opfer von Menschenhandel und Sklaverei, verrichten Zwangsarbeit, die nicht selten erheblich ihre physische und psychische Gesundheit für immer schädigt. Kindersoldaten werden in bewaffnete Konflikte geschickt. Die Ursache, die Armut der Eltern, ist gleichzeitig die Folge der Kinderarbeit.

Bildung als einziger Ausweg

Jungen und Mädchen die arbeiten, können nicht zur Schule gehen. Ohne Bildungsabschluss können sie später keinen Beruf ergreifen, der ihnen ausreichend Geld einbringt. Deshalb ist es im Kampf gegen die Kinderarbeit zentral, den Familien sozialen Schutz zu gewähren, sodass die Kinder Zugang zu Bildung bekommen und Kinder weltweit vor wirtschaftlicher Ausbeutung zu bewahren. Darauf haben alle Kinder der Welt laut der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ein Recht.

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In Deutschland wird diesem Recht Ausdruck verliehen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeit von Kindern oder Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, ist mit im Gesetz festgelegten Ausnahmen verboten.

Wenn Sie tiefer in die Materie eintauchen möchten, informieren Sie sich auf den Seiten der ILO (Englisch) oder bei der Bundesagentur für politische Bildung (bpb).

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