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	<title>Erben Archive - 59plus</title>
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		<title>Erbe: Das Prinzip Apfelbaum</title>
		<link>https://www.59plus.de/erbe-das-prinzip-apfelbaum/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion 59plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Mar 2018 03:00:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kultur & Gesellschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr da bin? Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ informiert und regt zum Nachdenken an über ein Thema, das immer mehr Menschen wichtig ist: Mit einem Testament die eigenen Werte auch über den Tod hinaus wirken zu lassen und etwas Bleibendes zu schaffen. Wie dies [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.59plus.de/erbe-das-prinzip-apfelbaum/">Erbe: Das Prinzip Apfelbaum</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.59plus.de">59plus</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr da bin? Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ informiert und regt zum Nachdenken an über ein Thema, das immer mehr Menschen wichtig ist: Mit einem Testament die eigenen Werte auch über den Tod hinaus wirken zu lassen und etwas Bleibendes zu schaffen. Wie dies gelingen kann, erläutert die Sprecherin der Initiative Susanne Anger.</strong></p>
<h2>Frau Anger, was möchte die Initiative erreichen?</h2>
<p>Viele Menschen denken, sie können nur gemeinnützig vererben, wenn sie ganz viel Geld haben. Dabei kann man auch mit kleinen Beträgen viel Gutes tun. Oder sie müssten ihre Kinder enterben. Was gar nicht geht, weil unser Erbrecht den Pflichtteil vorsieht. Es gibt viele Irrtümer und einen großen Bedarf an Information und Wissenslücken, die gefüllt werden müssen. Das war der Grund, warum vor fünf Jahren 23 Organisationen und Stiftungen die Initiative gegründet haben. Um Interessenten die Möglichkeiten zu geben, sich unverbindlich und umfassend zu informieren.</p>
<figure id="attachment_13890" aria-describedby="caption-attachment-13890" style="width: 291px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-13890 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait-291x300.jpg" alt="Susanne Anger ist die Sprecherin der Initiative: Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum. Bildquelle: © DFC/Philipp Scholl" width="291" height="300" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait-291x300.jpg 291w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait-768x793.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait-992x1024.jpg 992w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait-696x719.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait-1068x1103.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait-407x420.jpg 407w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait-1320x1363.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait-300x310.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait-600x619.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Susanne-Anger_Portrait.jpg 1448w" sizes="(max-width: 291px) 100vw, 291px" /></a><figcaption id="caption-attachment-13890" class="wp-caption-text">Susanne Anger ist die Sprecherin der Initiative: Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum. Bildquelle: © DFC/Philipp Scholl</figcaption></figure>
<p>Unser Anliegen ist es, die Menschen zum Nachdenken darüber anzuregen, wie sie ihre Werte am besten weitergeben können. Wir möchten das gemeinnützige Vererben ins Bewusstsein rücken, weil viele gar nicht wissen, dass dies möglich ist. Und darüber informieren, dass das Testament im deutschen Erbrecht die Voraussetzung dafür ist. Die Idee gibt es schon seit Platon. Die älteste deutsche Stiftung hat der berühmte Kaufmann Jakob Fugger vor knapp 500 Jahren in Augsburg gegründet.</p>
<h2>Es gibt vieles zu beachten beim Vererben an gemeinnützige Organisationen. Welche Form der Unterstützung bieten Sie an?</h2>
<p>Informationen und Rat kann man bei uns auf unterschiedliche Weise erhalten. Ganz konkret gibt es auf der Website <a href="http://www.mein-erbe-tut-gutes.de">www.mein-erbe-tut-gutes.de</a> übersichtlich aufbereitete Informationen, Veranstaltungstermine und fachkundige Ansprechpartner. Wer sich persönlich informieren möchte, kann das Servicetelefon anrufen oder eine Broschüre bestellen oder eine Veranstaltung von uns besuchen.</p>
<h2>Woher wissen Sie, dass es einen Bedarf zu diesem Thema gibt?</h2>
<p>Wir haben eine repräsentative Umfrage gemacht und haben zu unserer Überraschung festgestellt, dass sich jeder Zehnte vorstellen kann, einen Teil seines <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/">Erbes</a> einem gemeinnützigen Zweck zu vermachen. Bei den Kinderlosen ist es sogar jeder Dritte. Hinzu kommt, dass in den kommenden Jahren 3,1 Billionen Euro weitergegeben werden. Das liegt auch daran, dass wir über eine lange Zeit eine Friedensperiode und zudem eine wirtschaftlich gute Lage hatten und dadurch viele Werte wachsen konnten, die nun heute vererbt werden.</p>
<h2>Immer mehr Menschen möchten also mit ihrem Erbe über den Tod hinaus Gutes tun. Was sind die Beweggründe?</h2>
<p>Der Hauptbeweggrund, der bei unserer Umfrage genannt wurde, war: “Ich möchte meine Werte weitergeben“. Fast gleichauf der Grund, sich dafür zu bedanken, dass es einem gut ergangen ist. Oder die Befragten möchten der Gesellschaft etwas zurückgeben. Es gibt auch religiöse Motive, die eine Rolle spielen und bei den Kinderlosen, dass der Staat nichts erben soll. Die Gründe sind sehr stark werteorientiert. Im Mittelpunkt steht der Wunsch, dass das, was einem im Leben wichtig war, auch nach dem Tod Bestand haben soll. Das ist ja auch genau das Prinzip Apfelbaum, das Sinnbild des Apfelbaums, der immer wieder Früchte trägt.</p>
<figure id="attachment_13892" aria-describedby="caption-attachment-13892" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Logo_Baum_4c.jpg"><img decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-13892 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Logo_Baum_4c-300x203.jpg" alt="&quot;Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum&quot; beschäftigt sich mit dem Thema Nachlass und Erbe. Bildquelle: Initiative Mein Erbe tut Gutes." width="300" height="203" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Logo_Baum_4c-300x203.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Logo_Baum_4c-768x520.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Logo_Baum_4c-1024x694.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Logo_Baum_4c-696x471.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Logo_Baum_4c-1068x723.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Logo_Baum_4c-620x420.jpg 620w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Logo_Baum_4c-600x406.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Logo_Baum_4c.jpg 1314w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-13892" class="wp-caption-text">&#8220;Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum&#8221; beschäftigt sich mit dem Thema Nachlass und Erbe. Bildquelle: Initiative Mein Erbe tut Gutes</figcaption></figure>
<h2>Über den Tod und Geld zu reden, ist in Deutschland tabu. Sie rücken beide Themen in den Mittelpunkt. Wie reagieren die Menschen darauf?</h2>
<p>Die Leute sind so dankbar, wenn sie darüber mit einer neutralen Person reden können. In unserer Umfrage haben wir auch die Erben gefragt, ob sie enttäuscht sind, wenn sie nicht alles bekommen. Für über 80 Prozent war das völlig in Ordnung. Nach dem Motto: „Wenn meine Eltern das so möchten, dann respektiere ich das. Deshalb mag ich sie ja auch, weil sie Werte haben“.</p>
<p>Die Deutschen sind ja ordentliche Menschen und möchten ihre Angelegenheiten geregelt haben. Wenn man mit seinem Erben Gutes tun möchte, dann ist es tatsächlich wichtig, möglichst viel zu regeln, damit die Hinterbliebenen sich keinen Kopf machen müssen. Unser Erbrecht ist leider kompliziert, deshalb bieten wir als Hilfestellung z.B. Checklisten an.</p>
<p>Aber wenn es komplizierter wird, ermuntern wir dazu, zu einem Anwalt zu gehen.</p>
<p>Manchmal gibt es besondere Wünsche der Erblasser, dass sie z.B. nur ein ganz bestimmtes Projekt unterstützen wollen und auch dann ist es gut, wenn sie das direkte Gespräch mit der Organisation suchen, um auszuloten, ob das auch realisierbar ist.</p>
<h2>Die Initiative ist also wie ein Türöffner, ein Guide durch die Fragen, die sich in diesem Prozess stellen.</h2>
<p>Wir dürfen und wollen keine Rechtsberatung machen. Entweder vermitteln wir eine Erstberatung bei einem Erbrechtsanwalt oder weiter zu einer Organisation. Das ist unsere Aufgabe &#8211; neben dem Auftrag, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen &#8211; bei den Menschen ein Bewusstsein für das gemeinnützige Vererben zu schaffen.</p>
<h2>Stichwort Öffentlichkeit: Seit 2014 tourt die Ausstellung „Was bleibt?“ durch Deutschland. Wie ist die Resonanz?</h2>
<figure id="attachment_13891" aria-describedby="caption-attachment-13891" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Prinzip-Apfelbaum-Ausgabe-2-Cover-Familie_WEB.jpg"><img decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-13891 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Prinzip-Apfelbaum-Ausgabe-2-Cover-Familie_WEB-300x202.jpg" alt="Aktuell online ist die zweite Ausgabe des Online-Magazins &quot;Prinzip Apfelbaum&quot;. Bildquelle: © Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ unter Verwendung von Paolo Pellegri / Magnum Photos / Agentur Focus" width="300" height="202" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Prinzip-Apfelbaum-Ausgabe-2-Cover-Familie_WEB-300x202.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Prinzip-Apfelbaum-Ausgabe-2-Cover-Familie_WEB.jpg 1920w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Prinzip-Apfelbaum-Ausgabe-2-Cover-Familie_WEB-768x517.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Prinzip-Apfelbaum-Ausgabe-2-Cover-Familie_WEB-1024x690.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Prinzip-Apfelbaum-Ausgabe-2-Cover-Familie_WEB-696x469.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Prinzip-Apfelbaum-Ausgabe-2-Cover-Familie_WEB-1068x719.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Prinzip-Apfelbaum-Ausgabe-2-Cover-Familie_WEB-624x420.jpg 624w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Prinzip-Apfelbaum-Ausgabe-2-Cover-Familie_WEB-1320x889.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/03/Prinzip-Apfelbaum-Ausgabe-2-Cover-Familie_WEB-600x404.jpg 600w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-13891" class="wp-caption-text">Aktuell online ist die zweite Ausgabe des Online-Magazins &#8220;Prinzip Apfelbaum&#8221;. Bildquelle: © Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ unter Verwendung von Paolo Pellegri / Magnum Photos / Agentur Focus</figcaption></figure>
<p>Sehr gut, die Besucher sind begeistert. Wir haben ganz unterschiedliche Persönlichkeiten wie Günter Grass oder Anne Sophie Mutter zu dem Thema „Was bleibt, wenn ich nicht mehr bin?“ befragt. Die Fotografin Bettina Flitner hat wunderschöne Fotografien gemacht, die in der Ausstellung (<a href="https://www.mein-erbe-tut-gutes.de/die-ausstellung/">https://www.mein-erbe-tut-gutes.de/die-ausstellung/</a>) zu sehen sind. Man sieht den Leuten an, wenn sie vor den Fotos stehen, wie es bei ihnen im Kopf anfängt zu rattern und sie sich dieselben Fragen stellen. Aus den Gesprächen haben wir ein Buch gemacht und Filmclips, die man sich auf <a href="https://www.youtube.com/channel/UCAvzljGXHNo4zgGtGde0Dnw">Youtube</a> anschauen kann. All das regt dazu an, sich seine eigenen Gedanken zu machen. Viele kommen auch ein zweites Mal und bringen dann noch Freunde und Bekannte mit.</p>
<h2>Und als neuestes Projekt haben Sie ein Online Magazin gestartet &#8230;</h2>
<p>Wir haben gemerkt, dass sich um das Thema gemeinnützig Vererben ganz viele spannende Themen ranken und deshalb haben wir uns entschieden, ein Magazin herauszugeben. In unserer ersten Ausgabe drehte sich alles um GLÜCK, natürlich auch das Glück, etwas weiterzugeben. Die aktuelle Ausgabe beschäftigt sich mit dem Thema Familie, darunter zum Beispiel der spannende Artikel <a href="https://magazin.mein-erbe-tut-gutes.de/impulse/wie-grosseltern-werte-weitergeben/">„Wie gut, dass es Opa und Oma gibt“</a>! Alle Artikel kostenfrei unter www.das-prinzip-apfelbaum.de Wir merken schon jetzt an den Reaktionen, dass ein Bedarf groß ist, sich mit dem Thema auf eine sensible und qualitative Art und Weise auseinanderzusetzen.</p>
<p>Vielen Dank für das Gespräch!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.59plus.de/erbe-das-prinzip-apfelbaum/">Erbe: Das Prinzip Apfelbaum</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.59plus.de">59plus</a>.</p>
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		<item>
		<title>Erbschaft: Wer erbt wann wie viel?</title>
		<link>https://www.59plus.de/erbschaft-wer-erbt-wann-wie-viel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Kupka]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Nov 2017 03:00:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gut zu wissen]]></category>
		<category><![CDATA[Vom Leben und vom Sterben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ist beim Erben Geld im Spiel gibt es in Familien leicht Streit, auch wenn sich das Familienleben zuvor harmonisch gestaltete. Die gesetzliche Erbfolge ist kompliziert: Wer seinen Willen gewahrt haben möchte, sollte sich damit auseinandersetzen und gegebenenfalls juristischen Rat einholen. Kümmerte sich ein Kind alleine um die verstorbene Mutter, scheint ihm das Erbe zuzustehen. Doch [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.59plus.de/erbschaft-wer-erbt-wann-wie-viel/">Erbschaft: Wer erbt wann wie viel?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.59plus.de">59plus</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ist beim Erben Geld im Spiel gibt es in Familien leicht Streit, auch wenn sich das Familienleben zuvor harmonisch gestaltete. Die gesetzliche Erbfolge ist kompliziert: Wer seinen Willen gewahrt haben möchte, sollte sich damit auseinandersetzen und gegebenenfalls juristischen Rat einholen.</strong></p>
<p><a href="https://www.59plus.de/ratgeber-die-general-und-die-patientenvollmacht/">Kümmerte sich ein Kind alleine</a> um die verstorbene Mutter, scheint ihm das Erbe zuzustehen. Doch seine Geschwister haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss aktiv eingefordert werden. Legt ein Witwer in seinem <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/">Testament </a>fest, dass nur eines seiner Kinder erben soll, bekäme nach seinem Tod das begünstigte Kind drei Viertel seines Vermögens und das ungeliebte Kind ein Viertel. Das Viertel ergibt sich aus der Hälfte des Anteils, den das Kind ohne Testament bekommen hätte.</p>
<h2>Erbschaft: Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?</h2>
<figure id="attachment_10892" aria-describedby="caption-attachment-10892" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-10892 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-300x212.jpg" alt="Erbschaft: Wissen Sie wer was und in welchem Verhältnis bekommt? Bildquelle: shutterstock.com" width="300" height="212" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-300x212.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1.jpg 1920w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-768x543.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-1024x724.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-100x70.jpg 100w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-696x492.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-1068x755.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-594x420.jpg 594w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-1320x934.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/11/Erbschaft-1-600x424.jpg 600w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-10892" class="wp-caption-text">Erbschaft: Wissen Sie wer was und in welchem Verhältnis bekommt? Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Liegen weder ein Testament noch ein Erbvertrag des Verstorbenen vor, regelt die gesetzliche Erbfolge, wer welche Ansprüche auf ein Erbe hat. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet die Verwandten nach der Nähe zum Erblasser. Kinder sind Verwandte erster Ordnung, die Eltern zweiter Ordnung und entferntere Verwandte dritter und weiterer Ordnungen. Hinterlässt der Verstorbene Kinder, gehen seine eigenen Eltern sowie weitere Verwandte leer aus. Lebt ein potenzieller Erbe nicht mehr, treten seine Nachfahren in die Erbfolge ein. Somit sind Bruder oder Schwester nur dann erbberechtigt, falls die vorrangig erbberechtigte Mutter oder der Vater nicht mehr leben und sie als deren Kinder eintreten.</p>
<h2>Wie viel erbt die Witwe oder der Witwer?</h2>
<p>Sind keine Kinder, aber ein Ehepartner vorhanden, teilt dieser die Erbschaft mit noch lebenden Eltern, Großeltern oder Geschwistern des Verstorbenen. Abhängig davon, wie viele erbberechtigte Verwandte welcher Ordnung es gibt, erbt die Witwe oder der Witwer zwischen einem Viertel und der Hälfte des Vermögens. Das gilt für den Fall, dass kein anderslautender Letzter Wille vorliegt, beispielsweise in Form eines <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/">Berliner Testaments</a>. Selbst mit Berliner Testament kann ein Kind dem überlebenden Ehegatten einen Teil des Erbes als Pflichtteil streitig machen. Enthält das Testament eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel, bekommt das Kind auch im zweiten Todesfall nur den Pflichtteil. Sollte niemand mehr aus der Familie am Leben sein, wird der Witwer oder die Witwe zum Alleinerben.</p>
<h2>Wer wird Erbe, der Tierschutzverein oder das Land Niedersachsen?</h2>
<figure id="attachment_7304" aria-describedby="caption-attachment-7304" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7304 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg" alt="Was bedeutet eigentlich &quot;Berliner Testament&quot;? Bildquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7304" class="wp-caption-text">Was bedeutet eigentlich &#8220;Berliner Testament&#8221;? Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Mithilfe eines <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/">Testaments</a> kann der Erblasser sein Vermögen dem Tierschutzverein hinterlassen. Das verhindert jedoch nicht, dass Verwandte ihren Pflichtteil einfordern. Sind die Familienverhältnisse zerrüttet, kann ein Mensch dies in seinem Testament zum Ausdruck bringen und einen Verwandten enterben, der Anspruch auf seinen Pflichtteil erheben könnte. Der Gesetzgeber hat dem Enterben enge Grenzen gesetzt und lässt dies beispielsweise nur bei Angriffen auf das Leben des Erblassers oder sonstigen schweren Straftaten zu. Die schiere Enttäuschung über das vermeintlich undankbare und missratene Kind reicht als Grund nicht aus.</p>
<p>An wen geht jedoch das Vermögen, wenn ein Mensch ohne Familienangehörigen stirbt oder seine potenziellen Erben das Erbe ausschlagen? Ohne Testament erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene lebte oder starb. Die Oberfinanzdirektion kümmert sich um den Nachlass. Lebte sie oder er zuletzt im Ausland, fällt die Erbschaft an den Bund. Es lohnt sich also auch als Alleinstehende(r) ein Testament zu verfassen, sollte man vermeiden wollen, dass das Erbe an das Bundesland oder den Bund fällt. Schulden erbt der Staat in keinem Fall, sodass eventuelle Gläubiger leer ausgehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.59plus.de/erbschaft-wer-erbt-wann-wie-viel/">Erbschaft: Wer erbt wann wie viel?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.59plus.de">59plus</a>.</p>
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		<item>
		<title>Haben Sie schon Ihr Testament verfasst?</title>
		<link>https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Kupka]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 May 2017 12:00:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles und Wissenswertes]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Tod beschäftigen sich die wenigsten Menschen gerne und zum Glück scheint er weit weg. Umfragen zufolge hat nur ein Viertel der Bevölkerung ein Testament verfasst. Ein solches Schriftstück aufzusetzen ist freiwillig. Fehlt der Letzte Wille, greift automatisch die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Das bedeutet, dass zunächst Kinder, Enkel oder Urenkel erben, also die Verwandten [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit dem <a href="https://www.59plus.de/der-tod-ist-unvermeidbar-stellen-wir-uns-ihm/">Tod</a> beschäftigen sich die wenigsten Menschen gerne und zum Glück scheint er weit weg. <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2313/umfrage/testament-oder-erbvertrag-vorhanden/">Umfragen zufolge</a> hat nur ein Viertel der Bevölkerung ein Testament verfasst.</strong></p>
<p>Ein solches Schriftstück aufzusetzen ist freiwillig. Fehlt der Letzte Wille, greift automatisch die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Das bedeutet, dass zunächst Kinder, Enkel oder Urenkel erben, also die Verwandten der ersten Ordnung auch „direkte Linie“ genannt. Danach werden als Verwandte zweiter Ordnung Eltern und Geschwister sowie Nichten und Neffen bedacht. Zudem erben laut Ehegattenerbrecht der überlebende Ehepartner sowie die Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wer ohne diese gesetzliche Klammer zusammenlebt, wird im Gesetz nicht berücksichtigt, auch Stiefkinder werden nicht bedacht.</p>
<p>Was passiert, wenn es keine Verwandten mehr gibt und kein Letzter Wille vorliegt? In diesem Fall erbt der Staat das Vermögen. Wer das nicht möchte und keine Angehörigen mehr hat, sollte unbedingt ein Testament schreiben.</p>
<h2>Wie muss der Letzte Wille aussehen?</h2>
<figure id="attachment_7290" aria-describedby="caption-attachment-7290" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7290 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-300x200.jpg" alt="Wie muss ein Testament aufgesetzt sein? Bildquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7290" class="wp-caption-text">Wie muss ein Testament aufgesetzt sein? Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Tritt ein Todesfall in der Familie ein, ist vieles einfacher, wenn der Letzte Wille zu Lebzeiten eindeutig formuliert wurde. Doch was ist ein Testament und welche Formvorgaben sollten Sie für seine Gültigkeit einhalten? Ein privatschriftliches Testament müssen Sie zwingend per Hand schreiben und mit Ort und Datum sowie dem vollen Namen unterzeichnen. Zudem muss es die Überschrift „Testament“ oder „Letzter Wille“ tragen und eindeutige Hinweise auf den Verfasser des Schriftstücks sowie die Erben geben. Wer aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage ist, kann auf die Hilfe eines Notars zurückgreifen. Das notarielle Testament müssen Sie nicht mit der Hand schreiben, da der Notar die Rechtmäßigkeit des Letzten Willens bezeugt.</p>
<h2>Was hat die Bundeshauptstadt mit Ihrem Testament zu tun?</h2>
<figure id="attachment_7304" aria-describedby="caption-attachment-7304" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7304 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg" alt="Was bedeutet eigentlich &quot;Berliner Testament&quot;? Bislquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7304" class="wp-caption-text">Was bedeutet eigentlich &#8220;Berliner Testament&#8221;? Bislquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Hat ein Ehepaar Kinder oder sonstige erbberechtigte Verwandte, bietet sich das „Berliner Testament“ an. Der überlebende Ehepartner erbt automatisch alles und die Nachkommen erst nach dessen Tod. Nach dem Tod eines Ehepartners lässt es sich in der Regel nicht mehr ändern. Diese Ausprägung verhindert, dass die Witwe oder der Witwer das Wohneigentum verkaufen muss, um Pflichtanteile auszuzahlen. Sieht das Berliner Testament eine Pflichtteilklausel vor, kann das erbende Kind seinen Pflichtteil einklagen. Macht es das, bekommt er oder sie nach dem Tod des zweiten Ehepartners ebenfalls nur den Pflichtteil. Die Möglichkeit den Pflichtteil einzuklagen, verhindert das Gesetz nicht, sondern erschwert es nur.</p>
<p>Die notarielle Beurkundung des Letzten Willens ist für seine Gültigkeit nicht nötig – und verursacht einige Kosten. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar hilft beim Aufsetzen, besonders wenn Sie hohe Werte zu vererben haben oder ein Unternehmen involviert ist. Mindestens genauso wichtig wie diese Überlegungen sind das Abfassen von <a href="https://www.59plus.de/ratgeber-die-general-und-die-patientenvollmacht/">Patientenverfügung und Vollsorgevollmacht</a>.</p>
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