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Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2024 insgesamt 15,5 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht. Betrachten wir nur die Altersgruppe der über 65-Jährigen, ist der Anteil sogar noch höher. Fast jeder fünfte Senior im Alter über 65 Jahren ist von Altersarmut bedroht. Noch erschreckender werden die Zahlen, wenn wir sie nach Frauen und Männern getrennt betrachten. Frauen sind in allen Altersgruppen stärker gefährdet zu verarmen als Männer. Je älter sie werden, desto größer wird der Unterschied. So waren 21 Prozent der Frauen der Altersgruppe 65+ von Armut bedroht, aber nur 17 Prozent der gleichaltrigen Männer. Bei den über 75-Jährigen geht die Schere noch weiter auseinander. Dann sind es 22 Prozent der Frauen, aber lediglich 15 Prozent der Männer.

Was sind die Gründe für diese erschütternden Zahlen? Frauen haben leider häufig ein niedrigeres Einkommen und ihre Erwerbsbiografie weist Lücken auf. Beide Faktoren führen dazu, dass ihre gesetzliche Rente niedrig ausfällt. Zudem erwerben Frauen seltener Ansprüche auf eine zusätzliche betriebliche Rente. Auch legen sie seltener ihr Geld an der Börse an oder kaufen eine Immobilie.

Vor allem Frauen sind von der sog. Altersarmut betroffen und müssen oft weit über den Rentenbeginn hinaus arbeiten, um die Miete und die Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Bildquelle: © Getty Images / Unsplash.com
Vor allem Frauen sind von der sog. Altersarmut betroffen und müssen oft weit über den Rentenbeginn hinaus arbeiten, um die Miete und die Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Bildquelle: © Getty Images / Unsplash.com

Die Altersarmut ist vorrangig weiblich

Dass Frauen nicht dauerhaft oder nur mit zu niedrigen Beiträgen in die Rentenkasse einzahlen, liegt daran, dass sie deutlich häufiger die sogenannte „Care-Arbeit“ übernehmen. Damit ist gemeint, dass sie sich unentgeltlich um die eigenen Kinder oder pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern. Hinzu kommt, dass Frauen im Durchschnitt länger leben als Männer. Daher ist ihr Sparvermögen im Alter auch schneller aufgebraucht. Es ist daher wenig verwunderlich, dass immer mehr Menschen und insbesondere Frauen im Rentenalter arbeiten.

Natürlich ist die Altersarmut nicht der einzige Grund. Berufstätig zu sein bedeutet auch, eine Aufgabe zu haben und soziale Kontakte zu (jüngeren) Menschen zu pflegen und Anerkennung zu erhalten. Die Woche ist besser strukturiert, wenn Montag und Mittwoch Arbeitstage sind. Zudem sind die Rentnerinnen und Rentner von heute überwiegend noch fit und leistungsfähig.

Und die „Silberrücken“ sind auf dem Arbeitsmarkt durchaus gefragt. Der Fachkräftemangel zeigt sich mittlerweile in fast allen Branchen. Ob als Bürohilfe, Hausmeister oder im Verkauf – die Nachfrage nach den erfahrenen Mitarbeitern ist groß. In den nächsten Jahren gehen zudem die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten „Babyboomer“ in Rente. Sie reißen in den Unternehmen große Lücken und können mit ihrer Erfahrung wertvolles Wissen einbringen. Deshalb sind manche Senioren als freie Berater für ihren früheren Arbeitgeber aktiv. Andere engagieren sich speziell in der Ausbildung von Nachwuchskräften.

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Darf ich als Rentner einen Nebenjob haben?

Doch wie funktioniert so ein Nebenjob als Rentner eigentlich? Darf ich neben meiner Rente etwas dazuverdienen oder profitiert davon nur das Finanzamt? Auch diese Fragen wollen wir in diesem Beitrag für Sie beantworten.

Zum Thema Altersarmut möchten wir Sie noch auf die Grundsicherung hinweisen. Verfügen Sie nur über ein sehr geringes Vermögen? Wenn ja und wenn Ihr Einkommen aus Rente, eventuell aus Witwen- oder Witwerrente sowie Ihre Kapitaleinkünfte in der Summe unter 1.062 Euro liegen, sollten Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die Angst nehmen, dass der Staat bei Ihren Kindern die Hand aufhält. Ihre leiblichen Kinder werden nur dann zur Kasse gebeten, wenn sie mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen. Allerdings wird das Einkommen und Vermögen Ihres Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt.

Anrechnung von Rente

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und neben Ihrer Altersrente ein Einkommen erzielen, wird dieses nicht auf die Rente angerechnet. Sofern Sie im Jahr 1964 oder später geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze für Sie bei 67 Jahren. Wenn Ihr Geburtsjahr vor 1963 liegt, erreichen Sie die Regelaltersgrenze bereits früher. Doch auch bei einer vorgezogenen Altersrente dürfen Sie seit dem Jahr 2023 so viel dazuverdienen, wie Sie möchten.

Anders sieht es aus, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beziehen. Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze bei täglich sechs Stunden. Welche Hinzuverdienstgrenze für Sie gilt, berechnet die Rentenversicherung individuell. Dabei spielt auch Ihr beitragspflichtiges Einkommen in der Vergangenheit eine Rolle. Rufen Sie dazu am besten das kostenlose Servicetelefon der Rentenversicherung an. Auf der Website der Rentenversicherung finden Sie nähere Informationen. Dabei spielt es eine Rolle, wie hoch Ihr beitragspflichtiges Einkommen in den vergangenen 15 Jahren war.

Nicht immer ist es das zusätzliche Einkommen was uns weiter arbeiten lässt, sondern viel mehr auch die Aufgabe und das Gefühl weiter gebraucht zu werden. Bildquelle: © Getty Images / Unsplash.com
Nicht immer ist es das zusätzliche Einkommen was uns weiter arbeiten lässt, sondern viel mehr auch die Aufgabe und das Gefühl weiter gebraucht zu werden. Bildquelle: © Getty Images / Unsplash.com

Mit einem Minijob der Altersarmut entgehen

Bei einem Minijob ist das monatliche Einkommen auf 556 Euro begrenzt. Bei dem im Jahr 2025 gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro entspricht dies rechnerisch 43 Stunden pro Monat. Sollte Ihr Stundenlohn höher liegen als dieser gesetzliche Mindestlohn, reduziert sich die Zahl der Stunden entsprechend. In einem sogenannten „kurzfristigen Minijob“ dürfen Sie pro Kalenderjahr maximal drei Monate oder 70 Tage arbeiten. Als Minijobber haben Sie Anspruch auf Urlaub und sind in der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeits- oder Wegeunfälle abgesichert.

Das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft hat die Plattform “Talente in Rente” ins Leben gerufen. Dort können Rentner gezielt nach einem Nebenjob suchen. Der Geschäftsführer eines Gartenbaubetriebs stellt mittlerweile ganz bewusst Rentner als Aushilfen ein. Er erlebt sie als zuverlässig, erfahren und freundlich. Zudem passen sie gut zur eher älteren Kundschaft seines Betriebs.

Sind Sie in Rente, arbeiten aber trotzdem noch? Erzählen Sie uns gern Ihre Geschichte! Haben Sie weitere Fragen rund um das Arbeiten im Rentenalter? Schreiben Sie Ihre Fragen gerne in die Kommentare. Wir greifen sie im nächsten Beitrag auf.

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