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	<title>Gut zu wissen Archive - 59plus</title>
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	<description>59plus ist das erste digitale General Interest Portal für Senioren und deren Kindergeneration (35+).</description>
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	<title>Gut zu wissen Archive - 59plus</title>
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		<title>Ratgeber: Die General- und die Patientenvollmacht</title>
		<link>https://www.59plus.de/ratgeber-die-general-und-die-patientenvollmacht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion 59plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2020 05:00:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was passiert mit uns, wenn wir selbst nicht mehr entscheiden können? Im Falle einer schweren Krankheit oder eines plötzlichen Unfalls ist das weitere Vorgehen oft unklar. Es stellen sich Fragen nach Vertragsangelegenheiten, möglichen Behandlungen oder sogar nach lebensverlängernden Maßnahmen. Mit unterschiedlichen Modellen kann man solchen Fällen vorbeugen und sicherstellen, dass die eigenen Wünsche im Ernstfall [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Was passiert mit uns, wenn wir selbst nicht mehr entscheiden können?</h2>
<p>Im Falle einer schweren Krankheit oder eines plötzlichen Unfalls ist das weitere Vorgehen oft unklar. Es stellen sich Fragen nach Vertragsangelegenheiten, möglichen Behandlungen oder sogar nach lebensverlängernden Maßnahmen. Mit unterschiedlichen Modellen kann man solchen Fällen vorbeugen und sicherstellen, dass die eigenen Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden. Zwei davon stellen wir Ihnen heute einmal vor.</p>
<figure id="attachment_4549" aria-describedby="caption-attachment-4549" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-4549" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-300x200.jpg" alt="Es ist wichtig sich zu kümmern solange wir noch aktiv selbst entscheiden können, was verfügt werden soll. Bildquelle: Fotolia.de" width="696" height="465" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-768x513.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-696x465.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-629x420.jpg 629w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S.jpg 848w" sizes="(max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-4549" class="wp-caption-text">Es ist wichtig sich zu kümmern solange wir noch aktiv selbst entscheiden können, was verfügt werden soll. Bildquelle: Fotolia.de</figcaption></figure>
<h2>Die Generalvollmacht</h2>
<p>Mit der Generalvollmacht, auch Vorsorgevollmacht genannt, kann eine <strong>Person des Vertrauens</strong> dazu beauftragt werden, stellvertretend für den Vollmachtgeber zu handeln, sofern dieser nicht mehr dazu in der Lage ist. Theoretisch ist der Wirkungsbereich einer Generalvollmacht unbegrenzt. Sie kann Verträge, finanzielle  und Bankangelegenheiten regeln. Auch in Fragen der medizinischen Stellvertreterschaft oder des Aufenthalts, zum Beispiel der Einzug in ein Pflegeheim, kann die Generalvollmacht den Vollmachtnehmer zum Handeln ermächtigen.</p>
<p>Sie ist jedoch <strong>kein Freifahrtschein</strong>, mit dem der Stellvertreter in allen Belangen frei entscheiden darf. So muss die Stellvertreterschaft in Fragen der medizinischen Versorgung und des Aufenthalts ausdrücklich in der Vollmacht definiert werden, um Missbrauch der Stellvertreterschaft zu vermeiden. Sollte hierzu nichts in der Generalvollmacht festgehalten sein, darf der Stellvertreter in diesen Angelegenheiten also keine Entscheidungen treffen. Grundsätzlich können auch besondere Wünsche in der Vollmacht festgehalten werden. So kann man zum Beispiel, ähnlich wie in einer Patientenverfügung, lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen. Der Bevollmächtigte hat dann die Pflicht, diesen Wunsch durchzusetzen.</p>
<p>Sollte es in Fragen der medizinischen Versorgung einmal zu <strong>Unstimmigkeiten mit dem behandelnden Arzt</strong> kommen, obliegt die Entscheidung dem Beurteilungsgericht. Fehlt eine Vollmacht, überträgt das Gericht einem Betreuer die Stellvertreterschaft. Dieser kann aus der Familie oder dem nahen Umfeld stammen, aber auch ein Fremder kann als Betreuer durchaus in Betracht kommen.</p>
<h2>Die Patientenvollmacht</h2>
<p>Die Patientenvollmacht ist eine spezielle Form der Vollmacht. Sie beschäftigt sich, in Abgrenzung zur Generalvollmacht, hauptsächlich mit Fragen der <strong>medizinischen Stellvertreterschaft</strong>. Die Patientenvollmacht sollte nicht mit der Patientenverfügung verwechselt werden. Während sich diese nämlich direkt an die behandelnden Ärzte richtet und die Wünsche des Patienten, zum Beispiel die Ablehnung einer Organtransplantation, fest hält, wird mit der Patientenvollmacht ein Stellvertreter bestimmt, der die Interessen des Patienten in medizinischen Fragen im Falle der Entscheidungsunfähigkeit vertreten soll.</p>
<p>Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte die Patientenvollmacht der Patientenverfügung vorziehen. Da hier ein Stellvertreter die <strong>eigenen Interessen</strong> vertritt, können diese im Ernstfall nicht so leicht übergangen werden. Wer sich trotzdem für die Verfügung entscheidet, sollte sicherstellen, dass der behandelnde Arzt auch Zugriff auf diese hat. Das kann durch Hinterlegen beim Arzt oder dauerhaftes bei sich tragen erfolgen.</p>
<h2>Wie erteile ich eine Vollmacht?</h2>
<figure id="attachment_666" aria-describedby="caption-attachment-666" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1.jpg"><img decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-666" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-300x200.jpg" alt="Bei Vollmachten ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll. Quelle: Shutterstock.com" width="696" height="464" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1.jpg 1000w" sizes="(max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-666" class="wp-caption-text">Bei Vollmachten ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll.<br />Quelle: Shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Vollmachten bedürfen der Schriftform und sollten die wichtigsten Informationen zu Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer enthalten sowie über den Wirkungsbereich und besondere Wünsche informieren. Je prägnanter eine Vollmacht formuliert ist, desto weniger Spielraum gibt es im Anwendungsfall bei der Auslegung. Wer eine Vollmacht erteilen will, sollte sich daher in jedem Fall mit seinem Berater, Anwalt oder behandelnden Arzt beraten. <strong>Außerdem empfiehlt es sich, Vollmachten jeglicher Art von allen Parteien unterschreiben und notariell beglaubigen zu lassen</strong>. So stellt sich gar nicht erst die Frage nach der Gültigkeit und der Stellvertreter kann schnellstmöglich reagieren. Gerade in medizinischen Notsituationen kann dies entscheidend sein. Auch ist es ratsam, einen Vertreter zu bestimmten, der den Vollmachtnehmer vertritt, sollte dieser selber handlungsunfähig sein. Die Hinterlegung der Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ermöglicht zudem einen schnellen Zugriff auf diese. Die zentrale Registrierung ermöglicht ein schnelles ausfindig machen des Bevollmächtigten.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie auf der Website des <a href="http://goo.gl/AedS6Q" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesgesundheitsministeriums </a> und der Website des zentralen <a href="http://goo.gl/wUMUaA" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vorsorgeregisters.</a></p>
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		<title>Was genau ist eigentlich ein Erbschein?</title>
		<link>https://www.59plus.de/was-genau-ist-eigentlich-ein-erbschein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Kupka]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Aug 2018 02:00:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stirbt ein naher Angehöriger, ist das für die Familie oft kaum zu glauben. Trauer und nicht wahrhaben wollen, manchmal auch Wut und Verzweiflung sind die dominierenden Gefühle. Leider ist zunächst oft gar nicht die Zeit, diese Gefühle zuzulassen. Die Liste organisatorischer Aufgaben rund um die Beerdigung ist lang, doch es gibt noch mehr Formalitäten, um [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="https://www.59plus.de/ratgeber/vom-leben-und-vom-sterben/">Stirbt ein naher Angehöriger</a>, ist das für die Familie oft kaum zu glauben. Trauer und nicht wahrhaben wollen, manchmal auch Wut und Verzweiflung sind die dominierenden Gefühle. Leider ist zunächst oft gar nicht die Zeit, diese Gefühle zuzulassen. Die Liste organisatorischer Aufgaben rund um die <a href="https://www.59plus.de/ist-eine-bestattungsvorsorge-sinnvoll/">Beerdigung</a> ist lang, doch es gibt noch mehr Formalitäten, um die sich die trauernden Angehörigen kümmern müssen. Bevor jedoch Bankkonten gesichtet, Daueraufträge gestoppt und Verträge gekündigt werden, wird als Erstes der Erbschein benötigt. Wir gehen der Frage nach, um was es sich bei diesem Dokument genau handelt und wie es beschafft werden kann.</strong></p>
<p>Die richtige Adresse, um den Erbschein zu beantragen, ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt lebte und gemeldet war. Sie können dort persönlich vorsprechen oder ihn schriftlich beantragen. Das Nachlassgericht ist ein Teil des Amtsgerichtes.</p>
<h2>Wie viel kostet der Erbschein und wer darf ihn beantragen?</h2>
<p>Hat der Erblasser ein notarielles <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/">Testament</a> oder einen Erbvertrag erstellt, ist es nicht nötig, einen Erbschein zu beantragen. Haben Sie für den verstorbenen Ehepartner eine Konto- oder Vorsorgevollmacht, ist das Dokument unter Umständen auch entbehrlich. Lassen Sie sich in solchen Fällen beraten, bevor Sie Geld ausgeben, um den Erbschein zu beantragen.</p>
<p>In allen anderen Fällen kann der Erbe oder die Erbin oder eine Gruppe von Erben den kostenpflichtigen Antrag auf einen Erbschein stellen. Dabei müssen die Erben nachweisen, dass sie erbberechtigt sind. Auch ein Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Gläubiger hat das Recht, einen Erbschein zu beantragen. Die Kosten für das Dokument sind keine pauschale Gebühr, sondern richten sich nach der Höhe des Reinvermögens. Mit Reinvermögen ist gemeint, dass eventuell vorhandene Schulden zunächst vom Vermögen abgezogen werden. Die Ausstellung des Erbscheins kann bei einem sehr geringen Vermögen um die hundert Euro kosten, es können aber auch einige Tausend Euro Gebühr anfallen.</p>
<h2>Wann und wofür brauchen Sie den Erbschein?</h2>
<p>Der Erbschein erklärt, wer Erbe ist und welchen Anteil der Erbe oder die Erben erhalten, abhängig von der gesetzlichen Erbfolge.</p>
<p>Erben Sie eine Immobilie, müssen Sie sich als neuer Besitzer in das Grundbuch eintragen lassen. Damit das Grundbuchamt die Umschreibung vornimmt, müssen Sie einen Erbschein vorlegen. Die Ausnahme ist auch hier wieder, dass ein notarielles Testament vorliegt. Haben Sie keine Kontovollmacht, verlangen die meisten Banken die Vorlage eines Erbscheins, damit Sie bestehende Bankkonten auflösen oder umschreiben können.</p>
<figure id="attachment_18401" aria-describedby="caption-attachment-18401" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash.jpg"><img decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-18401 size-large" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash-1024x768.jpg" alt="Es macht Sinn sich in Ruhe hinzusetzen und eine Liste der notwendigen Dokumente zu erstellen, um nichts zu vergessen. Bildquelle: © Nick Morison / Unsplash.com" width="696" height="522" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash-1024x768.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash-300x225.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash-768x576.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash-80x60.jpg 80w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash-265x198.jpg 265w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash-696x522.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash-1068x801.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash-560x420.jpg 560w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash.jpg 1920w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash-1320x990.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/08/Erbschein-2-nick-morrison-unsplash-600x450.jpg 600w" sizes="(max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-18401" class="wp-caption-text">Es macht Sinn sich in Ruhe hinzusetzen und eine Liste der notwendigen Dokumente zu erstellen, um nichts zu vergessen. Bildquelle: © Nick Morison / Unsplash.com</figcaption></figure>
<h2>Welche Unterlagen fordert das Nachlassgericht, um den Erbschein auszustellen?</h2>
<p>Fordern Sie die Ausstellung eines Erbscheins, müssen Sie zunächst Ihre Identität durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses belegen. Des Weiteren benötigen Sie die Sterbeurkunde des Erblassers. Das Standesamt am Sterbeort stellt das Dokument aus und häufig bieten Bestatter an, sich um diese Formalie zu kümmern. Das kann eine Erleichterung sein, da das Gesetz vorsieht, dass Sie die Sterbeurkunde bereits spätestens am dritten Werktag nach dem Tod Ihres Angehörigen beantragen müssen.</p>
<p>Bedenken Sie, dass Sie möglicherweise an verschiedenen Stellen eine Originalsterbeurkunde vorlegen müssen. Daher empfiehlt es sich, beim Standesamt gleich mehrere Exemplare zu bestellen. Je nach Gemeinde sind die ersten Exemplare kostenfrei, danach fällt eine Gebühr an. Neben dem Nachlassgericht erbitten häufig Banken und Versicherungen ein solches Original. Für andere Zwecke reicht hingegen eine Kopie dieses Dokuments. Das ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ein Zeitungsabo oder eine Vereinsmitgliedschaft des Verstorbenen kündigen wollen.</p>
<h2>Wann geben Sie eine eidesstattliche Versicherung ab?</h2>
<p>Um den Erbschein zu beantragen, müssen Sie dem Amt des Weiteren zahlreiche Unterlagen vorlegen. Dazu gehören die Adressen, Geburts-, Heirats- und eventuell Sterbeurkunden zu allen als Erben infrage kommenden Personen. Liegen bestimmte Dokumente nicht vor, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Diese können Sie kostenpflichtig beim Nachlassgericht oder einem Notar Ihrer Wahl abgeben.</p>
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		<title>Aktive Sterbehilfe – ein gesellschaftliches Tabuthema?</title>
		<link>https://www.59plus.de/aktive-sterbehilfe-ein-gesellschaftliches-tabuthema/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Tanja Neuburger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Jul 2018 02:00:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wer redet schon gern über den Tod. Oder das Sterben? Noch schlimmer! Da wird das Thema lieber totgeschwiegen. So schnell erwischt es mich schon nicht. Wie um alles in der Welt kann man sich unter diesen Voraussetzungen dann dem Thema aktive Sterbehilfe überhaupt nähern? Wir haben es versucht. Beim Wort aktive Sterbehilfe werden die Augen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.59plus.de/aktive-sterbehilfe-ein-gesellschaftliches-tabuthema/">Aktive Sterbehilfe – ein gesellschaftliches Tabuthema?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.59plus.de">59plus</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wer redet schon gern über den Tod. Oder das Sterben? Noch schlimmer! Da wird das Thema lieber totgeschwiegen. So schnell erwischt es mich schon nicht. Wie um alles in der Welt kann man sich unter diesen Voraussetzungen dann dem Thema aktive Sterbehilfe überhaupt nähern? Wir haben es versucht. </strong></p>
<p>Beim Wort aktive Sterbehilfe werden die Augen der meisten Menschen groß. Entsetzen steht in ihren Gesichtern. Andere wiederum nicken verständnisvoll. Offen darüber gesprochen wird kaum. Sei es aus Angst, Scham oder gar Abneigung oder einfach aus purer Unkenntnis. Weiß eigentlich jeder, um was es bei der Sterbehilfe geht? Wir vermuten: nein. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, das Thema mit dem heutigen Artikel auf 59plus.de etwas näher zu betrachten.</p>
<h2>Die verschiedenen Arten der Sterbehilfe</h2>
<p>Beginnen wir ganz pragmatisch mit den unterschiedlichen Vorgehensweisen der Sterbebegleitung. Folgende Arten werden unterschieden:</p>
<h3>Aktive Sterbehilfe</h3>
<p>Im Rahmen der aktiven Sterbehilfe führt eine dritte Person den Tod des Sterbewilligen herbei, beispielsweise über die Gabe (Injektion) von hochdosierten Narkosemitteln. Dabei handelt diese Person auf ausdrücklichen Wunsch des Sterbenden.</p>
<h3>Passive Sterbehilfe</h3>
<p>Bei der <a href="https://www.59plus.de/was-bedeutet-palliativmedizin/">passiven Sterbehilfe</a> verzichten die behandelnden Ärzte darauf, das Leben des Erkrankten künstlich zu verlängern. Es werden also keine Wiederbelebungsmaßnahmen mehr durchgeführt und auch keine lebenserhaltenden Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung.</p>
<h3>Indirekte Sterbehilfe</h3>
<p>Bei der indirekten Sterbehilfe steht die Schmerzlinderung im Vordergrund. Dabei kann es passieren, dass der Arzt dem Patienten zu viel Schmerzmittel verabreicht und dieser dann in Folge davon etwas früher stirbt. Dieses Risiko geht der behandelnde Arzt bei der indirekten Sterbehilfe bewusst ein.</p>
<h3>Assistierter Suizid</h3>
<p>Beim assistierten Suizid oder auch der Beihilfe zum Suizid, verschreibt der Arzt dem Patienten Arzneimittel oder stellt ihm Medikamente zur Verfügung, mit denen sich der Sterbewillige selbst töten kann.</p>
<figure id="attachment_17457" aria-describedby="caption-attachment-17457" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-17457" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-2.jpg" alt="Die Sterbehilfe ist vor allem i Deutschland immer noch ein sehr umstrittenes Thema. Bildquelle: shutterstock.com" width="696" height="522" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-2.jpg 1000w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-2-300x225.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-2-768x576.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-2-80x60.jpg 80w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-2-265x198.jpg 265w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-2-696x522.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-2-560x420.jpg 560w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-2-600x450.jpg 600w" sizes="auto, (max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-17457" class="wp-caption-text">Die Sterbehilfe ist vor allem i Deutschland immer noch ein sehr umstrittenes Thema. Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<h2>Aktive Sterbehilfe in den Niederlanden und der Schweiz</h2>
<p>Sterbebegleitung ist in den Niederlanden zwar an gewisse Vorgaben gebunden, aber grundsätzlich sind alle Arten der Sterbehilfe dort straffrei. Wichtig ist, dass beim Patienten keine Aussicht auf Besserung oder Heilung besteht. Zudem muss ein Arzt bestätigen, dass der Patient ausführlich überlegt hat und freiwillig sterben möchte. Zusätzlich muss ein zweiter Arzt in den Prozess eingebunden sein und dem Vorgehen der aktiven Sterbehilfe zustimmen. Dennoch ist dieser Weg nur frei für Menschen die auch in den Niederlanden wohnen und leben.</p>
<p>In der Schweiz wiederum werden der assistierte Suizid, die passive und die indirekte Sterbehilfe toleriert. Unter Strafe steht ausschließlich die aktive Sterbehilfe.</p>
<h2>Die Rechtslage in Deutschland</h2>
<p>Sterbehilfe ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Allerdings ist die aktive Sterbehilfe die einzige, die durch das Strafgesetzbuch geregelt ist. Bei den drei anderen betritt man eine rechtliche Grauzone. Doch letztlich sind alle Arten der Sterbebegleitung in Deutschland mit Strafverfolgung belegt. Zudem schließt die Berufsordnung (Hippokratischer Eid) der Ärzte aus, dass der Arzt Beihilfe zum Suizid leistet. Die Bundesärztekammer wiederum befürwortet in ihren &#8220;Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung&#8221; sowohl die indirekt als auch die passive Sterbehilfe, sofern das der ausdrückliche Wunsch des Patienten sei.</p>
<h2>Sonderfall Patientenverfügung</h2>
<p>Diesbezüglich kann die <a href="https://www.59plus.de/ratgeber-die-general-und-die-patientenvollmacht/">Patientenverfügung</a> einen wichtigen Beitrag leisten und damit sowohl Arzt, als auch Angehörigen wichtige Entscheidungen abnehmen. Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob und welche medizinischen, lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Eingriffe bei Ihnen im Notfall durchgeführt werden sollen und dürfen. Nach diesem schriftlich formulierten Willen müssen sich Ärzte und Angehörigen richten, sollte der Patient nicht mehr selbst in der Lage sein zu entscheiden. Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt sein. Aber auch eine Videoaufzeichnung ist möglich. Das Einfordern oder der Wunsch nach Beihilfe zum Tod ist allerdings auch mit einer Patientenverfügung nicht erlaubt.</p>
<figure id="attachment_17459" aria-describedby="caption-attachment-17459" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-Jake-Thacker-1.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-17459 size-large" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-Jake-Thacker-1-1024x683.jpg" alt="Einen Sterbenden zu begleiten, ist eine nachhaltig verändernde Erfahrung. Bildquelle: ©Jake Thacker / Unsplash.com" width="696" height="464" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-Jake-Thacker-1-1024x683.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-Jake-Thacker-1-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-Jake-Thacker-1-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-Jake-Thacker-1-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-Jake-Thacker-1-1068x712.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-Jake-Thacker-1-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-Jake-Thacker-1.jpg 1920w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-Jake-Thacker-1-1320x880.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Sterbehilfe-Jake-Thacker-1-600x400.jpg 600w" sizes="auto, (max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-17459" class="wp-caption-text">Einen Sterbenden zu begleiten, ist eine nachhaltig verändernde Erfahrung. Bildquelle: ©Jake Thacker / Unsplash.com</figcaption></figure>
<h2>Sterbehilfe: ein Für und Wider</h2>
<p>Nun kommen wir zurück zu den entsetzten Gesichtern und den verständnisvollen Befürwortern der Sterbehilfe. Die einen sind davon überzeugt, dass jeder für sich selbst entscheiden kann und darf, wann er seinem Leben und vor allem seinem Leiden ein Ende setzen mag. Zudem mahnen die Befürworter an, dass eine klare Regelung in Deutschland die Sachlage deutlich erleichtern würde. Mediziner hätten endlich eine verlässliche Handlungsgrundlage. Sie könnten schwerkranken Menschen Medikamente verschreiben, sodass diese ihrem Leidensweg ein würdiges Ende setzen könnten.</p>
<p>Sterbehilfe-Gegner hingegen erinnern an den Hippokratischen Eid und beharren darauf, dass niemand das Recht besitze, eine Entscheidung über Leben und Tod zu treffen. Zudem führen die Gegner an, dass die Schmerztherapie heute bereits soweit fortgeschritten sei, dass auch im Rahmen einer Palliativbehandlung den Patienten ein würdevolles Sterben, zum Beispiel in einem <a href="https://www.59plus.de/vom-guten-umgang-mit-dem-tod-das-hospiz/">Hospitz</a>, möglich sei.</p>
<h2>Resümee</h2>
<p>Ich selbst sehe mich ehrlich gesagt eher auf der Seite der Befürworter. Warum soll der sterbenskranke Mensch nicht selbst entscheiden dürfen, wann es Zeit für ihn ist zu gehen? Warum ist der Wunsch, in Würde von dieser Welt abtreten zu dürfen, bevor der Schmerz zu groß oder der Zerfall zu deutlich wird, denn so verwerflich? Ich weiß nicht, ob ich mich selbst dafür entscheiden würde. Aber ich respektiere den Wunsch sterbenskranker Menschen, die diesen Weg für sich als den richtigen betrachten. Wie sehen Sie das? Diskutieren Sie gerne mit uns.</p>
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		<title>Ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?</title>
		<link>https://www.59plus.de/ist-eine-bestattungsvorsorge-sinnvoll/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion 59plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Jun 2018 02:00:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gut zu wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Vom Leben und vom Sterben]]></category>
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		<category><![CDATA[Bestattung]]></category>
		<category><![CDATA[Bestattungsvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[emotionale Entlastung]]></category>
		<category><![CDATA[respektvollen Abschied]]></category>
		<category><![CDATA[Tod]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nur die Wenigsten von uns haben sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie sie eigentlich bestattet werden möchten. Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, ist oftmals gar nicht so einfach und erfordert einiges an Überwindung. Dabei ist es ein unumgängliches Ereignis, das früher oder später jeden betrifft. Deswegen ist es umso sinnvoller, sich schon zu [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nur die Wenigsten von uns haben sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie sie eigentlich bestattet werden möchten. Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, ist oftmals gar nicht so einfach und erfordert einiges an Überwindung. Dabei ist es ein unumgängliches Ereignis, das früher oder später jeden betrifft. Deswegen ist es umso sinnvoller, sich schon zu Lebzeiten umfassend abzusichern und auf den Todesfall vorzubereiten.<br />
</strong></p>
<figure id="attachment_16580" aria-describedby="caption-attachment-16580" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/katarzyna-grabowska-607316-unsplash.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-16580 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/katarzyna-grabowska-607316-unsplash-300x200.jpg" alt="Der Tod gehört zum Leben dazu, auch wenn er immer nur schwer seinen Platz findet. Doch man kann sich ihm nähern, in dem man ihn vorbereitet. Bildquelle: Katarzyna Grabowska/Unsplash.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/katarzyna-grabowska-607316-unsplash-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/katarzyna-grabowska-607316-unsplash.jpg 1920w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/katarzyna-grabowska-607316-unsplash-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/katarzyna-grabowska-607316-unsplash-1024x683.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/katarzyna-grabowska-607316-unsplash-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/katarzyna-grabowska-607316-unsplash-1068x712.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/katarzyna-grabowska-607316-unsplash-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/katarzyna-grabowska-607316-unsplash-1320x880.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/katarzyna-grabowska-607316-unsplash-600x400.jpg 600w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-16580" class="wp-caption-text">Der Tod gehört zum Leben dazu, auch wenn er immer nur schwer seinen Platz findet. Doch man kann sich ihm nähern, in dem man ihn vorbereitet. Bildquelle: Katarzyna Grabowska/Unsplash.com</figcaption></figure>
<h2>Würdevolle Bestattung nach individuellen Wünschen</h2>
<p>Der Gedanke, sich mit der eigenen Bestattung zu beschäftigen, erscheint für viele zunächst abwegig. Wer möchte schon mit der eigenen Sterblichkeit konfrontiert werden? Eine <a href="https://www.mymoria.de/de/plan-ahead?utm_source=59plus&amp;utm_medium=textlink">Bestattungsvorsorge</a> kann jedoch dabei helfen, die Angst vor dem eigenen Tod zu verringern und die Sicherheit geben, auch nach dem Ableben einen respektvollen Abschied ganz nach den persönlichen Vorstellungen zu garantieren.</p>
<p>Mithilfe einer Bestattungsverfügung können dabei alle Details von der Bestattungsart über die Wahl des Sarges oder der Urne bis hin zur Zusammenstellung des Trauergestecks im Vorfeld genau festgelegt werden. Liegen keine konkreten Wünsche in schriftlicher Form vor, kann es passieren, dass die verantwortlichen Angehörigen aus Unwissenheit eine Beisetzungsart wählen, die nicht den eigenen Vorstellungen entspricht.</p>
<h2>Finanzielle und emotionale Entlastung der Hinterbliebenen</h2>
<p>Ein <a href="https://www.mymoria.de/de/todesfall?utm_source=59plus&amp;utm_medium=textlink">Todesfall</a> ist immer ein einschneidendes Erlebnis und stellt häufig eine enorme emotionale Belastung für die Angehörigen dar. In dieser beschwerlichen Zeit wichtige Entscheidungen hinsichtlich einer angemessenen Bestattung zu treffen, ist dann oft eine zusätzliche Belastung. Vor allem lässt er wenig Raum für Trauer und emotionalen Abschied. Hat der Verstorbene hingegen bereits vorgesorgt und alle wichtigen Vereinbarungen zu Lebzeiten getroffen, können sich die Hinterbliebenen in Ruhe verabschieden.</p>
<figure id="attachment_16581" aria-describedby="caption-attachment-16581" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/chris-gallagher-554430-unsplash.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-16581 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/chris-gallagher-554430-unsplash-300x200.jpg" alt="Soll es ein Sarg sein oder doch lieber eine Urnenbeisetzung? All das können Sie bereits zu Lebzeiten mit einer Bestattungsvorsorge regeln. Bildquelle: Chris Gallagher/Unsplash.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/chris-gallagher-554430-unsplash-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/chris-gallagher-554430-unsplash.jpg 1920w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/chris-gallagher-554430-unsplash-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/chris-gallagher-554430-unsplash-1024x683.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/chris-gallagher-554430-unsplash-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/chris-gallagher-554430-unsplash-1068x712.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/chris-gallagher-554430-unsplash-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/chris-gallagher-554430-unsplash-1320x880.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/06/chris-gallagher-554430-unsplash-600x400.jpg 600w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-16581" class="wp-caption-text">Soll es ein Sarg sein oder doch lieber eine Urnenbeisetzung? All das können Sie bereits zu Lebzeiten mit einer Bestattungsvorsorge regeln. Bildquelle: Chris Gallagher/Unsplash.com</figcaption></figure>
<p>Aber auch aus finanzieller Sicht ist eine Bestattungsvorsorge von Vorteil. Oftmals kommen in einem Sterbefall hohe Kosten auf die Hinterbliebenen zu, die schnell zu finanzieller Knappheit führen können. Um dem vorzubeugen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Finanzierung sicherzustellen und somit die Angehörigen zu entlasten.</p>
<p>Es besteht unter anderem die Option, bereits zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung mit einem einmalig oder monatlich einzuzahlenden Betrag abzuschließen, die im Todesfall die anfallenden <a href="https://www.mymoria.de/de/bestattungskosten?utm_source=59plus&amp;utm_medium=textlink">Kosten der Bestattung</a> deckt. Dadurch ist gewährleistet, dass ausreichend finanzielle Mittel für die gewünschte Beisetzung zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist es möglich, direkt mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen individuell gestalteten Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. Der vorab gezahlte Betrag wird sicher auf einem Treuhandkonto hinterlegt.</p>
<p>Diese beiden Finanzierungsmöglichkeiten sind vor allem deswegen zu empfehlen, da die so angesparten Beträge ausschließlich für die Deckung der Bestattungskosten vorgesehen sind. Im Falle der Pflegebedürftigkeit oder Privatinsolvenz dürfen diese nicht vom Sozialamt eingezogen werden.</p>
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		<title>Was tun, wenn Pflege benötigt wird?</title>
		<link>https://www.59plus.de/tun-wenn-pflege-benoetigt-wird/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion 59plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Feb 2018 03:00:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit & Sport]]></category>
		<category><![CDATA[Gut zu wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Vom Leben und vom Sterben]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Ehepartner]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegegrad]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialgesetzbuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Präsentiert von: Der Moment kann ganz plötzlich eintreten. Oder sich über einen längeren Zeitraum hinweg abzeichnen. Doch immer bricht eine Welt zusammen, wenn sich herausstellt, dass ein lieber Mensch pflegebedürftig geworden ist. Die Erkenntnis, dass nichts mehr so sein wird wie früher, schmerzt. Trotzdem gilt es jetzt, kühlen Kopf zu bewahren und positiv in die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;"><em><strong>Präsentiert von:</strong> </em><a href="https://www.thyssenkrupp-homesolutions.de/?utm_source=Display&amp;utm_medium=59plus&amp;utm_campaign=emotional&amp;utm_content=Logo" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="wp-image-6102 size-full alignnone" title="thyssenkrupp" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/tk_Primary_Logo_RGB_300dpi-1.png" alt="thyssenkrupp" width="80px" height="38px" /></a></p>
<p><strong>Der Moment kann ganz plötzlich eintreten. Oder sich über einen längeren Zeitraum hinweg abzeichnen. Doch immer bricht eine Welt zusammen, wenn sich herausstellt, dass ein lieber Mensch pflegebedürftig geworden ist. Die Erkenntnis, dass nichts mehr so sein wird wie früher, schmerzt. Trotzdem gilt es jetzt, <a href="https://www.59plus.de/kleider-machen-leute-das-gilt-auch-fuer-menschen-mit-demenz/">kühlen Kopf zu bewahren und positiv in die Zukunft zu blicken</a>.</strong></p>
<figure id="attachment_7054" aria-describedby="caption-attachment-7054" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7054 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-300x200.jpg" alt="Was ist zu tun, wenn auf einmal Pflege benötigt wird und an wen kann ich mich wenden? Bildquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7054" class="wp-caption-text">Was ist zu tun, wenn auf einmal Pflege benötigt wird und an wen kann ich mich wenden? Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Wie sich das Leben trotz Pflegebedürftigkeit eines Familienangehörigen – sowohl für die Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen – künftig gestaltet, ist abhängig von den Schritten, die Sie jetzt unternehmen.</p>
<p>Gehen Sie die Aufgabe, vor der Sie nun stehen, beherzt an, um das Beste aus den Umständen zu machen. Denn das Leben geht weiter. Und Sie selbst entscheiden über das Wie. In vier Schritten erklären wir, was zu tun ist.</p>
<h2>1. Machen Sie sich ein Bild, welche Art und wie viel Hilfe benötigt wird</h2>
<p>Braucht der Angehörige 24-Stunden-Betreuung oder vielleicht nur stundenweise Hilfe, um den Alltag zu bewältigen? Das ist die Frage, auf die Sie zuerst eine Antwort finden sollten. Tatsächlich ist in Deutschland geregelt, wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt. Im Sozialgesetzbuch ist auch festgelegt, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit gemessen und beurteilt wird.</p>
<p>Der Begriff der Pflegebedürftigkeit orientiert sich inzwischen daran, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann. Seit dies so ist, haben auch Menschen mit geistigen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen Recht auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.</p>
<h2>2. Stellen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad</h2>
<figure id="attachment_7304" aria-describedby="caption-attachment-7304" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7304 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg" alt="Die notwendigen Formalien sind nicht immer einfach zur durchschauen. Der Ratgeber von thyssenkrupp Home Solutions ist eine wertvolle Unterstützung. Bildquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7304" class="wp-caption-text">Die notwendigen Formalien sind nicht immer einfach zur durchschauen. Der Ratgeber von thyssenkrupp Home Solutions ist eine wertvolle Unterstützung. Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der Pflegebedürftige selbst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Zuständig ist jeweils die Pflegekasse bei der Krankenkasse des Versicherten.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong> Sie können den Antrag vorbereiten, unterschreiben muss jedoch der potenziell Pflegebedürftige selbst.</p>
<p><strong>Ausnahme:</strong> Wenn Sie per Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht vom Pflegebedürftigen als Vertreter ermächtigt sind, dürfen Sie den Antrag einreichen.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Ehepartner und Kinder sind nicht automatisch vertretungsberechtigt, wenn ein Mensch nicht mehr selbst entscheiden kann. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsvollmacht rechtliche Sicherheit zu schaffen für den Fall der Fälle.</p>
<p>Ganz praktisch reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen und um Begutachtung bitten.</p>
<h2>3. Bereiten Sie den Besuch des Gutachters gut vor</h2>
<p>Nach der Antragstellung wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder bei Privatversicherten von MEDICPROOF seinen Hausbesuch ankündigen. Seine Aufgabe ist es, den Unterstützungsbedarf zu analysieren.</p>
<figure id="attachment_7055" aria-describedby="caption-attachment-7055" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7055 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-2-300x200.jpg" alt="Pflegebedürftigkeit - was nun? Viele von uns sind mit der Situation überfordert. Bildquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Pflege-2.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7055" class="wp-caption-text">Pflegebedürftigkeit &#8211; was nun? Viele von uns sind mit der Situation überfordert. Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Nun hat jeder schon davon gehört, dass sich beim Besuch des Gutachters Wunderheilungen ereignet haben, die aber in Wirklichkeit keine waren. Pflegebedürftige tun sich oft schwer, gegenüber dem Gutachter Schwächen einzugestehen. Das führt zu Fehlbeurteilungen, Ärger und finanziellen Einbußen. Mit guter Vorbereitung können Sie vermeiden, dass der Gutachter einen falschen Eindruck gewinnt.</p>
<ul>
<li>Ein Pflegetagebuch, in dem Sie den Pflegeaufwand dokumentieren, erhöht die Chancen einer richtigen Beurteilung</li>
<li>Besorgen Sie wichtige Unterlagen über die Erkrankung und Vorerkrankungen des Pflegebedürftigen, Entlassungsberichte des Krankenhauses, Schwerbehindertenausweis und ähnliches. Wenn Sie jeweils Kopien zur Hand haben, kann der Gutachter diese gleich mitnehmen.</li>
<li>Eine Liste der behandelnden Ärzte und Therapeuten ist ebenfalls hilfreich. Vermerken Sie auch, wie oft diese aufgesucht werden müssen.</li>
<li>Halten Sie alle Hilfsmittel wie beispielsweise Rollator oder Elektromobil, die der pflegebedürftige Angehörige benötigt, bereit.</li>
<li>Legen Sie dem Gutachter eine detaillierte Liste der pflegenden Personen mit Angabe der Betreuungshäufigkeit und -dauer vor.</li>
<li>Holen Sie sich, wenn möglich, kompetente Unterstützung von einem Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes oder Pflegedienstes. Diese Fachkräfte wissen, worauf es bei der Begutachtung ankommt und können beim Besuch des MDK eine wertvolle Hilfe sein.</li>
</ul>
<h2>4. Machen Sie sich Gedanken, wer die Pflege übernimmt</h2>
<p>Vor dem Besuch des Gutachters sollten Sie bereits eine Entscheidung darüber treffen, wer den Angehörigen wo pflegt. Können Sie diese Aufgabe selbst übernehmen, vielleicht mit Unterstützung eines häuslichen Pflegedienstes oder anderen Helfern? Kommt eine Tagespflege in Betracht? Oder bleibt nur die stationäre Pflege in einer Einrichtung?</p>
<figure id="attachment_12476" aria-describedby="caption-attachment-12476" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/THYSSENKRUPP-FLOW-EMOTION76770-76785.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-12476 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/THYSSENKRUPP-FLOW-EMOTION76770-76785-300x262.jpg" alt="Ein Produkt aus dem Hause thyssenkrupp steht für Qualität und Maßarbeit. Bildquelle: ©thyssenkrupp AG" width="300" height="262" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/THYSSENKRUPP-FLOW-EMOTION76770-76785-300x262.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/THYSSENKRUPP-FLOW-EMOTION76770-76785-768x670.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/THYSSENKRUPP-FLOW-EMOTION76770-76785-1024x894.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/THYSSENKRUPP-FLOW-EMOTION76770-76785-696x608.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/THYSSENKRUPP-FLOW-EMOTION76770-76785-1068x932.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/THYSSENKRUPP-FLOW-EMOTION76770-76785-481x420.jpg 481w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/THYSSENKRUPP-FLOW-EMOTION76770-76785-1320x1152.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/THYSSENKRUPP-FLOW-EMOTION76770-76785-600x524.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/THYSSENKRUPP-FLOW-EMOTION76770-76785.jpg 1787w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-12476" class="wp-caption-text">Ein Produkt aus dem Hause thyssenkrupp steht für Qualität und Maßarbeit. Bildquelle: ©thyssenkrupp AG</figcaption></figure>
<p>Viele Familien bevorzugen die Pflege in den eigenen vier Wänden, denn so kann der Pflegebedürftige in der gewohnten Umgebung und bei den Angehörigen bleiben. <a href="https://www.59plus.de/thyssenkrupp-ein-traditionsunternehmen-stellt-sich-neu-auf/">Technische Hilfsmittel wie beispielsweise Treppenlifte</a>, ein Aufzug oder Badewannenlifte helfen allen Beteiligten. Sie erlauben bewegungseingeschränkten Menschen ein hohes Maß an Unabhängigkeit und damit auch Zufriedenheit.</p>
<p>Mit dem Gutachter des MDK sollten Sie ebenfalls besprechen, wie die Pflege organisiert werden soll. Teilen Sie ihm gleich beim Begutachtungstermin mit, ob beispielsweise ein Pflegebett, ein Rollstuhl oder Reha-Maßnahmen benötigt werden. Auch die aktuelle Wohnsituation ist Gegenstand des Gesprächs, wenn Ihr Angehöriger zuhause gepflegt werden soll. Zeigen Sie Defizite auf, damit der Gutachter Maßnahmen zur Verbesserung des <a href="https://www.59plus.de/das-problem-hinter-der-badewanne-dienstleistungen-zum-thema-wohnen-im-alter/">Wohnumfelds</a> berücksichtigen kann.</p>
<p><strong>Gut zu wissen:</strong> Beantragen Sie für Verbesserungsmaßnahmen wie beispielsweise den Einbau eines Treppenliftes oder eines Privataufzugs die dafür zur Verfügung stehenden Zuschüsse. Mehr darüber erfahren Sie im März.</p>
<p style="text-align: left;"><em><strong>Präsentiert von:</strong> </em><a href="https://www.thyssenkrupp-homesolutions.de/?utm_source=Display&amp;utm_medium=59plus&amp;utm_campaign=emotional&amp;utm_content=Logo" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" class="wp-image-6102 size-full alignnone" title="thyssenkrupp" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/01/tk_Primary_Logo_RGB_300dpi-1.png" alt="thyssenkrupp" width="80px" height="38px" /></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.59plus.de/tun-wenn-pflege-benoetigt-wird/">Was tun, wenn Pflege benötigt wird?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.59plus.de">59plus</a>.</p>
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		<title>Erbschaft: Wer erbt wann wie viel?</title>
		<link>https://www.59plus.de/erbschaft-wer-erbt-wann-wie-viel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Kupka]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Nov 2017 03:00:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gut zu wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Vom Leben und vom Sterben]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft & Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Erben]]></category>
		<category><![CDATA[Erbfolge]]></category>
		<category><![CDATA[Nachlass]]></category>
		<category><![CDATA[Pflichtteil]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ist beim Erben Geld im Spiel gibt es in Familien leicht Streit, auch wenn sich das Familienleben zuvor harmonisch gestaltete. Die gesetzliche Erbfolge ist kompliziert: Wer seinen Willen gewahrt haben möchte, sollte sich damit auseinandersetzen und gegebenenfalls juristischen Rat einholen. Kümmerte sich ein Kind alleine um die verstorbene Mutter, scheint ihm das Erbe zuzustehen. Doch [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ist beim Erben Geld im Spiel gibt es in Familien leicht Streit, auch wenn sich das Familienleben zuvor harmonisch gestaltete. Die gesetzliche Erbfolge ist kompliziert: Wer seinen Willen gewahrt haben möchte, sollte sich damit auseinandersetzen und gegebenenfalls juristischen Rat einholen.</strong></p>
<p><a href="https://www.59plus.de/ratgeber-die-general-und-die-patientenvollmacht/">Kümmerte sich ein Kind alleine</a> um die verstorbene Mutter, scheint ihm das Erbe zuzustehen. Doch seine Geschwister haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss aktiv eingefordert werden. Legt ein Witwer in seinem <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/">Testament </a>fest, dass nur eines seiner Kinder erben soll, bekäme nach seinem Tod das begünstigte Kind drei Viertel seines Vermögens und das ungeliebte Kind ein Viertel. Das Viertel ergibt sich aus der Hälfte des Anteils, den das Kind ohne Testament bekommen hätte.</p>
<h2>Erbschaft: Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?</h2>
<figure id="attachment_10892" aria-describedby="caption-attachment-10892" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-10892 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-300x212.jpg" alt="Erbschaft: Wissen Sie wer was und in welchem Verhältnis bekommt? Bildquelle: shutterstock.com" width="300" height="212" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-300x212.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1.jpg 1920w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-768x543.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-1024x724.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-100x70.jpg 100w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-696x492.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-1068x755.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-594x420.jpg 594w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-1320x934.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-600x424.jpg 600w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-10892" class="wp-caption-text">Erbschaft: Wissen Sie wer was und in welchem Verhältnis bekommt? Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Liegen weder ein Testament noch ein Erbvertrag des Verstorbenen vor, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer welche Ansprüche auf ein Erbe hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet die Verwandten nach der Nähe zum Erblasser. Kinder sind Verwandte erster Ordnung, die Eltern zweiter Ordnung und entferntere Verwandte dritter und weiterer Ordnungen. Hinterlässt der Verstorbene Kinder, gehen seine eigenen Eltern sowie weitere Verwandte leer aus. Lebt ein potenzieller Erbe nicht mehr, treten seine Nachfahren in die Erbfolge ein. Somit sind Bruder oder Schwester nur dann erbberechtigt, falls die vorrangig erbberechtigte Mutter oder der Vater nicht mehr leben und sie als deren Kinder eintreten.</p>
<h2>Wie viel erbt die Witwe oder der Witwer?</h2>
<p>Sind keine Kinder, aber ein Ehepartner vorhanden, teilt dieser die Erbschaft mit noch lebenden Eltern, Großeltern oder Geschwistern des Verstorbenen. Abhängig davon, wie viele erbberechtigte Verwandte welcher Ordnung es gibt, erbt die Witwe oder der Witwer zwischen einem Viertel und der Hälfte des Vermögens. Das gilt für den Fall, dass kein anderslautender Letzter Wille vorliegt, beispielsweise in Form eines <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/">Berliner Testaments</a>. Selbst mit Berliner Testament kann ein Kind dem überlebenden Ehegatten einen Teil des Erbes als Pflichtteil streitig machen. Enthält das Testament eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel, bekommt das Kind auch im zweiten Todesfall nur den Pflichtteil. Sollte niemand mehr aus der Familie am Leben sein, wird der Witwer oder die Witwe zum Alleinerben.</p>
<h2>Wer wird Erbe, der Tierschutzverein oder das Land Niedersachsen?</h2>
<figure id="attachment_7304-2" aria-describedby="caption-attachment-7304-2" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7304 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg" alt="Was bedeutet eigentlich &quot;Berliner Testament&quot;? Bildquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7304-2" class="wp-caption-text">Was bedeutet eigentlich &#8220;Berliner Testament&#8221;? Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Mithilfe eines <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/">Testaments</a> kann der Erblasser sein Vermögen dem Tierschutzverein hinterlassen. Das verhindert jedoch nicht, dass Verwandte ihren Pflichtteil einfordern. Sind die Familienverhältnisse zerrüttet, kann ein Mensch dies in seinem Testament zum Ausdruck bringen und einen Verwandten enterben, der Anspruch auf seinen Pflichtteil erheben könnte. Der Gesetzgeber hat dem Enterben enge Grenzen gesetzt und lässt dies beispielsweise nur bei Angriffen auf das Leben des Erblassers oder sonstigen schweren Straftaten zu. Die schiere Enttäuschung über das vermeintlich undankbare und missratene Kind reicht als Grund nicht aus.</p>
<p>An wen geht jedoch das Vermögen, wenn ein Mensch ohne Familienangehörigen stirbt oder seine potenziellen Erben das Erbe ausschlagen? Ohne Testament erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene lebte oder starb. Die Oberfinanzdirektion kümmert sich um den Nachlass. Lebte sie oder er zuletzt im Ausland, fällt die Erbschaft an den Bund. Es lohnt sich also auch als Alleinstehende(r) ein Testament zu verfassen, sollte man vermeiden wollen, dass das Erbe an das Bundesland oder den Bund fällt. Schulden erbt der Staat in keinem Fall, sodass eventuelle Gläubiger leer ausgehen.</p>
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		<title>Haben Sie schon Ihr Testament verfasst?</title>
		<link>https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Kupka]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 May 2017 12:00:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles und Wissenswertes]]></category>
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		<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Wissenswertes]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Tod beschäftigen sich die wenigsten Menschen gerne und zum Glück scheint er weit weg. Umfragen zufolge hat nur ein Viertel der Bevölkerung ein Testament verfasst. Ein solches Schriftstück aufzusetzen ist freiwillig. Fehlt der Letzte Wille, greift automatisch die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Das bedeutet, dass zunächst Kinder, Enkel oder Urenkel erben, also die Verwandten [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit dem <a href="https://www.59plus.de/der-tod-ist-unvermeidbar-stellen-wir-uns-ihm/">Tod</a> beschäftigen sich die wenigsten Menschen gerne und zum Glück scheint er weit weg. <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2313/umfrage/testament-oder-erbvertrag-vorhanden/">Umfragen zufolge</a> hat nur ein Viertel der Bevölkerung ein Testament verfasst.</strong></p>
<p>Ein solches Schriftstück aufzusetzen ist freiwillig. Fehlt der Letzte Wille, greift automatisch die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Das bedeutet, dass zunächst Kinder, Enkel oder Urenkel erben, also die Verwandten der ersten Ordnung auch „direkte Linie“ genannt. Danach werden als Verwandte zweiter Ordnung Eltern und Geschwister sowie Nichten und Neffen bedacht. Zudem erben laut Ehegattenerbrecht der überlebende Ehepartner sowie die Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wer ohne diese gesetzliche Klammer zusammenlebt, wird im Gesetz nicht berücksichtigt, auch Stiefkinder werden nicht bedacht.</p>
<p>Was passiert, wenn es keine Verwandten mehr gibt und kein Letzter Wille vorliegt? In diesem Fall erbt der Staat das Vermögen. Wer das nicht möchte und keine Angehörigen mehr hat, sollte unbedingt ein Testament schreiben.</p>
<h2>Wie muss der Letzte Wille aussehen?</h2>
<figure id="attachment_7290" aria-describedby="caption-attachment-7290" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7290 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-300x200.jpg" alt="Wie muss ein Testament aufgesetzt sein? Bildquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7290" class="wp-caption-text">Wie muss ein Testament aufgesetzt sein? Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Tritt ein Todesfall in der Familie ein, ist vieles einfacher, wenn der Letzte Wille zu Lebzeiten eindeutig formuliert wurde. Doch was ist ein Testament und welche Formvorgaben sollten Sie für seine Gültigkeit einhalten? Ein privatschriftliches Testament müssen Sie zwingend per Hand schreiben und mit Ort und Datum sowie dem vollen Namen unterzeichnen. Zudem muss es die Überschrift „Testament“ oder „Letzter Wille“ tragen und eindeutige Hinweise auf den Verfasser des Schriftstücks sowie die Erben geben. Wer aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage ist, kann auf die Hilfe eines Notars zurückgreifen. Das notarielle Testament müssen Sie nicht mit der Hand schreiben, da der Notar die Rechtmäßigkeit des Letzten Willens bezeugt.</p>
<h2>Was hat die Bundeshauptstadt mit Ihrem Testament zu tun?</h2>
<figure id="attachment_7304-3" aria-describedby="caption-attachment-7304-3" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7304 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg" alt="Was bedeutet eigentlich &quot;Berliner Testament&quot;? Bislquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7304-3" class="wp-caption-text">Was bedeutet eigentlich &#8220;Berliner Testament&#8221;? Bislquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Hat ein Ehepaar Kinder oder sonstige erbberechtigte Verwandte, bietet sich das „Berliner Testament“ an. Der überlebende Ehepartner erbt automatisch alles und die Nachkommen erst nach dessen Tod. Nach dem Tod eines Ehepartners lässt es sich in der Regel nicht mehr ändern. Diese Ausprägung verhindert, dass die Witwe oder der Witwer das Wohneigentum verkaufen muss, um Pflichtanteile auszuzahlen. Sieht das Berliner Testament eine Pflichtteilklausel vor, kann das erbende Kind seinen Pflichtteil einklagen. Macht es das, bekommt er oder sie nach dem Tod des zweiten Ehepartners ebenfalls nur den Pflichtteil. Die Möglichkeit den Pflichtteil einzuklagen, verhindert das Gesetz nicht, sondern erschwert es nur.</p>
<p>Die notarielle Beurkundung des Letzten Willens ist für seine Gültigkeit nicht nötig – und verursacht einige Kosten. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar hilft beim Aufsetzen, besonders wenn Sie hohe Werte zu vererben haben oder ein Unternehmen involviert ist. Mindestens genauso wichtig wie diese Überlegungen sind das Abfassen von <a href="https://www.59plus.de/ratgeber-die-general-und-die-patientenvollmacht/">Patientenverfügung und Vollsorgevollmacht</a>.</p>
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		<title>Pflegeversicherung: Welche Veränderung gibt es in 2017?</title>
		<link>https://www.59plus.de/pflegeversicherung-2017-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Karrasch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Jan 2017 16:31:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles und Wissenswertes]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gut zu wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Vom Leben und vom Sterben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bereits zu Beginn des Jahres 2016 ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Schrittweise wurde Grundlegendes in der Pflegeversicherung verändert, damit psychisch eingeschränkte und demenzkranke Versicherte ab dem 1. Januar 2017 die gleichen Leistungen wie dauerhaft körperlich kranke Pflegebedürftige erhalten können. Verbesserungen in der Pflegeversicherung: Mit Beginn des Jahres 2017 werden durch das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.59plus.de/pflegeversicherung-2017-2/">Pflegeversicherung: Welche Veränderung gibt es in 2017?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.59plus.de">59plus</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits zu Beginn des Jahres 2016 ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Schrittweise wurde Grundlegendes in der Pflegeversicherung verändert, damit psychisch eingeschränkte und demenzkranke Versicherte ab dem 1. Januar 2017 die gleichen Leistungen wie dauerhaft körperlich kranke Pflegebedürftige erhalten können.</p>
<h2><strong>Verbesserungen in der Pflegeversicherung:</strong></h2>
<figure id="attachment_777" aria-describedby="caption-attachment-777" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-3.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-777 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-3-300x200.jpg" alt="Was bringen die neuen Änderung in der Pflegeversicherung? Quelle: Shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-3-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-3-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-3-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-3-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-3-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-3.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-777" class="wp-caption-text">Was bringen die neuen Änderung in der Pflegeversicherung? Quelle: Shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Mit Beginn des Jahres 2017 werden durch das PSG II weitere Neuregelungen in der Pflegeversicherung wirksam. Künftig wird der tatsächliche Unterstützungsbedarf der gegenwärtig 2,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland besser erfasst. Das wird durch ein neues Begutachtungssystem erreicht. Es gilt Bestandsschutz: Niemand wird schlechter gestellt als bisher. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden ab 2017 erhöht. Der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung steigt ebenfalls zum 01.01.2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent bzw. auf 2,8 Prozent für Kinderlose.</p>
<p>Die wichtigsten Änderungen im Überblick:</p>
<h2><strong>Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff</strong></h2>
<figure id="attachment_785" aria-describedby="caption-attachment-785" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-785 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2-300x200.jpg" alt="Die Pflegebedürftigkeit ermittelt sich nicht mehr aus einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf. Quelle: Shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-785" class="wp-caption-text">Die Pflegebedürftigkeit ermittelt sich nicht mehr aus einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf. Quelle: Shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr an einem in Minuten gemessenen Hilfebedarf, sondern ausschließlich daran, wie stark die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeiten eines Menschen bei der Bewältigung des Alltags beeinträchtigt sind und er aus diesem Grunde Hilfe bedarf. Unerheblich ist es, ob die Selbstständigkeit aufgrund von körperlichen oder psychischen Einschränkungen beeinträchtigt ist und welche Hilfeleistungen tatsächlich erbracht werden.</p>
<p>Insbesondere die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen soll sich verbessern. Dies betrifft beispielsweise Menschen mit demenziellen Erkrankungen. Diese Beeinträchtigungen sollen zukünftig bei der Begutachtung in gleicher Weise berücksichtigt werden wie körperliche Einschränkungen.</p>
<h2><strong>Pflegegrade ersetzen Pflegestufen</strong></h2>
<p>Die bisherigen drei Pflegestufen werden abgeschafft. An ihre Stelle treten fünf Pflegegrade. Es entfällt auch die Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz, da diese bei der Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades mit berücksichtigt wird. Der neue Pflegegrad 1 soll für viele Menschen erstmals den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung eröffnen.</p>
<h2><strong>Das Neue Begutachtungssystem (NBA)</strong></h2>
<figure id="attachment_791" aria-describedby="caption-attachment-791" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2017.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-791 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2017-300x200.jpg" alt="Künftig wird anhand von 6 Kriterien die Pflegebedürftigkeit geprüft. Quelle: Shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2017-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2017-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2017-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2017-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2017-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Pflegeversicherung-2017.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-791" class="wp-caption-text">Künftig wird anhand von 6 Kriterien die Pflegebedürftigkeit geprüft. Quelle: Shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Es wird ein neues Begutachtungssystem (NBA) eingeführt, mit dessen Hilfe Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und anderer beauftragter Organisationen künftig anhand von sechs Kriterien prüfen, wie selbstständig ein Hilfs- und Pflegebedürftiger tatsächlich noch ist. Das NBA berücksichtigt Bereiche wie beispielsweise die Fähigkeit, Gespräche zu führen und Bedürfnisse mitzuteilen oder die eigene Möglichkeit, mit der Erkrankung umzugehen. So werden Art und Umfang der Pflegeleistungen genauer auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt.</p>
<h2><strong>Kein neuer Antrag erforderlich</strong></h2>
<p>Für das neue Leistungssystem sind kein neuer Antrag und keine neue Begutachtung notwendig. Die Pflegeversicherung veranlasst die Überleitung und versendet Bescheide mit den individuellen Informationen zum Pflegegrad.</p>
<p>Weitere Informationen über die Änderungen in der Pflegeversicherung erhalten Sie im <a href="https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegesetz-pflegereform/pflegestaerkungsgesetze/">Netz</a> oder bei Ihrer Krankenkasse.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.59plus.de/pflegeversicherung-2017-2/">Pflegeversicherung: Welche Veränderung gibt es in 2017?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.59plus.de">59plus</a>.</p>
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