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	<title>Letzter Wille Archive - 59plus</title>
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	<description>59plus ist das erste digitale General Interest Portal für Senioren und deren Kindergeneration (35+).</description>
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		<title>Plötzlicher Todesfall in der Familie – so handelt man jetzt richtig!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion 59plus]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jan 2024 03:00:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles und Wissenswertes]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es ist ein großer Schock, wenn ein Familienmitglied ohne Vorerkrankung plötzlich aus dem Leben scheidet. Angehörige trifft dieses Ereignis demnach völlig häufig unvorbereitet, so dass einige wichtige Frage offen bleiben. Welche Formalitäten und Pflichten haben Angehörige? Wer muss den Bestatter beauftragen? Und welche Unterlagen des Verstorbenen sollten unbedingt gut aufbewahrt werden? Damit man in den [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Es ist ein großer Schock, wenn ein Familienmitglied ohne Vorerkrankung plötzlich aus dem Leben scheidet. Angehörige trifft dieses Ereignis demnach völlig häufig unvorbereitet, so dass einige wichtige Frage offen bleiben. Welche Formalitäten und Pflichten haben Angehörige? Wer muss den Bestatter beauftragen? Und welche Unterlagen des Verstorbenen sollten unbedingt gut aufbewahrt werden? Damit man in den ersten Tagen eines plötzlichen Todesfalls in der Familie keinen unnötigen Stress produziert und keinen Fehler macht, haben wir Ihnen hier ein paar hilfreiche Informationen zusammengestellt. </strong></p>
<figure id="attachment_66153" aria-describedby="caption-attachment-66153" style="width: 682px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-66153 size-large" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_-682x1024.jpg" alt="Eine Beerdigung muss organisiert werden. Hier hilft es sehr, wenn der/die Verstorbene bereits im Vorfeld hinterlegt hat, wie diese erfolgen soll. Bildquelle: © The Good Funeral Guide / Unsplash.com" width="682" height="1024" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_-682x1024.jpg 682w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_-200x300.jpg 200w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_-768x1154.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_-1022x1536.jpg 1022w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_-696x1046.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_-1068x1605.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_-280x420.jpg 280w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_-300x451.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_-600x901.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-The-Good-Funeral-Guide-Unsplash.com_.jpg 1278w" sizes="(max-width: 682px) 100vw, 682px" /></a><figcaption id="caption-attachment-66153" class="wp-caption-text">Eine Beerdigung muss organisiert werden. Hier hilft es sehr, wenn der/die Verstorbene bereits im Vorfeld hinterlegt hat, wie diese erfolgen soll. Bildquelle: © The Good Funeral Guide / Unsplash.com</figcaption></figure>
<p>Nach der Ausstellung eines Totenscheins durch einen Arzt und dem Ausschließen von Fremdverschulden müssen sich Angehörige um die Organisation der Beerdigung und den Nachlass des Verstorbenen kümmern. Hierfür sind in den meisten Fällen die engsten Familienmitglieder zuständig, so dass sich Ehepartner oder die Kinder des Verstorbenen um alle weiteren Schritte kümmern. Viele Menschen im Alter haben für den eigenen Tod mittlerweile eine Art Notfallmappe erstellt, dem nicht nur eine Bestattungsvorsorge entnommen werden kann, sondern auch der Nachlass geklärt werden kann.</p>
<p>Ist ein letzter Wunsch nicht hinterlegt, kommt es nicht selten vor, dass Familienmitglieder bei den Planungen einer anschließenden Beerdigung so gar in Streit verfallen. Damit man in der Zeit der Trauer und des Gedenkens nicht große Diskussionen auslöst, gibt es im Folgenden einige nützliche Tipps und Tricks, um sich nach einem Todesfall in der Familie richtig zu verhalten.</p>
<h2>Auch, wenn es schwerfällt: Klaren Kopf bewahren und organisiert vorgehen!</h2>
<p>Viele Angehörige sind gerade in den ersten Tagen nach einem Todesfall schlichtweg überfordert und können klaren Gedanken fassen. Dabei ist ein kühler Kopf genau in dieser Situation wichtig. Denn nach einem <a href="https://www.trauerhilfe-denk.de/was-tun-im-todesfall.html">Todesfall in der Familie</a> gibt es einige wichtige Schritte zu beachten. Bis zur Beisetzung muss die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Angehörige müssen hier einige wichtige Unterlagen des Verstorbenen wie den Personalausweis, die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde mitbringen.</p>
<p>Zudem muss man sich Friedhofsverwaltung kurz schließen, um die Bestattung und Grabstätte zu bestimmen. Auch die Trauerfeier muss geplant werden. Zudem gibt es noch die Aufgabe für die Hinterbliebene allen wichtigen Kontakten des Verstorbenen zu informieren. So muss nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch Freunden Bescheid gegeben werden. Zu guter Letzt sollte auch noch <a href="https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/testament-richtig-verfassen-erbschein-urkunden-vollmachten-104.html">das Testament beantragt werden</a>, um den Nachlass des Verstorbenen nach seinen Wünschen aufzuteilen.</p>
<figure id="attachment_66154" aria-describedby="caption-attachment-66154" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-66154 size-large" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_-1024x684.jpg" alt="Nach einem Todesfall sollten so schnell wie möglich laufende Verträge gekündigt werden. Bildquelle: © Getty Images / Unsplash.com" width="696" height="465" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_-1024x684.jpg 1024w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_-768x513.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_-1536x1026.jpg 1536w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_-696x465.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_-1068x713.jpg 1068w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_-629x420.jpg 629w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_-1320x881.jpg 1320w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_-600x401.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2024/01/Todesfall-Getty-Images-Unsplash.com_.jpg 1920w" sizes="(max-width: 696px) 100vw, 696px" /></a><figcaption id="caption-attachment-66154" class="wp-caption-text">Nach einem Todesfall sollten so schnell wie möglich laufende Verträge gekündigt werden. Bildquelle: © Getty Images / Unsplash.com</figcaption></figure>
<h2>Laufende Verträge schnell kündigen</h2>
<p><a href="https://www.59plus.de/der-tod-ist-unvermeidbar-stellen-wir-uns-ihm/tod-1/">Das Leben ist vergänglich</a>, was Angehörige auch in der schwersten Trauer akzeptieren müssen. Um laufende Kosten des Verstorbenen nicht zu einer finanziellen Belastung für Angehörige werden zu lassen, sollten laufende <a href="https://www.juraforum.de/news/vertrag-bei-todesfall-gelten-vertraege-nach-dem-tod-fort_247802">Verträge sofort gekündigt</a> werden. Im Todesfall greift ein Sonderkündigungsrecht, so dass sich sämtlich Versicherungen und Verträge schnell und unkompliziert auflösen lassen. Dafür ist es oftmals notwendig, die Sterbeurkunde als Nachweis bereitzuhalten.</p>
<h2>Den Nachlassen nach der Beisetzung aufteilen</h2>
<p>Auch, wenn <a href="https://www.59plus.de/demenz-fibel-demenz-und-trauer/trauer-annie-spratt-unsplash-com/">die Trauer bei den Hinterbliebenen</a> groß ist, gibt es einige rechtliche Formalitäten zu klären. So auch beim Erbe des Verstorbenen. Neben dem gesetzlichen Pflichtanteil für Angehörige können auch persönliche Wertgegenstände unter den Hinterbliebenen aufgeteilt werden. Am einfachsten gelingt die Aufteilung des Nachlasses, wenn ein Testament verfasst wurde. Ohne Testament müssen persönliche Gegenstände nach einer Abstimmung unter den Angehörigen aufgeteilt werden.</p>
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		<title>Haben Sie schon Ihr Testament verfasst?</title>
		<link>https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Katja Kupka]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 May 2017 12:00:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles und Wissenswertes]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Tod beschäftigen sich die wenigsten Menschen gerne und zum Glück scheint er weit weg. Umfragen zufolge hat nur ein Viertel der Bevölkerung ein Testament verfasst. Ein solches Schriftstück aufzusetzen ist freiwillig. Fehlt der Letzte Wille, greift automatisch die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Das bedeutet, dass zunächst Kinder, Enkel oder Urenkel erben, also die Verwandten [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit dem <a href="https://www.59plus.de/der-tod-ist-unvermeidbar-stellen-wir-uns-ihm/">Tod</a> beschäftigen sich die wenigsten Menschen gerne und zum Glück scheint er weit weg. <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2313/umfrage/testament-oder-erbvertrag-vorhanden/">Umfragen zufolge</a> hat nur ein Viertel der Bevölkerung ein Testament verfasst.</strong></p>
<p>Ein solches Schriftstück aufzusetzen ist freiwillig. Fehlt der Letzte Wille, greift automatisch die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Das bedeutet, dass zunächst Kinder, Enkel oder Urenkel erben, also die Verwandten der ersten Ordnung auch „direkte Linie“ genannt. Danach werden als Verwandte zweiter Ordnung Eltern und Geschwister sowie Nichten und Neffen bedacht. Zudem erben laut Ehegattenerbrecht der überlebende Ehepartner sowie die Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wer ohne diese gesetzliche Klammer zusammenlebt, wird im Gesetz nicht berücksichtigt, auch Stiefkinder werden nicht bedacht.</p>
<p>Was passiert, wenn es keine Verwandten mehr gibt und kein Letzter Wille vorliegt? In diesem Fall erbt der Staat das Vermögen. Wer das nicht möchte und keine Angehörigen mehr hat, sollte unbedingt ein Testament schreiben.</p>
<h2>Wie muss der Letzte Wille aussehen?</h2>
<figure id="attachment_7290" aria-describedby="caption-attachment-7290" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1.jpg"><img decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7290 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-300x200.jpg" alt="Wie muss ein Testament aufgesetzt sein? Bildquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-1.jpg 1000w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7290" class="wp-caption-text">Wie muss ein Testament aufgesetzt sein? Bildquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Tritt ein Todesfall in der Familie ein, ist vieles einfacher, wenn der Letzte Wille zu Lebzeiten eindeutig formuliert wurde. Doch was ist ein Testament und welche Formvorgaben sollten Sie für seine Gültigkeit einhalten? Ein privatschriftliches Testament müssen Sie zwingend per Hand schreiben und mit Ort und Datum sowie dem vollen Namen unterzeichnen. Zudem muss es die Überschrift „Testament“ oder „Letzter Wille“ tragen und eindeutige Hinweise auf den Verfasser des Schriftstücks sowie die Erben geben. Wer aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht mehr in der Lage ist, kann auf die Hilfe eines Notars zurückgreifen. Das notarielle Testament müssen Sie nicht mit der Hand schreiben, da der Notar die Rechtmäßigkeit des Letzten Willens bezeugt.</p>
<h2>Was hat die Bundeshauptstadt mit Ihrem Testament zu tun?</h2>
<figure id="attachment_7304" aria-describedby="caption-attachment-7304" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><a href="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class=" td-modal-image wp-image-7304 size-medium" src="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg" alt="Was bedeutet eigentlich &quot;Berliner Testament&quot;? Bislquelle: shutterstock.com" width="300" height="200" srcset="https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-300x200.jpg 300w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-768x512.jpg 768w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-696x464.jpg 696w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-630x420.jpg 630w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2-600x400.jpg 600w, https://www.59plus.de/wp-content/uploads/2017/05/Testament-2.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><figcaption id="caption-attachment-7304" class="wp-caption-text">Was bedeutet eigentlich &#8220;Berliner Testament&#8221;? Bislquelle: shutterstock.com</figcaption></figure>
<p>Hat ein Ehepaar Kinder oder sonstige erbberechtigte Verwandte, bietet sich das „Berliner Testament“ an. Der überlebende Ehepartner erbt automatisch alles und die Nachkommen erst nach dessen Tod. Nach dem Tod eines Ehepartners lässt es sich in der Regel nicht mehr ändern. Diese Ausprägung verhindert, dass die Witwe oder der Witwer das Wohneigentum verkaufen muss, um Pflichtanteile auszuzahlen. Sieht das Berliner Testament eine Pflichtteilklausel vor, kann das erbende Kind seinen Pflichtteil einklagen. Macht es das, bekommt er oder sie nach dem Tod des zweiten Ehepartners ebenfalls nur den Pflichtteil. Die Möglichkeit den Pflichtteil einzuklagen, verhindert das Gesetz nicht, sondern erschwert es nur.</p>
<p>Die notarielle Beurkundung des Letzten Willens ist für seine Gültigkeit nicht nötig – und verursacht einige Kosten. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar hilft beim Aufsetzen, besonders wenn Sie hohe Werte zu vererben haben oder ein Unternehmen involviert ist. Mindestens genauso wichtig wie diese Überlegungen sind das Abfassen von <a href="https://www.59plus.de/ratgeber-die-general-und-die-patientenvollmacht/">Patientenverfügung und Vollsorgevollmacht</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.59plus.de/haben-sie-schon-ihr-testament-verfasst/">Haben Sie schon Ihr Testament verfasst?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.59plus.de">59plus</a>.</p>
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