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	<title>Betreuungsverfügung Archive - 59plus</title>
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	<description>59plus ist das erste digitale General Interest Portal für Senioren und deren Kindergeneration (35+).</description>
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		<title>Gesetzliche Betreuung: was Sie darüber wissen sollten</title>
		<link>https://www.59plus.de/gesetzliche-betreuung-was-sie-darueber-wissen-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Kupka]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Nov 2023 03:00:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles und Wissenswertes]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Pflegeheim]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer alt und krank ist, wird entmündigt. Zum Glück ist diese Aussage falsch und völlig aus der Zeit gefallen. Schon vor dreißig Jahren wurde die Entmündigung in Deutschland abgeschafft. Gesetzliche Betreuer unterstützen Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Grund ist meist eine schwere Krankheit oder eine Behinderung. Zum 1. Januar 2023 hat [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wer alt und krank ist, wird entmündigt. Zum Glück ist diese Aussage falsch und völlig aus der Zeit gefallen. Schon vor dreißig Jahren wurde die Entmündigung in Deutschland abgeschafft. Gesetzliche Betreuer unterstützen Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Grund ist meist eine schwere Krankheit oder eine Behinderung.</strong></p>
<p><strong>Zum 1. Januar 2023 hat der deutsche Gesetzgeber das Ziel der Betreuung noch klarer definiert. Die Wünsche der betreuten Menschen stehen nun stärker im Fokus. Zudem wird die <a href="https://www.59plus.de/zu-hause-wohnen-bleiben-finanzhilfen-und-ambulante-pflege-machen-es-moeglich/">eigene Wohnung</a> als Mittelpunkt des Lebens gestärkt, der nicht leichtfertig aufgegeben werden sollte. Um den Haushalt aufzulösen und in ein Pflegeheim zu ziehen, braucht es gute Gründe und die Einwilligung des Betreuten.</strong></p>
<figure id="attachment_65929" aria-describedby="caption-attachment-65929" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_.jpeg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-65929 size-large" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_-1024x683.jpeg" alt="Das Thema Betreuung wird gern weit weg geschoben, sollte aber idealerweise rechtzeitig entschieden und schriftlich fixiert werden, damit im Fall der Fälle klar ist, wer die Betreuung übernehmen soll. Bildquelle: © Getty Images / Unsplash.com" width="696" height="464" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_-1024x683.jpeg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_-300x200.jpeg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_-768x512.jpeg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_-1536x1024.jpeg 1536w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_-696x464.jpeg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_-1068x712.jpeg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_-630x420.jpeg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_-1320x880.jpeg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_-600x400.jpeg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2023/11/Betreuung-Getty-Images-Unsplash.com_.jpeg 1920w" sizes="(max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-65929" class="wp-caption-text">Das Thema Betreuung wird gern weit weg geschoben, sollte aber idealerweise rechtzeitig entschieden und schriftlich fixiert werden, damit im Fall der Fälle klar ist, wer die Betreuung übernehmen soll. Bildquelle: © Getty Images / Unsplash.com</figcaption></figure>
<h2>Mit der Betreuungsverfügung rechtzeitig vorsorgen</h2>
<p>Der betreute Mensch hat natürlich ein Mitspracherecht, wenn über seinen Betreuer entschieden wird. Kann er dies aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) wahrnehmen, zählt, was er zuvor festgelegt hat.</p>
<p>Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wer Ihr Betreuer werden soll, falls Sie schwer krank werden? Wenn Sie auf diese Frage eine klare Antwort haben, dann schreiben Sie diese unbedingt in eine <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-eine-betreuungsverfuegung/">Betreuungsverfügung</a>. Die Vorlage für eine solche Betreuungsverfügung können Sie auf der <a href="https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html">Website des Bundesministeriums der Justiz</a> herunterladen.</p>
<p>In einer Betreuungsverfügung sollten Sie Folgendes festlegen:</p>
<ul>
<li>Nennen Sie die Person, die Sie als Betreuer wünschen, falls Sie durch Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.</li>
<li>Nennen Sie eine zweite Person, die ersatzweise als Betreuer ernannt werden soll. Warum ist das wichtig? Es wäre denkbar, dass die zuerst genannte Person die Betreuung nicht übernehmen kann oder möchte. Vielleicht ist derjenige selbst krank, wohnt mittlerweile zu weit weg oder traut sich die Aufgabe nicht zu.</li>
<li>Sie können auch vermerken, wer auf keinen Fall für Sie als Betreuer tätig werden soll. Vielleicht haben Sie ein Familienmitglied, dem Sie diese Verantwortung nicht zutrauen.</li>
</ul>
<h2>Wer kann zum gesetzlichen Betreuer ernannt werden?</h2>
<p>Drei Gruppen von Menschen kommen als Betreuerin oder Betreuer infrage:</p>
<ul>
<li>Ehepartner oder nahe Angehörige wie Sohn oder Tochter</li>
<li>Menschen, die ehrenamtlich betreuen und idealerweise eine familiäre oder persönliche Bindung zur betreuten Person haben. Das können etwa Freunde oder Nachbarn sein.</li>
<li>Berufsbetreuer: Das sind Menschen, die als Beruf und gegen Bezahlung die Betreuung übernehmen und die nötige Erfahrung und Fachkenntnis mitbringen.</li>
</ul>
<p>Das Betreuungsgericht ist ein Teil des örtlichen Amtsgerichts. Liegt keine Betreuungsverfügung vor, versuchen die Richter nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, wer die Betreuung übernehmen darf. Ganz wichtig ist für Sie Folgendes zu wissen: Ehepartner oder Kinder werden nicht automatisch als Betreuer eingesetzt. Möchte jemand aus der Familie jedoch die Betreuung übernehmen, ist die Ernennung sehr wahrscheinlich. Das setzt voraus, dass das Familienmitglied zeitlich und fachlich dazu in der Lage ist.</p>
<h2>Wer zahlt für die Betreuung?</h2>
<p>Neben den Kosten für einen Berufsbetreuer oder die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer fallen Gerichtskosten an. Die Gerichtskosten hängen von der Höhe des Vermögens der betreuten Person ab. Zudem muss ein Arzt sich vergewissern, dass die Betreuung notwendig ist. Dafür ist ein medizinisches Gutachten nötig. Alle Kosten der Betreuung zahlt der betreute Mensch, sofern sein Vermögen noch mehr als 10.000 Euro beträgt. Hat derjenige kein Vermögen mehr oder nur noch maximal 10.000 Euro, springt der Staat ein und übernimmt die Ausgaben.</p>
<h2>Betreuer und ihre Aufgaben</h2>
<p>Findet sich kein Angehöriger oder Ehrenamtlicher für die gesetzliche Betreuung, bestellt das Gericht einen Berufsbetreuer. Dieser muss einen Mindeststandard der Qualifikation erfüllen. Die Person muss sich persönlich eignen, die nötige Zuverlässigkeit mitbringen und eine ausreichende Sachkunde nachweisen.</p>
<p>Das Betreuungsgericht überwacht die Arbeit der Betreuer. Schwerwiegende Entscheidungen wie den Umzug in ein Pflegeheim oder eine lebensbedrohliche Operation muss das Betreuungsgericht genehmigen. Außerdem müssen die Betreuer jährliche Berichte verfassen und Auskunft über Ausgaben und das Vermögen der betreuten Person geben. Wer als Elternteil, Ehe- oder Lebenspartner oder als Kind die Betreuung übernimmt, wird von dem meisten „Papierkram“ befreit. Statt einer jährlichen Rechnungslegung fertigen sie lediglich in Abständen eine Vermögensübersicht an. In den Berichten werden die Wünsche des Betroffenen und ihre Erfüllung gegenübergestellt. Der Betreuer muss Rechenschaft ablegen, wie regelmäßig er mit dem betreuten Menschen und dessen Ärzten Kontakt hat.</p>
<figure id="attachment_7304" aria-describedby="caption-attachment-7304" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-7304" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg" alt="Es ist immer gut auf möglichst viele Dinge gut vorbereitet zu sein, daher empfehlen wir von 59plus sich auf jeden Fall auch mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen. Bildquelle: Shutterstock.com" width="696" height="464" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg 1000w" sizes="(max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7304" class="wp-caption-text">Es ist immer gut auf möglichst viele Dinge gut vorbereitet zu sein, daher empfehlen wir von 59plus sich auf jeden Fall auch mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen. Bildquelle: Shutterstock.com</figcaption></figure>
<h2>Was deckt die gesetzliche Betreuung ab?</h2>
<p>Es gibt nicht nur die Entscheidung gesetzliche Betreuung ja oder nein.</p>
<p>Die gesetzliche Betreuung wird vielmehr in diese Gebiete aufgeteilt:</p>
<ul>
<li>Sorge für die Gesundheit (Beispiel: Ist eine Behandlung oder Operation nötig und sinnvoll?)</li>
<li>Vermögenssorge (Beispiel: Ist das Geld sicher und gut angelegt?)</li>
<li>Aufenthaltsbestimmung (Beispiel: Kann der Betreute noch sicher allein zu Hause leben?)</li>
<li>Wohnungs- bzw. Heimangelegenheiten</li>
<li>Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen, Heimleitung und Pflegediensten (Beispiel: Bekommt der Betreute alles, was ihm seitens der Behörden oder einer Versicherung zusteht?)</li>
</ul>
<p>Bei einem Menschen mit fortgeschrittener Demenzerkrankung deckt der gesetzliche Betreuer üblicherweise alle Bereiche ab. Es ist aber auch denkbar, dass ein Mensch nur mit seinen Geldangelegenheiten und Behördengängen überfordert ist. Sonst kann und möchte er noch alles selbst regeln und entscheiden.</p>
<h2>Die Betreuung als Ehrenamt</h2>
<p>Den Antrag auf Betreuung kann der Mensch stellen, der betreut werden soll. Lebt jemand allein und hat keine Angehörigen mehr, können sich auch Freunde oder Nachbarn an das Betreuungsgericht wenden. Da das Gericht einen unabhängigen und objektiven Arzt beauftragt, den Patienten zu begutachten, wird Missbrauch eines solchen Antrags ausgeschlossen.</p>
<p>Vielleicht haben Sie schon überlegt, selbst als ehrenamtlicher Betreuer tätig zu werden? Falls ja, wenden Sie sich an einen Betreuungsverein in Ihrer Nähe. Dort erfahren Sie mehr über die Aufgabe eines Betreuers und werden in Ihrer Tätigkeit unterstützt.</p>
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		<title>Haben Sie schon eine Betreuungsverfügung?</title>
		<link>https://www.59plus.de/haben-sie-schon-eine-betreuungsverfuegung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Kupka]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Oct 2018 02:00:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Vormundschaftsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sich mit Krankheit, Gebrechlichkeit oder gar dem Tod auseinanderzusetzen, fällt nicht leicht. Wer gesund und munter ist, empfindet das Thema als weit weg und beschließt, sich später darum zu kümmern. Leider oder zum Glück können wir nicht in die Zukunft schauen und wissen nicht, wann ein Unfall oder eine Krankheit unser Leben grundlegend verändert. Solange [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sich mit Krankheit, Gebrechlichkeit oder gar dem Tod auseinanderzusetzen, fällt nicht leicht. Wer gesund und munter ist, empfindet das Thema als weit weg und beschließt, sich später darum zu kümmern. Leider oder zum Glück können wir nicht in die Zukunft schauen und wissen nicht, wann ein Unfall oder eine Krankheit unser Leben grundlegend verändert. Solange wir im Vollbesitz unserer geistigen Kräfte sind und uns mitteilen können, treffen wir unsere eigenen Entscheidungen. Kritisch wird es jedoch, wenn der Mensch vorübergehend oder längerfristig nicht mehr kommunizieren kann, zum Beispiel, weil sie oder er im Koma liegt. Um für den Fall der Fälle alles zu regeln, empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung, die mitunter auch Betreuungsvollmacht genannt wird.</strong></p>
<h2>Wer benötigt eine Betreuungsverfügung?</h2>
<p>Dieses Schriftstück ist keinesfalls nur für allein lebende Menschen ohne Angehörige wichtig. Verheiratet zu sein oder Kinder zu haben bedeutet nicht, dass wichtige Entscheidungen automatisch Ehepartner oder Kinder treffen dürfen, wenn der Mensch im rechtlichen Sinne einwilligungsunfähig wird. Das Betreuungsgericht (früher: Vormundschaftsgericht) bestimmt den <a href="https://www.59plus.de/welche-aufgabe-hat-ein-gesetzlicher-betreuer/">Betreuer</a>. Dabei kann es sich um Angehörige handeln, es ist aber nicht zwingend der Fall. Liegt jedoch eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht vor, kommt der Fall in der Regel nicht vor das Betreuungsgericht.</p>
<p>Das setzt allerdings voraus, dass sich die Vollmacht umfassend auf alle Lebensbereiche der Vermögens- und/oder Personensorge bezieht. Damit ist gemeint, dass der Bevollmächtigte sowohl über finanzielle Themen entscheiden darf als auch über medizinische Fragen. Der Wille des Patienten in medizinischen Fragen sollte idealerweise in der Patientenverfügung detailliert geregelt sein.</p>
<figure id="attachment_7304" aria-describedby="caption-attachment-7304" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg"><img decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7304" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg" alt="Nicht immer haben Ehepartner auch automatisch eine Entscheidungsverfügung, wenn etwas passieren sollte. In diesem Fall hilft ein klar formulierte Betreuungsvollmacht. Bildquelle: shutterstock.com" width="696" height="464" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg 1000w" sizes="(max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7304" class="wp-caption-text">Nicht immer haben Ehepartner auch automatisch eine Entscheidungsverfügung, wenn etwas passieren sollte. In diesem Fall hilft ein klar formulierte Betreuungsvollmacht. Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<h2>Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?</h2>
<p>Vielleicht liegt Ihnen mittlerweile die Frage auf der Zunge, worin der Unterschied zur Vorsorgevollmacht besteht. In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Zudem können Sie explizit Menschen ausschließen, die Sie nicht als Betreuer wünschen. Überlegen Sie genau, wer sich für diese Aufgabe eignet. Wohnt Ihr Kind weit weg, kommt es als Betreuer nicht infrage. Zudem gilt es zu überlegen, ob der Angehörige körperlich und seelisch dazu in der Lage ist oder ihn die Aufgabe überfordert.</p>
<p>Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht dient die Betreuungsverfügung dazu, die vom Gericht festgelegte Betreuung zu gestalten, also die eigenen Wünsche und Vorstellungen einzubringen. Ein weiterer Unterschied ist, dass Sie eine Betreuungsverfügung selbst dann noch formulieren können, wenn Sie durch Krankheit nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Zu empfehlen ist es jedoch nicht – jeder Mensch sollte sich bereits grundlegende Gedanken machen, wenn er geistig noch vollständig klar ist.</p>
<p>Wer über keine Vertrauensperson verfügt, der er eine Vollmacht erteilen möchte, für den kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein. In diesem Fall wird der gewünschte Betreuer vom Gericht eingesetzt und kontrolliert. Gerade bei alleinstehenden Menschen, die vermögend sind, kann das wichtig sein.</p>
<h2>Wie bewahre ich die Betreuungsverfügung auf?</h2>
<p>Informieren Sie Ihre Angehörigen oder den potenziellen Betreuer darüber, wo sich das Schriftstück findet – oder übergeben Sie es direkt dem gewünschten Betreuer. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt einen Eintrag im zentralen <a href="http://www.vorsorgeregister.de/">Vorsorgeregister</a> der Bundesnotarkammer vor. Gegen Gebühr trägt die Kammer ein, dass die Betreuungsverfügung existiert und wo sie sich befindet. Im Standardfall belaufen sich die Kosten für die Eintragung auf knapp 20 Euro. Wählen Sie einen gut zu beschreibenden und leicht zu findenden Ort der Aufbewahrung in Ihrer Wohnung. Bevor das Betreuungsgericht eine Entscheidung trifft, fragt es bei der Kammer nach, ob ein Eintrag vorliegt.</p>
<figure id="attachment_30817" aria-describedby="caption-attachment-30817" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-30817 size-large" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-1024x576.jpg" alt="Gibt es einen Aufbewahrungsort für wichtige Dokumente bei Ihnen zuhause? Dann sollte dort auch die Betreuungsvollmacht hinterlegt werden. Bildquelle: © Dương Trần Quốc on Unsplash.com" width="696" height="392" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-1024x576.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-300x169.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-768x432.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-696x392.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-1068x601.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-747x420.jpg 747w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_.jpg 1920w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-1320x743.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2018/10/Betreuungsvollmacht-D-ng-tr-n-qu-c-Unsplash.com_-600x338.jpg 600w" sizes="auto, (max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-30817" class="wp-caption-text">Gibt es einen Aufbewahrungsort für wichtige Dokumente bei Ihnen zuhause? Dann sollte dort auch die Betreuungsvollmacht hinterlegt werden. Bildquelle: © Dương Trần Quốc on Unsplash.com</figcaption></figure>
<h2>Wichtige Informationen zur Betreuungsverfügung im Überblick</h2>
<ul>
<li>Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich auch gleich um <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/">Testament</a>, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kümmern. Zu wissen, dass im Falle einer schlimmen Krankheit oder eines schweren Unfalls alles Wichtige geregelt ist, gibt ein beruhigendes Gefühl. Damit tun Sie sich und ihren <a href="https://www.59plus.de/mama-papa-lasst-uns-mal-reden-vorsorge-ein-thema-fuer-den-familienrat/">Angehörigen</a> einen Gefallen.</li>
<li>Kostenfreie Vordrucke einer Betreuungsverfügung finden Sie auf der Website des Bundesanzeigers: <a href="https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/vorsorgevollmacht/formulare-und-muster.html">https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/vorsorgevollmacht/formulare-und-muster.html</a>.</li>
<li>Sie müssen das Formular nicht verwenden und können die Betreuungsverfügung auch in Ihren Worten schriftlich verfassen. Wichtig ist, dass das Dokument mit Ort, Datum und Unterschrift versehen wird.</li>
<li>Eine Telefonsprechstunde zum Thema bietet das Justizportal Nordrhein-Westfalen an: http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Betreuungsverfahren/index.php</li>
</ul>
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