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	<title>Stornierung Archive - 59plus</title>
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	<description>59plus ist das erste digitale General Interest Portal für Senioren und deren Kindergeneration (35+).</description>
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	<title>Stornierung Archive - 59plus</title>
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		<title>Sie müssen einen Flug stornieren &#8211; Geld zurück?</title>
		<link>https://www.59plus.de/sie-muessen-einen-flug-stornieren-geld-zurueck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion 59plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Mar 2016 15:15:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Reisen & Genuss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Experten des Unternehmens ClaimFlights GmbH setzen sich seit 2015 erfolgreich für die Rechte von Fluggästen ein. Was viele nicht wissen: Auch im Falle einer nicht angetretenen Flugreise (Stornierung) können Kunden einen Großteil des Ticketpreises zurückerstattet bekommen. Über Entschädigungsansprüche bei Flugannulierungen und Verspätungen hat 59plus.TV bereits berichtet. Ansprüche hat man auch ohne Stornierung Laut deutscher [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Experten des Unternehmens ClaimFlights GmbH setzen sich seit 2015 erfolgreich für die <strong>Rechte von Fluggästen</strong> ein. Was viele nicht wissen: Auch im Falle einer nicht angetretenen Flugreise (Stornierung) können Kunden einen Großteil des Ticketpreises zurückerstattet bekommen.</p>
<p>Über <strong>Entschädigungsansprüche</strong> bei Flugannulierungen und Verspätungen hat 59plus.TV bereits berichtet.</p>
<h2>Ansprüche hat man auch ohne Stornierung</h2>
<p>Laut deutscher Gesetzgebung haben Fluggäste sogar Ansprüche, wenn sie den Flug vorher nicht storniert haben. Vielen Fluggästen ist dies unbekannt. Normalerweise schaut man auf die <strong>Stornierungsedingungen</strong> der Fluggesellschaften. Diese sind in Wirklichkeit meist nicht wichtig, wenn es um die Geltendmachung von Forderungen geht.</p>
<p>„Die Anspruchsgrundlage basiert auf dem BGB und nicht auf den AGBs der Fluggesellschaften“, so Geschäftsführer Dr. Ulbrich. „Laut einem Urteil des Amtsgericht Frankfurt vom 18. November 2013 wird der Luftbeförderungsvertrag als Werkvertrag nach § 631 BGB gewertet. Die Leistung ist entsprechend erst mit der Durchführung eines erfolgreichen Fluges erbracht. Im Umkehrschluss kann ein Kunde den Luftbeförderungsvertrag bis zur Erbringung der Leistung laut § 649 BGB ohne Angabe von Gründen kündigen.“</p>
<h2>Bis zu 90 Prozent Rückerstattung möglich</h2>
<p>Selbst wenn der Fluggast dies nicht tut, sondern einfach nicht zum gebuchten Flug am Flughafen erscheint, hat er Anspruch auf die Erstattung. Die Forderung gründet sich dann auf den im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren wie zum Beispiel Luftverkehrssteuer, Flughafenentgelte, Kerosinzuschlag und Mehrwertsteuer. Meist liegt der Betrag zwischen 30 und 90 Prozent des gesamten Ticketpreises.</p>
<p>Sich selbst mit der Fluggesellschaft auseinanderzusetzen ist zwar möglich, jedoch meist langwierig und nervenaufreibend. Deswegen hilft das Team von ClaimFlights Fluggästen dabei, sich den <strong>höchstmöglichen Betrag</strong> rückerstatten zu lassen.</p>
<p>Um den Service zu nutzen, stornieren Sie Ihr Ticket so früh wie möglich bei der Fluggesellschaft und wenden Sie sich mit der Stornierungsbestätigung an ClaimFlights. Die <strong>ClaimFlights-Rechtsexperten</strong> helfen Ihnen, Ihre Forderungen geltend zu machen. Nur im Erfolgsfall zahlen sie Gebühren.</p>
<p><a href="https://www.claimflights.de/" target="_blank" rel="noopener">Hier</a> gelangen Sie zu dem Service von Claim Flights.</p>
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		<title>Anspruch auf Entschädigung bei Flugüberbuchung?</title>
		<link>https://www.59plus.de/entschaedigung-bei-flugueberbuchung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion 59plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Jan 2016 09:12:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Reisen & Genuss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Haben Sie sich auch schon mal gefragt, ob Sie in der folgende Situation Entschädigung verlangen können? Sie stehen am Check-in-Schalter im Flughafen und möchten ihr Gepäck aufgeben und ihre Bordkarte in Empfang nehmen. Doch die Mitarbeiterin des Bodenpersonals bittet Sie diskret zur Seite und fragt Sie, ob Sie auch einen späteren Flug nehmen könnten. Was [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Haben Sie sich auch schon mal gefragt, ob Sie in der folgende Situation Entschädigung verlangen können? Sie stehen am Check-in-Schalter im Flughafen und möchten ihr Gepäck aufgeben und ihre Bordkarte in Empfang nehmen. Doch die Mitarbeiterin des Bodenpersonals bittet Sie diskret zur Seite und fragt Sie, ob Sie auch einen späteren Flug nehmen könnten. <strong>Was ist zu tun?</strong></p>
<h2>Entschädigung, ja oder nein? Kritisch Nachfragen hilft</h2>
<p>Zuerst einmal ist zu klären, warum sie nicht wie geplant abfliegen können. Sollte sich heraus stellen, dass es sich um eine <strong>Überbuchung</strong> des Fluges handelt, gilt es zu prüfen ob und welche Art von Entschädigungsanspruch besteht. Das prüft der Dienstleister für Fluggastrechte ClaimFlights für Sie. Liegt ein <strong>Anspruch auf Entschädigung</strong> vor, was im Falle einer Überbuchung oft der Fall ist, informiert ClaimFlights die Passagiere über die angemessene Höhe von Ersatzforderungen.</p>
<p>Werden Sie also am Flughafen von einem Flughafenmitarbeiter diskret zur Seite genommen und man legt Ihnen nahe, einen späteren Flug zu nehmen, stimmen Sie nicht einfach zu, sondern erkundigen Sie sich kritisch nach Ihren <strong>Rechten als Fluggast</strong>. Statt eine Umbuchung auf einen späteren Flug anzunehmen, können Sie darauf bestehen, eine Entschädigung zu erhalten. Vielleicht wird man Ihnen dies seitens der Fluggesellschaft sogar von allein anbieten. Wie hoch diese Entschädigungssumme sein sollte, können Sie mit dem <strong>ClaimFlights Entschädigungsrechner</strong> einfach berechnen. Der Rechner orientiert sich an geltendem EU-Recht (EG-Verordnung 261/2004).</p>
<h2>So nutzen Sie den Entschädigungsrechner:</h2>
<p>Wählen Sie zunächst Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Abflugort und suchen Sie dann den Flug, den Sie wegen Überbuchung nicht antreten können bzw. konnten. Sollte Ihr Flug nicht aufgelistet sein, können Sie Ihre Reisedaten manuell eingeben. Nun klicken Sie auf „Anspruch prüfen“ und der Rechner kalkuliert die Summe, auf die Sie Anspruch haben. So wissen Sie, ob die Summe, die Ihnen die Gesellschaft anbietet, angemessen ist. Sie können natürlich immer versuchen, mehr zu bekommen als Ihnen von Rechtswegen zusteht – dies ist dann eine Frage Ihres Verhandlungsgeschicks!  Wenn Sie eine <strong>Entschädigungsforderung</strong> nicht selbst in die Wege leiten möchten &#8211; ClaimFlights übernimmt für Sie diese Aufgabe gegen Zahlung einer Provision im Erfolgsfall!</p>
<p>Ermitteln Sie hier Ihre Entschädigungssumme <a href="https://goo.gl/2pNkSh" target="_blank">hier </a></p>
<p>Informationen zum Thema &#8220;Überbuchung&#8221; erhalten Sie <a href="http://goo.gl/PPh0Fg">hier</a></p>
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		<title>ClaimFlights setzt sich für Fluggastrechte ein</title>
		<link>https://www.59plus.de/claimflights-setzt-sich-fuer-fluggastrechte-ein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion 59plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2015 09:41:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Reisen & Genuss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Flugverspätungen und -ausfälle kosten Zeit und Nerven. Bislang fordern jedoch nur die wenigsten Betroffenen ihr Recht auf Entschädigung ein. ClaimFlights möchte das ändern und bietet unter claimflights.de ein neues Serviceportal, mit dem sich das Unternehmen für Fluggastrechte einsetzt. Seit der EU-Verordnung EG 261/2004 stehen Fluggästen Entschädigungen bei Flugverspätungen, Umbuchungen oder verweigertem Boarding in Höhe von [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Flugverspätungen und -ausfälle kosten Zeit und Nerven. Bislang fordern jedoch nur die wenigsten Betroffenen ihr Recht auf Entschädigung ein. <strong>ClaimFlights</strong> möchte das ändern und bietet unter <a href="http://www.claimflights.de/" target="_blank" rel="noopener">claimflights.de</a> ein neues <strong>Serviceportal</strong>, mit dem sich das Unternehmen für Fluggastrechte einsetzt.</p>
<p>Seit der EU-Verordnung EG 261/2004 stehen Fluggästen Entschädigungen bei Flugverspätungen, Umbuchungen oder verweigertem Boarding in Höhe von bis zu 600 Euro zu. Kunden, deren Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung ankam oder deren Flug gestrichen wurde, können ClaimFlights mit nur wenigen Klicks – auch mobil – mit der Geltendmachung des Entschädigungsanspruches beauftragen.</p>
<h2>Modern, effizient und qualitativ herausragend</h2>
<figure id="attachment_883" aria-describedby="caption-attachment-883" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-883 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1-300x300.jpg" alt="Claim Flights setzt sich für die Rechte von Fluggästen ein. Quelle: ClaimFlights" width="300" height="300" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1-300x300.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1-150x150.jpg 150w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1-768x768.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1-1024x1024.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1-696x696.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1-1068x1068.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1-420x420.jpg 420w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1-1320x1320.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1-600x600.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1-100x100.jpg 100w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2015/11/Logo-24012015-1.jpg 1500w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-883" class="wp-caption-text">Claim Flights setzt sich für die Rechte von Fluggästen ein.<br /> Quelle: ClaimFlights</figcaption></figure>
<p>Schnell, unkompliziert und unbürokratisch. Ein Expertenteam mit Anwälten kümmert sich um die gesamte Abwicklung – von der Berechnung des Anspruchs über die Kommunikation mit der Airline bis hin zu einer möglichen Gerichtsverhandlung. Reisende profitieren von einer effizienten, kompetenten und erfolgversprechenden Abwicklung der Entschädigung – ganz <strong>ohne finanzielles Risiko</strong>. ClaimFlights setzt dabei auf modernste Prozessmanagement-Systeme und ist offenbar der erste in Deutschland zugelassene Anbieter, der einen komplett digitalen Fluggastrechteprozess inklusive einer elektronischen Unterschrift anbietet. Dadurch entfallen für den Fluggast das Ausdrucken der Unterlagen und der lästige Gang zum Briefkasten. Wie Fluggäste zu Ihrem Recht kommen, wird im <strong>ClaimFlights-Entschädigungsrechner</strong> gezeigt.<br />
In Sachen Qualität setzt das Unternehmen neue Maßstäbe: ClaimFlights bezieht die Daten, die als Grundlage einer <strong>Geltendmachung der Fluggastrechte</strong> vor Gericht dienen, aus mehreren Quellen. Neben Flugdaten verarbeitet der Entschädigungsrechner automatisch Wetterdaten, Daten zu Streiks sowie Zeitungsmeldungen. Darüber hinaus prüfen Experten für Fluggastrechte selbstverständlich jeden einzelnen Fall individuell.</p>
<h2>Wissenswertes zum Thema Fluggastrechte</h2>
<p>Zusätzlich bietet ClaimFlights ein ausführliches <strong>Informationsportal</strong> rund ums Thema Fluggastrechte – mit transparenter Darstellung der Erstattungsansprüche, einer Seite für Musteranschreiben bei Flugverspätung, einer der weltweit größten <a href="https://www.claimflights.de/rechtsdatenbank">Datenbanken</a> mit juristischen Einzelfallentscheidungen zu Fluggastrechten, Hintergrundinformationen sowie aktuellen News und Trends rund um das Thema Entschädigung bei Flugausfall, Verspätung oder verweigertem Boarding.</p>
<p><strong>Kontakt:</strong><br />
<a href="http://www.claimflights.de" target="_blank" rel="noopener">ClaimFlights GmbH</a>; Geschäftsführer Dr. Ulbrich<br />
Galileistr. 82 | 53177 Bonn<br />
Kunden-Hotline: +49 (0) 228 9293 9029<br />
E-Mail: <a>info@claimflights.de</a></p>
<p><a href="https://www.claimflights.de/">www.claimflights.de</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.59plus.de/claimflights-setzt-sich-fuer-fluggastrechte-ein/">ClaimFlights setzt sich für Fluggastrechte ein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.59plus.de">59plus</a>.</p>
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