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	<title>Patientenverfügung Archive - 59plus</title>
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	<description>59plus ist das erste digitale General Interest Portal für Senioren und deren Kindergeneration (35+).</description>
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		<title>Ratgeber: Die General- und die Patientenvollmacht</title>
		<link>https://www.59plus.de/ratgeber-die-general-und-die-patientenvollmacht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion 59plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2020 05:00:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was passiert mit uns, wenn wir selbst nicht mehr entscheiden können? Im Falle einer schweren Krankheit oder eines plötzlichen Unfalls ist das weitere Vorgehen oft unklar. Es stellen sich Fragen nach Vertragsangelegenheiten, möglichen Behandlungen oder sogar nach lebensverlängernden Maßnahmen. Mit unterschiedlichen Modellen kann man solchen Fällen vorbeugen und sicherstellen, dass die eigenen Wünsche im Ernstfall [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Was passiert mit uns, wenn wir selbst nicht mehr entscheiden können?</h2>
<p>Im Falle einer schweren Krankheit oder eines plötzlichen Unfalls ist das weitere Vorgehen oft unklar. Es stellen sich Fragen nach Vertragsangelegenheiten, möglichen Behandlungen oder sogar nach lebensverlängernden Maßnahmen. Mit unterschiedlichen Modellen kann man solchen Fällen vorbeugen und sicherstellen, dass die eigenen Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden. Zwei davon stellen wir Ihnen heute einmal vor.</p>
<figure id="attachment_4549" aria-describedby="caption-attachment-4549" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-4549" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-300x200.jpg" alt="Es ist wichtig sich zu kümmern solange wir noch aktiv selbst entscheiden können, was verfügt werden soll. Bildquelle: Fotolia.de" width="696" height="465" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-768x513.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-696x465.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-629x420.jpg 629w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/02/Fotolia_61308641_S.jpg 848w" sizes="(max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-4549" class="wp-caption-text">Es ist wichtig sich zu kümmern solange wir noch aktiv selbst entscheiden können, was verfügt werden soll. Bildquelle: Fotolia.de</figcaption></figure>
<h2>Die Generalvollmacht</h2>
<p>Mit der Generalvollmacht, auch Vorsorgevollmacht genannt, kann eine <strong>Person des Vertrauens</strong> dazu beauftragt werden, stellvertretend für den Vollmachtgeber zu handeln, sofern dieser nicht mehr dazu in der Lage ist. Theoretisch ist der Wirkungsbereich einer Generalvollmacht unbegrenzt. Sie kann Verträge, finanzielle  und Bankangelegenheiten regeln. Auch in Fragen der medizinischen Stellvertreterschaft oder des Aufenthalts, zum Beispiel der Einzug in ein Pflegeheim, kann die Generalvollmacht den Vollmachtnehmer zum Handeln ermächtigen.</p>
<p>Sie ist jedoch <strong>kein Freifahrtschein</strong>, mit dem der Stellvertreter in allen Belangen frei entscheiden darf. So muss die Stellvertreterschaft in Fragen der medizinischen Versorgung und des Aufenthalts ausdrücklich in der Vollmacht definiert werden, um Missbrauch der Stellvertreterschaft zu vermeiden. Sollte hierzu nichts in der Generalvollmacht festgehalten sein, darf der Stellvertreter in diesen Angelegenheiten also keine Entscheidungen treffen. Grundsätzlich können auch besondere Wünsche in der Vollmacht festgehalten werden. So kann man zum Beispiel, ähnlich wie in einer Patientenverfügung, lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen. Der Bevollmächtigte hat dann die Pflicht, diesen Wunsch durchzusetzen.</p>
<p>Sollte es in Fragen der medizinischen Versorgung einmal zu <strong>Unstimmigkeiten mit dem behandelnden Arzt</strong> kommen, obliegt die Entscheidung dem Beurteilungsgericht. Fehlt eine Vollmacht, überträgt das Gericht einem Betreuer die Stellvertreterschaft. Dieser kann aus der Familie oder dem nahen Umfeld stammen, aber auch ein Fremder kann als Betreuer durchaus in Betracht kommen.</p>
<h2>Die Patientenvollmacht</h2>
<p>Die Patientenvollmacht ist eine spezielle Form der Vollmacht. Sie beschäftigt sich, in Abgrenzung zur Generalvollmacht, hauptsächlich mit Fragen der <strong>medizinischen Stellvertreterschaft</strong>. Die Patientenvollmacht sollte nicht mit der Patientenverfügung verwechselt werden. Während sich diese nämlich direkt an die behandelnden Ärzte richtet und die Wünsche des Patienten, zum Beispiel die Ablehnung einer Organtransplantation, fest hält, wird mit der Patientenvollmacht ein Stellvertreter bestimmt, der die Interessen des Patienten in medizinischen Fragen im Falle der Entscheidungsunfähigkeit vertreten soll.</p>
<p>Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte die Patientenvollmacht der Patientenverfügung vorziehen. Da hier ein Stellvertreter die <strong>eigenen Interessen</strong> vertritt, können diese im Ernstfall nicht so leicht übergangen werden. Wer sich trotzdem für die Verfügung entscheidet, sollte sicherstellen, dass der behandelnde Arzt auch Zugriff auf diese hat. Das kann durch Hinterlegen beim Arzt oder dauerhaftes bei sich tragen erfolgen.</p>
<h2>Wie erteile ich eine Vollmacht?</h2>
<figure id="attachment_666" aria-describedby="caption-attachment-666" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1.jpg"><img decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-666" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-300x200.jpg" alt="Bei Vollmachten ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll. Quelle: Shutterstock.com" width="696" height="464" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/01/Vorsorgevollmacht-1.jpg 1000w" sizes="(max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-666" class="wp-caption-text">Bei Vollmachten ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll.<br />Quelle: Shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Vollmachten bedürfen der Schriftform und sollten die wichtigsten Informationen zu Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer enthalten sowie über den Wirkungsbereich und besondere Wünsche informieren. Je prägnanter eine Vollmacht formuliert ist, desto weniger Spielraum gibt es im Anwendungsfall bei der Auslegung. Wer eine Vollmacht erteilen will, sollte sich daher in jedem Fall mit seinem Berater, Anwalt oder behandelnden Arzt beraten. <strong>Außerdem empfiehlt es sich, Vollmachten jeglicher Art von allen Parteien unterschreiben und notariell beglaubigen zu lassen</strong>. So stellt sich gar nicht erst die Frage nach der Gültigkeit und der Stellvertreter kann schnellstmöglich reagieren. Gerade in medizinischen Notsituationen kann dies entscheidend sein. Auch ist es ratsam, einen Vertreter zu bestimmten, der den Vollmachtnehmer vertritt, sollte dieser selber handlungsunfähig sein. Die Hinterlegung der Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ermöglicht zudem einen schnellen Zugriff auf diese. Die zentrale Registrierung ermöglicht ein schnelles ausfindig machen des Bevollmächtigten.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie auf der Website des <a href="http://goo.gl/AedS6Q" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesgesundheitsministeriums </a> und der Website des zentralen <a href="http://goo.gl/wUMUaA" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vorsorgeregisters.</a></p>
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		<title>Haben Sie schon eine Betreuungsverfügung?</title>
		<link>https://www.59plus.de/haben-sie-schon-eine-betreuungsverfuegung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Kupka]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2018 02:00:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Betreuungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sich mit Krankheit, Gebrechlichkeit oder gar dem Tod auseinanderzusetzen, fällt nicht leicht. Wer gesund und munter ist, empfindet das Thema als weit weg und beschließt, sich später darum zu kümmern. Leider oder zum Glück können wir nicht in die Zukunft schauen und wissen nicht, wann ein Unfall oder eine Krankheit unser Leben grundlegend verändert. Solange [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sich mit Krankheit, Gebrechlichkeit oder gar dem Tod auseinanderzusetzen, fällt nicht leicht. Wer gesund und munter ist, empfindet das Thema als weit weg und beschließt, sich später darum zu kümmern. Leider oder zum Glück können wir nicht in die Zukunft schauen und wissen nicht, wann ein Unfall oder eine Krankheit unser Leben grundlegend verändert. Solange wir im Vollbesitz unserer geistigen Kräfte sind und uns mitteilen können, treffen wir unsere eigenen Entscheidungen. Kritisch wird es jedoch, wenn der Mensch vorübergehend oder längerfristig nicht mehr kommunizieren kann, zum Beispiel, weil sie oder er im Koma liegt. Um für den Fall der Fälle alles zu regeln, empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung, die mitunter auch Betreuungsvollmacht genannt wird.</strong></p>
<h2>Wer benötigt eine Betreuungsverfügung?</h2>
<p>Dieses Schriftstück ist keinesfalls nur für allein lebende Menschen ohne Angehörige wichtig. Verheiratet zu sein oder Kinder zu haben bedeutet nicht, dass wichtige Entscheidungen automatisch Ehepartner oder Kinder treffen dürfen, wenn der Mensch im rechtlichen Sinne einwilligungsunfähig wird. Das Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) bestimmt den <a href="https://www.59plus.de/welche-aufgabe-hat-ein-gesetzlicher-betreuer/">Betreuer</a>. Dabei kann es sich um Angehörige handeln, es ist aber nicht zwingend der Fall. Liegt jedoch eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht vor, kommt der Fall in der Regel nicht vor das Betreuungsgericht.</p>
<p>Das setzt allerdings voraus, dass sich die Vollmacht umfassend auf alle Lebensbereiche der Vermögens- und/oder Personensorge bezieht. Damit ist gemeint, dass der Bevollmächtigte sowohl über finanzielle Themen entscheiden darf als auch über medizinische Fragen. Der Wille des Patienten in medizinischen Fragen sollte idealerweise in der Patientenverfügung detailliert geregelt sein.</p>
<figure id="attachment_7304" aria-describedby="caption-attachment-7304" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg"><img decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7304" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg" alt="Nicht immer haben Ehepartner auch automatisch eine Entscheidungsverfügung, wenn etwas passieren sollte. In diesem Fall hilft ein klar formulierte Betreuungsvollmacht. Bildquelle: shutterstock.com" width="696" height="464" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg 1000w" sizes="(max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7304" class="wp-caption-text">Nicht immer haben Ehepartner auch automatisch eine Entscheidungsverfügung, wenn etwas passieren sollte. In diesem Fall hilft ein klar formulierte Betreuungsvollmacht. Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<h2>Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?</h2>
<p>Vielleicht liegt Ihnen mittlerweile die Frage auf der Zunge, worin der Unterschied zur Vorsorgevollmacht besteht. In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Zudem können Sie explizit Menschen ausschließen, die Sie nicht als Betreuer wünschen. Überlegen Sie genau, wer sich für diese Aufgabe eignet. Wohnt Ihr Kind weit weg, kommt es als Betreuer nicht infrage. Zudem gilt es zu überlegen, ob der Angehörige körperlich und seelisch dazu in der Lage ist oder ihn die Aufgabe überfordert.</p>
<p>Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht dient die Betreuungsverfügung dazu, die vom Gericht festgelegte Betreuung zu gestalten, also die eigenen Wünsche und Vorstellungen einzubringen. Ein weiterer Unterschied ist, dass Sie eine Betreuungsverfügung selbst dann noch formulieren können, wenn Sie durch Krankheit nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Zu empfehlen ist es jedoch nicht – jeder Mensch sollte sich bereits grundlegende Gedanken machen, wenn er geistig noch vollständig klar ist.</p>
<p>Wer über keine Vertrauensperson verfügt, der er eine Vollmacht erteilen möchte, für den kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein. In diesem Fall wird der gewünschte Betreuer vom Gericht eingesetzt und kontrolliert. Gerade bei alleinstehenden Menschen, die vermögend sind, kann das wichtig sein.</p>
<h2>Wie bewahre ich die Betreuungsverfügung auf?</h2>
<p>Informieren Sie Ihre Angehörigen oder den potenziellen Betreuer darüber, wo sich das Schriftstück findet – oder übergeben Sie es direkt dem gewünschten Betreuer. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt einen Eintrag im zentralen <a href="http://www.vorsorgeregister.de/">Vorsorgeregister</a> der Bundesnotarkammer vor. Gegen Gebühr trägt die Kammer ein, dass die Betreuungsverfügung existiert und wo sie sich befindet. Im Standardfall belaufen sich die Kosten für die Eintragung auf knapp 20 Euro. Wählen Sie einen gut zu beschreibenden und leicht zu findenden Ort der Aufbewahrung in Ihrer Wohnung. Bevor das Betreuungsgericht eine Entscheidung trifft, fragt es bei der Kammer nach, ob ein Eintrag vorliegt.</p>
<figure id="attachment_30817" aria-describedby="caption-attachment-30817" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-30817 size-large" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-1024x576.jpg" alt="Gibt es einen Aufbewahrungsort für wichtige Dokumente bei Ihnen zuhause? Dann sollte dort auch die Betreuungsvollmacht hinterlegt werden. Bildquelle: © Dương Trần Quốc on Unsplash.com" width="696" height="392" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-1024x576.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-300x169.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-768x432.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-696x392.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-1068x601.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-747x420.jpg 747w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_.jpg 1920w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-1320x743.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-600x338.jpg 600w" sizes="auto, (max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-30817" class="wp-caption-text">Gibt es einen Aufbewahrungsort für wichtige Dokumente bei Ihnen zuhause? Dann sollte dort auch die Betreuungsvollmacht hinterlegt werden. Bildquelle: © Dương Trần Quốc on Unsplash.com</figcaption></figure>
<h2>Wichtige Informationen zur Betreuungsverfügung im Überblick</h2>
<ul>
<li>Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich auch gleich um <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/">Testament</a>, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kümmern. Zu wissen, dass im Falle einer schlimmen Krankheit oder eines schweren Unfalls alles Wichtige geregelt ist, gibt ein beruhigendes Gefühl. Damit tun Sie sich und ihren <a href="https://www.59plus.de/mama-papa-lasst-uns-mal-reden-vorsorge-ein-thema-fuer-den-familienrat/">Angehörigen</a> einen Gefallen.</li>
<li>Kostenfreie Vordrucke einer Betreuungsverfügung finden Sie auf der Website des Bundesanzeigers: <a href="https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/vorsorgevollmacht/formulare-und-muster.html">https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/vorsorgevollmacht/formulare-und-muster.html</a>.</li>
<li>Sie müssen das Formular nicht verwenden und können die Betreuungsverfügung auch in Ihren Worten schriftlich verfassen. Wichtig ist, dass das Dokument mit Ort, Datum und Unterschrift versehen wird.</li>
<li>Eine Telefonsprechstunde zum Thema bietet das Justizportal Nordrhein-Westfalen an: http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Betreuungsverfahren/index.php</li>
</ul>
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		<title>Vom Leben und vom Sterben:  Abschied</title>
		<link>https://www.59plus.de/vom-leben-und-vom-sterben-mein-abschied-im-schnelldurchlauf/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion 59plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Jul 2018 02:00:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt sie, diese Momente in denen sich alles auf einmal verändert. Nichts ist mehr wie es vorher war, und eine völlig neue Situation muss gemeistert werden. Nicht selten haben diese heftigen Veränderungen mit Abschied zu tun, so auch in meinem Fall. Die Diagnose Es war ein Montag im Mai als meine Freundin Britta* mich [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Es gibt sie, diese Momente in denen sich alles auf einmal verändert. Nichts ist mehr wie es vorher war, und eine völlig neue Situation muss gemeistert werden. Nicht selten haben diese heftigen Veränderungen mit Abschied zu tun, so auch in meinem Fall.</strong></p>
<h2>Die Diagnose</h2>
<p>Es war ein Montag im Mai als meine Freundin Britta* mich anrief und mir mitteilte, dass ihre Mama Ilse* gerade die Diagnose eines Hirntumors erhalten hat. Wir sind alle seit einigen Jahren sehr gut befreundet, und daher war ich mindestens genauso überrascht wie sie. Ich überlegte nicht lange, setzte mich ins Auto und fuhr zu den beiden.</p>
<p>Britta und Ilse waren völlig geschockt. Wir saßen zusammen im Garten, die Sonne schien und wir versuchten irgendwie mit dieser Situation umzugehen – einfach, indem wir erst mal darüber sprachen, was nun weiter geschehen würde. Die Zeit drängte und die behandelnde Onkologin, bei der Ilse bereits die letzten 3 Jahre mit einer sogenannten Antikörpertherapie in Behandlung war, hat die beiden direkt an einen Neurochirurgen überwiesen. Dieser sollte entscheiden, ob der Tumor bestrahlt oder sogar operiert werden soll.</p>
<p>Ich war sehr überrascht das zu hören, Ilse ist 76 Jahre alt und hatte in den letzten 15 Jahren bereits zwei Mal Krebs. Wie viel konnte man ihr noch zumuten bei ihrem derzeitigen Gesundheitszustand? Die letzte Diagnose war in 2014. Damals wurde ihr von der Onkologin bereits prognostiziert ,dass sie den Krebs niemals würde besiegen können. Mit der zu dem Zeitpunkt angeratenen Antikörpertherapie wurde ihr jedoch wertvolle Lebenszeit geschenkt, für die Ilse sehr dankbar war.</p>
<p>Im Dezember letzten Jahres entschied sie sich jedoch diese Therapie abzusetzen. Jetzt, fast fünf Monate später, war also ein walnussgroßer Tumor in ihrem Kopf gewachsen und ein Neurochirurg sollte entscheiden, welche die beste Behandlung sei. Aufklärung und das Aufzeigen von Alternativen wie z. B. eine palliative Versorgung oder ein Abwägen von Chancen und Risiken? Fehlanzeige! Empfohlen wurden sieben Bestrahlungen über einen Zeitraum von 3 Wochen.</p>
<h2>Die Maschinerie der Schulmedizin</h2>
<p>Es gab keine Zeit zum Luft holen oder die Situation erst mal zu verarbeiten. Nur eine Woche später begann im Krankenhaus die Bestrahlung des Tumors. Und noch immer gab es keine Prognosen seitens der Ärzte, welchen Erfolg man sich von dieser Behandlung versprach. Oder sollte man besser Tortur sagen? Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Ilse einfach nur „abgearbeitet“ wurde, ohne Rücksicht auf ihre Befindlichkeit oder die Sinnhaftigkeit dieser Therapie.</p>
<p>Ich besuchte Ilse im Krankenhaus. Inzwischen hatte sie vier Bestrahlungen leidlich überstanden. Im ersten Moment, als ich sie sah, war ich entsetzt. Das Gesicht war inzwischen vom Cortison aufgedunsen, ihr Körper ausgemergelt und dünn. Vollkommen kraftlos wirkte sie. Selbst kleine Spaziergänge waren dieser sonst so bewegungsfreudigen Frau schon zuviel und darüber hinaus war sie sichtlich verwirrt. Es wirkte befremdlich auf mich und ich fragte mich erneut: Warum tut man ihr das an?</p>
<p>Nach weiteren drei Bestrahlungen wurde Ilse eine Woche später aus dem Krankenhaus entlassen, um eine Reha zu beginnen. Zuhause angekommen, stellte sich schnell heraus, dass Ilse in nächster Zeit auf gar keinen Fall alleine zurechtkommen würde. Ich selbst verbrachte einen ganzen Tag gemeinsam mit ihr und mir wurde sehr schnell klar: Hier geht es nicht mehr um Rehabilitation, sondern um einen Abschied auf Raten.</p>
<p>Dennoch klammerte sich die Familie an den Gedanken, dass es Ilse in oder nach der Reha bald wieder besser gehen würde, denn die Hoffnung stirbt zuletzt.</p>
<figure id="attachment_17288" aria-describedby="caption-attachment-17288" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/rUXDQ6VKQSSewz9vGGw_thumb_939f.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-17288 size-large" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/rUXDQ6VKQSSewz9vGGw_thumb_939f-1024x576.jpg" alt="Vom Leben und vom Sterben - die neue Ratgeberrubrik bei 59plus. Bildquelle: 59plus GmbH" width="696" height="392" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/rUXDQ6VKQSSewz9vGGw_thumb_939f-1024x576.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/rUXDQ6VKQSSewz9vGGw_thumb_939f-300x169.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/rUXDQ6VKQSSewz9vGGw_thumb_939f-768x432.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/rUXDQ6VKQSSewz9vGGw_thumb_939f-696x392.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/rUXDQ6VKQSSewz9vGGw_thumb_939f-1068x601.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/rUXDQ6VKQSSewz9vGGw_thumb_939f-747x420.jpg 747w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/rUXDQ6VKQSSewz9vGGw_thumb_939f-600x338.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/rUXDQ6VKQSSewz9vGGw_thumb_939f.jpg 1182w" sizes="auto, (max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-17288" class="wp-caption-text">Vom Leben und vom Sterben &#8211; die neue Ratgeberrubrik bei 59plus. Bildquelle: 59plus GmbH</figcaption></figure>
<h2>Die Entscheidung</h2>
<p>Wenige Tage später rief mich meine Freundin hilflos und aufgelöst an. Ilse hatte eine Psychose – sie war in der Nacht aufgestanden, irrte verwirrt durch das Haus, war von einer unfassbaren Unruhe getrieben und stürzte mehrfach. Britta konnte nicht mehr. Sie war mit der Situation vollkommen überfordert, wusste einfach nicht was zu tun war und bat mich um meine Hilfe.</p>
<p>Ich zögerte nicht lange, packte ein paar Sachen und fuhr zu den beiden nach Hause. Bereits auf den ersten Blick war mir klar: Hier stehen zwei völlig hilflose Menschen vor mir. Die eine bereits ein Pflegefall und wohl wissend, dass sie bald sterben wird, die andere völlig überfordert mit der Gesamtsituation, wie denn ihre Mutter nun versorgt werden muss.</p>
<p>Ab diesem Zeitpunkt übernahm ich die gesamte Koordination für das, was nun geschehen sollte – damit meine Freundin Britta ganz für ihre Mutter da sein konnte. Wir wollten Ilse jetzt nicht mehr alleine lassen, sie würde bald sterben, das war uns klar. Die Reha wurde abgesagt, wir teilten uns in Tag- und Nachtschicht ein, um sie rund um die Uhr zu betreuen und zogen schließlich, fast zu spät, einen Palliativarzt hinzu, der Ilse auf ihrem letzten Weg mit begleiten sollte.</p>
<p>Die erste Frage von ihm war: Hat die Patientin eine <a href="https://www.59plus.de/ratgeber-die-general-und-die-patientenvollmacht/">Patientenverfügung und Generalvorsorgevollmacht</a>? Beides hatte Ilse zum Glück vor Jahren beim Notar hinterlegt, eine Grundvoraussetzung, um in einem Hospiz aufgenommen zu werden.</p>
<p>Doch woher jetzt so schnell einen <a href="https://www.59plus.de/vom-guten-umgang-mit-dem-tod-das-hospiz/">Hospizplatz</a> bekommen? Bisher hatte keiner von uns Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt. Also fragte ich eine andere Freundin, sie gab mir die Kontaktdaten eines Hospizes, in dem ihr Vater verstorben war und ich rief dort an. Man begegnete mir – auch an einem Samstag – mit meinem Anliegen, meiner Unkenntnis und vor allem meiner Not auf eine sehr verständnisvolle Art und Weise.</p>
<h2>Zwischen Hoffen und Bangen</h2>
<p>Ich wurde aufgeklärt, dass es sogenannte Wartelisten gibt<span style="text-decoration: line-through;">,</span> kein sehr schöner, aber dennoch passender Begriff. Zusätzlich sollten wir Ilse bei mehreren Hospizen anmelden und am besten in der Umgebung der betreuenden Angehörigen, um lange Wege zu vermeiden.</p>
<p>Im nächsten Schritt beauftragte ich für die Übergangszeit zuhause den palliativen Pflegedienst. Parallel dazu telefonierte ich mit der Krankenkasse, die mich aufklärte, dass wir zunächst einen Pflegegrad beantragen und bestimmen lassen müssen. Dieser ist für die Aufnahme in einem Hospiz wichtig und notwendig.</p>
<p>Alle Telefonate mit den verschiedenen Hospizen im Umkreis von Brittas Wohnort brachten das gleiche Ergebnis: Aktuell sei kein Platz frei, aber wir könnten Ilse gern schon anmelden. Man würde uns anrufen, sobald ein Zimmer frei sei, im Klartext bedeutete das, dass ein Gast zuvor gestorben ist.</p>
<p>Die Versorgung von Ilse in ihrem Zuhause wurde immer schwieriger, die neurologischen und psychischen Ausfälle immer schlimmer. Für Britta wurde die gesamte Situation zu einem riesigen Kraftakt, der es ihr fast unmöglich machte, sich selbst auch noch um die ganzen Formalien zu kümmern. Und mir als Außenstehende wurde auf einmal bewusst, wie wichtig Auszeiten für die pflegenden Angehörigen sind. Wie wichtig die eigene Kraft der Betreuenden ist, um dem Sterbenden gut zur Seite stehen zu können. Und das man immer wieder mit der quälenden Frage konfrontiert wird: Machen wir das alles richtig?</p>
<p>Wir waren verzweifelt. Wie lange würde es dauern bis der erlösende Anruf kommt? Doch auf einmal ging alles sehr schnell. Ilse konnte drei Tage später in ein Hospiz in der Nähe ihres Wohnortes einziehen.</p>
<figure id="attachment_17314" aria-describedby="caption-attachment-17314" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Vom-Leben-und-Sterben_Foto_klein.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-17314 size-large" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Vom-Leben-und-Sterben_Foto_klein-1024x683.jpg" alt="Abschied spielt aktuell eine große Rolle im Leben von der Gründerin und Geschäftsführerin Simone Brüggemann. Bildquelle: ©bine bellmann" width="696" height="464" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Vom-Leben-und-Sterben_Foto_klein-1024x683.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Vom-Leben-und-Sterben_Foto_klein.jpg 1920w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Vom-Leben-und-Sterben_Foto_klein-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Vom-Leben-und-Sterben_Foto_klein-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Vom-Leben-und-Sterben_Foto_klein-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Vom-Leben-und-Sterben_Foto_klein-1068x712.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Vom-Leben-und-Sterben_Foto_klein-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Vom-Leben-und-Sterben_Foto_klein-1320x880.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/07/Vom-Leben-und-Sterben_Foto_klein-600x400.jpg 600w" sizes="auto, (max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-17314" class="wp-caption-text">Abschied spielt aktuell eine große Rolle im Leben von der Gründerin und Geschäftsführerin Simone Brüggemann. Bildquelle: ©bine bellmann</figcaption></figure>
<h2>Vom Leben und vom Sterben</h2>
<p>Die Erleichterung war unfassbar groß. Gleichzeitig wurde uns schlagartig bewußt, dass der Abschied jetzt endgültig bevor stand. Wenn Ilse am kommenden Montag in Begleitung ihrer Tochter die Haustür schließt, wird sie ihr Zuhause nie wiedersehen.</p>
<p>Ilse ist im Hospiz im Beisein ihrer Familie verstorben. Sie wurde während dieser drei Wochen im Hospiz fürsorglich und vor allem liebevoll betreut, von Pflegern, Palliativmedizinern und zahlreichen Ehrenamtlichen, denen an dieser Stelle meine volle Hochachtung und mein aufrichtiger Dank gilt. Ihnen sei in Kürze ein ausführlicher Artikel gewidmet, denn ihre Arbeit ist nicht mit Geld aufzuwiegen.</p>
<p>Es waren aber vor allem drei Wochen in denen in mir der Gedanke reifte, hier bei 59plus die Rubrik &#8220;<a href="https://www.59plus.de/ratgeber/vom-leben-und-vom-sterben/">Vom Leben und vom Sterben</a>&#8221; entstehen zu lassen. Ein Ort, an dem es den nötigen Raum für den Austausch rund um das Thema Sterben gibt. Informationen, Ratschläge und Hilfestellung dazu, wie man diesem Thema bereits im Leben begegnen kann.</p>
<p>Mir ist es ein persönliches Anliegen, dass Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen können, um nicht von der Situation überrollt zu werden, wenn sie einmal eingetreten ist. Ich möchte meine Eindrücke an Sie weitergeben. Ihnen ein offenes Forum bieten, um über eigene Erlebnisse, die Hilflosigkeit und Ohnmacht, aber auch die schönen Momente und Situation, zu sprechen.</p>
<p>Für diese Erfahrung und die daraus entstandenen Erkenntnisse danke ich Ilse und Britta an dieser Stelle ausdrücklich.</p>
<p>Jetzt aber freue ich mich auf den Austausch mit Ihnen, liebe Leser. Und darauf nicht nur dem Alter, sondern auch dem Leben und dem Sterben, hier bei 59plus, ein neues Gesicht zu geben.</p>
<p>Ihre Simone Brüggemann</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>*Namen von der Redaktion verändert</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Haben Sie schon Ihr Testament verfasst?</title>
		<link>https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Kupka]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 May 2017 12:00:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles und Wissenswertes]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gut zu wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Vom Leben und vom Sterben]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[Letzter Wille]]></category>
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		<category><![CDATA[Wissenswertes]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Tod beschäftigen sich die wenigsten Menschen gerne und zum Glück scheint er weit weg. Umfragen zufolge hat nur ein Viertel der Bevölkerung ein Testament verfasst. Ein solches Schriftstück aufzusetzen ist freiwillig. Fehlt der Letzte Wille, greift automatisch die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Das bedeutet, dass zunächst Kinder, Enkel oder Urenkel erben, also die Verwandten [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit dem <a href="https://www.59plus.de/der-tod-ist-unvermeidbar-stellen-wir-uns-ihm/">Tod</a> beschäftigen sich die wenigsten Menschen gerne und zum Glück scheint er weit weg. <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2313/umfrage/testament-oder-erbvertrag-vorhanden/">Umfragen zufolge</a> hat nur ein Viertel der Bevölkerung ein Testament verfasst.</strong></p>
<p>Ein solches Schriftstück aufzusetzen ist freiwillig. Fehlt der Letzte Wille, greift automatisch die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Das bedeutet, dass zunächst Kinder, Enkel oder Urenkel erben, also die Verwandten der ersten Ordnung auch „direkte Linie“ genannt. Danach werden als Verwandte zweiter Ordnung Eltern und Geschwister sowie Nichten und Neffen bedacht. Zudem erben laut Ehegattenerbrecht der überlebende Ehepartner sowie die Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wer ohne diese gesetzliche Klammer zusammenlebt, wird im Gesetz nicht berücksichtigt, auch Stiefkinder werden nicht bedacht.</p>
<p>Was passiert, wenn es keine Verwandten mehr gibt und kein Letzter Wille vorliegt? In diesem Fall erbt der Staat das Vermögen. Wer das nicht möchte und keine Angehörigen mehr hat, sollte unbedingt ein Testament schreiben.</p>
<h2>Wie muss der Letzte Wille aussehen?</h2>
<figure id="attachment_7290" aria-describedby="caption-attachment-7290" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7290 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-300x200.jpg" alt="Wie muss ein Testament aufgesetzt sein? Bildquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7290" class="wp-caption-text">Wie muss ein Testament aufgesetzt sein? Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Tritt ein Todesfall in der Familie ein, ist vieles einfacher, wenn der Letzte Wille zu Lebzeiten eindeutig formuliert wurde. Doch was ist ein Testament und welche Formvorgaben sollten Sie für seine Gültigkeit einhalten? Ein privatschriftliches Testament müssen Sie zwingend per Hand schreiben und mit Ort und Datum sowie dem vollen Namen unterzeichnen. Zudem muss es die Überschrift „Testament“ oder „Letzter Wille“ tragen und eindeutige Hinweise auf den Verfasser des Schriftstücks sowie die Erben geben. Wer aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage ist, kann auf die Hilfe eines Notars zurückgreifen. Das notarielle Testament müssen Sie nicht mit der Hand schreiben, da der Notar die Rechtmäßigkeit des Letzten Willens bezeugt.</p>
<h2>Was hat die Bundeshauptstadt mit Ihrem Testament zu tun?</h2>
<figure id="attachment_7304-2" aria-describedby="caption-attachment-7304-2" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7304 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg" alt="Was bedeutet eigentlich &quot;Berliner Testament&quot;? Bislquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7304-2" class="wp-caption-text">Was bedeutet eigentlich &#8220;Berliner Testament&#8221;? Bislquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Hat ein Ehepaar Kinder oder sonstige erbberechtigte Verwandte, bietet sich das „Berliner Testament“ an. Der überlebende Ehepartner erbt automatisch alles und die Nachkommen erst nach dessen Tod. Nach dem Tod eines Ehepartners lässt es sich in der Regel nicht mehr ändern. Diese Ausprägung verhindert, dass die Witwe oder der Witwer das Wohneigentum verkaufen muss, um Pflichtanteile auszuzahlen. Sieht das Berliner Testament eine Pflichtteilklausel vor, kann das erbende Kind seinen Pflichtteil einklagen. Macht es das, bekommt er oder sie nach dem Tod des zweiten Ehepartners ebenfalls nur den Pflichtteil. Die Möglichkeit den Pflichtteil einzuklagen, verhindert das Gesetz nicht, sondern erschwert es nur.</p>
<p>Die notarielle Beurkundung des Letzten Willens ist für seine Gültigkeit nicht nötig – und verursacht einige Kosten. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar hilft beim Aufsetzen, besonders wenn Sie hohe Werte zu vererben haben oder ein Unternehmen involviert ist. Mindestens genauso wichtig wie diese Überlegungen sind das Abfassen von <a href="https://www.59plus.de/ratgeber-die-general-und-die-patientenvollmacht/">Patientenverfügung und Vollsorgevollmacht</a>.</p>
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		<item>
		<title>Was bedeutet Palliativmedizin?</title>
		<link>https://www.59plus.de/was-bedeutet-palliativmedizin/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Karrasch]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Apr 2017 04:00:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit & Sport]]></category>
		<category><![CDATA[Vom Leben]]></category>
		<category><![CDATA[Vom Leben und vom Sterben]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Palliativmedizin]]></category>
		<category><![CDATA[Patient]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Sterben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Lebensqualität schwer erkrankter Menschen zu verbessern und unnötiges Leid zu verhindern, ist das Ziel der Palliativmedizin. Die Angst vor dem Sterben ist meist mit Vorstellungen von Schmerzen, Einsamkeit und Leid verb unden. Dabei kann mithilfe der modernen Palliativmedizin Sterben heute als friedlicher Abschied gestaltet werden. Laut Weltgesundheitsorganisation ist die palliative Begleitung ein Ansatz zur [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Lebensqualität schwer erkrankter Menschen zu verbessern und unnötiges Leid zu verhindern, ist das Ziel der Palliativmedizin.<br />
</strong></p>
<p>Die Angst vor dem Sterben ist meist mit Vorstellungen von Schmerzen, Einsamkeit und Leid verb</p>
<figure id="attachment_6397" aria-describedby="caption-attachment-6397" style="width: 415px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-1.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-6397 " src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-1-300x99.jpg" alt="Palliativmedizin - der Patient steht im Mittelpunkt! Bildquelle: Shutterstock.com" width="415" height="137" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-1-300x99.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-1-768x253.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-1-696x229.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-1-600x197.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-1.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 415px) 100vw, 415px" /></a><figcaption id="caption-attachment-6397" class="wp-caption-text">Palliativmedizin &#8211; der Patient steht im Mittelpunkt! Bildquelle: Shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>unden. Dabei kann mithilfe der modernen Palliativmedizin Sterben heute als friedlicher Abschied gestaltet werden. Laut <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Palliativmedizin">Weltgesundheitsorganisation</a> ist die palliative Begleitung ein Ansatz zur <strong>Verbesserung der Lebensqualität</strong> von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert sind. Dies geschieht in erster Linie durch <strong>Vorbeugung und Linderung des Leidens. </strong>Und das mittels frühzeitiger Erkennung und korrekter Beurteilung der Behandlung von Schmerzen und anderen Beschwerden körperlicher, psychologischer und spiritueller Art.</p>
<h2>Der Patient steht im Mittelpunkt</h2>
<p>Nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern das subjektive Wohlbefinden, die Wünsche und Ziele des Patienten stehen im Vordergrund der Behandlung. Aufgrund dieses <strong>ganzheitlichen Ansatzes</strong> kümmert sich ein Team von Spezialisten aus unterschiedlichen Disziplinen um den Patienten. Ärzte, Krankenschwestern, Physiotherapeuten, Pflegekräfte, Psychologen, aber auch Seelsorger und Sozialarbeiter.</p>
<p>„Es geht nicht darum, dem Leben mehr Zeit, sondern der verbleibenden Zeit mehr Leben zu geben“. So beschreibt die Britin und Begründerin der modernen Palliativmedizin, Cicely Saunders den Grundsatz ihrer Arbeit. Die Ärztin, Sozialarbeiterin und Kran</p>
<figure id="attachment_6396" aria-describedby="caption-attachment-6396" style="width: 404px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-6396 " src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-2-300x200.jpg" alt="In der Palliativmedizin geht vor allem um die Verbesserung der Lebensqualität des Patienten und seiner Familie. Bildquelle: Shutterstock.com" width="404" height="269" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/04/Palliativmedizin-2.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 404px) 100vw, 404px" /></a><figcaption id="caption-attachment-6396" class="wp-caption-text">In der Palliativmedizin geht vor allem um die Verbesserung der Lebensqualität des Patienten und seiner Familie. Bildquelle: Shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>kenschwester eröffnete 1967 in London das erste <strong>Hospiz. </strong>Sie selbst wurde dort fast 40 Jahre später 87-Jährig in den Tod begleitet.</p>
<h2>Ja zum Leben!</h2>
<p>Palliativmedizin ist keine „Sterbemedizin“. Die palliativmedizinischen Methoden und Einstellungen sind auch in früheren Stadien der Erkrankung gefordert. Ziel ist es, dem Patienten ein beschwerdefreies und <strong>schmerzfreies Dasein</strong> zu ermöglichen. Sie bejaht das Leben und ist gegen eine Verkürzung dessen. Allerdings ist sie auch gegen sinnlose Therapieversuche, die den Patienten belasten und verhindern, dass der Patient die verbleibende <strong>Lebenszeit optimal nutzen</strong> kann. Einen Wegweiser „Wer bietet was in der Hospiz- und Palliativversorgung?“ finden Sie hier: <a href="http://www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de/">http://www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de/</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.59plus.de/was-bedeutet-palliativmedizin/">Was bedeutet Palliativmedizin?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.59plus.de">59plus</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Für immer mit den Elementen verbunden: die Seebestattung</title>
		<link>https://www.59plus.de/fuer-immer-mit-den-elementen-verbunden-die-seebestattung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Kupka]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Mar 2017 10:04:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kultur & Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Beerdigung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Seebestattung]]></category>
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		<category><![CDATA[Tod]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Noch bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es in Deutschland kaum Alternativen zur klassischen Erdbestattung auf dem Friedhof. In den meisten Bundesländern gilt nach wie vor die Friedhofspflicht. Der letzte Wille kann jedoch inzwischen die Feuerbestattung und ein Urnengrab vorsehen, die Beisetzung in einem Friedwald oder sogar auf hoher See. Die Seebestattung erfolgte in [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Noch bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es in Deutschland kaum Alternativen zur klassischen Erdbestattung auf dem Friedhof. In den meisten Bundesländern gilt nach wie vor die Friedhofspflicht. Der letzte Wille kann jedoch inzwischen die Feuerbestattung und ein Urnengrab vorsehen, die Beisetzung in einem Friedwald oder sogar auf hoher See.</strong></p>
<p>Die Seebestattung erfolgte in früherer Zeit überwiegend dann, wenn auf hoher See jemand verstarb. Seit 1934 ist die <strong>Seebestattung</strong> als Ausnahme zum Friedhofszwang erlaubt. In manchen Bundesländern benötigen die Angehörigen eine behördliche Genehmigung. Sie sollten dabei deutlich machen, dass der Verstorbene mit dem Meer verbunden war. Ist sie oder er früher zur See gefahren, ist die Verbundenheit eindeutig. Drückt der handschriftlich verfasste <a href="https://www.59plus.de/ratgeber-die-general-und-die-patientenvollmacht/">letzte Wille</a> aus, dass er sich dem Meer nahe fühlte und diese Art der Beisetzung wünschte, reicht dies als Begründung.</p>
<figure id="attachment_4741" aria-describedby="caption-attachment-4741" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-4741" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-1-300x200.jpg" alt="Die Seebestattung - für immer verbunden mit den Elementen. Bildquelle: Shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-1-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-1-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-1-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-1-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-1-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-1.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-4741" class="wp-caption-text">Die Seebestattung &#8211; für immer verbunden mit den Elementen. Bildquelle: Shutterstock.com</figcaption></figure>
<h2>Blütengrüße ins Meer</h2>
<p>Der Beisetzung auf hoher See geht üblicherweise eine Trauerfeier am Wohnort des Verstorbenen voraus. Nach der Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen in eine <strong>Seeurne</strong> aus wasserlöslichem Material gegeben. In genau festgelegten Gebieten des Meeres wird sie der See übergeben, was ein schönes und tröstliches Ritual sein kann. Die Seebestattung ist in Nord- oder Ostsee möglich, aber auch im Mittelmeer oder dem Atlantik. Die Bestattung in einem Fluss oder Binnensee ist in Deutschland bislang nicht erlaubt.</p>
<figure id="attachment_4742" aria-describedby="caption-attachment-4742" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-4742" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-2-300x200.jpg" alt="Eine wasserlösliche Urne wird mit der Asche des Verstorbenen dem Meer übergeben. Bildquelle: Shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/03/Seebestattung-2.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-4742" class="wp-caption-text">Eine wasserlösliche Urne wird mit der Asche des Verstorbenen dem Meer übergeben. Bildquelle: Shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Bei der „begleiteten“ Seebestattung sind Angehörige an Bord und der Kapitän des Schiffes hält die Trauerrede. Es gibt ebenso die Möglichkeit einer stillen oder anonym genannten Seebestattung. In beiden Fällen erhalten die Angehörigen eine <strong>Seekarte</strong> mit der nautischen Position des Schiffes zum Zeitpunkt der Beisetzung. Da die Urne auf den Meeresboden sinkt und sich dort auflöst, ist diese Position die letzte Ruhestätte. Kränze dürfen die Angehörigen nicht ins Meer werfen, einzelne Blumen, Blüten oder beschriftete Steine sind als letzter Gruß jedoch möglich.</p>
<h2>Vor- und Nachteile der Seebestattung</h2>
<p>Da die Angehörigen oft älter sind oder nicht in der Nähe der letzten Ruhestätte wohnen, spricht viel für solch ein <strong>pflegeleichtes Grab</strong>. Diesem Vorteil stehen auch Nachteile gegenüber. So ist das Grab auf hoher See schwer zu erreichen und der unmittelbare Ort zum Trauern fehlt. Gleichzeitig rückt der Ort der Trauer näher, da der Verstorbene den Elementen zurückgegeben wurde und somit präsent bleibt. Letztlich zählt aber, was sich der Mensch zu Lebzeiten wünschte. Ist er oder sie viel in der Welt herumgekommen oder hatte eine besondere Affinität zum Wasser, passt die Bestattung auf hoher See gut dazu.</p>
<p>Die Kosten sind unterschiedlich, liegen aber unter denen für eine Erdbestattung. Das hängt damit zusammen, dass die Friedhofsgebühren sowie die Kosten für den Grabstein und die Grabpflege entfallen.</p>
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